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Nachricht vom 05.01.2022    

Knapp 200 Einbürgerungen 2021 im Kreis Altenkirchen

198 Frauen und Männer wurden im Jahr 2021 im Kreis Altenkirchen eingebürgert. Den größten Block dabei machen 69 Personen aus, die aus Syrien stammen und in 2021 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben. Wie schon 2020 gab es auch im letzten Jahr pandemiebedingt keine Feierstunde, bei dem ein Teil der Neubürger die Einbürgerungsurkunde durch den Landrat erhalten konnten.

2021 wurden im Kreis Altenkirchen 198 Menschen eingebürgert. (Symbolfoto)

Altenkirchen/Kreisgebiet. 15 Neubürger kommen aus dem Iran, 13 aus der Türkei, acht aus Italien und sieben aus Polen, jeweils sechs aus Marokko und Ungarn. Die weiteren Einbürgerungen verteilen sich auf Albanien, Jemen und Kasachstan (je 5), Irak (4), Afghanistan, Indien, Kamerun, Kosovo, Rumänien, Serbien und Spanien (je 3), Bulgarien, Griechenland, Moldau, Nigeria, Russland (je 2) sowie Frankreich, Kroatien, Mazedonien, Österreich, Portugal, Tschechien, Libyen, Ruanda, Ägypten, Venezuela, Armenien, Aserbaidschan, Vietnam und Pakistan (je 1). Zehn Personen waren bis zu ihrer Einbürgerung staatenlos. Im Jahr 2020 betrug die Zahl der Einbürgerungen im Kreis 101, 2019 wurden 135 Menschen eingebürgert.

Wie schon 2020 gab es auch im letzten Jahr pandemiebedingt keine Feierstunde, bei dem ein Teil der Neubürger die Einbürgerungsurkunde durch den Landrat erhalten konnten. „Wenn die Bedingungen es wieder zulassen, werden wir an diese Tradition anknüpfen“, so Landrat Dr. Peter Enders. Damit setze man ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung und des Respekts für die nicht immer leichte Entscheidung, die angestammte Staatsbürgerschaft aufzugeben oder zu „teilen“ – und stattdessen oder zudem die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Enders ist es wichtig, dass die Neubürger ihre staatsbürgerlichen Pflichten und Rechte sowie die sich daraus ergebenden Möglichkeiten, sich gesellschaftlich einzubringen, wahrnehmen.



Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau B 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, geklärte Identität und Staatsangehörigkeit, ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen, die Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine gleichzeitige Verheiratung mit mehreren Partnerinnen oder Partnern, sowie keine Verurteilung wegen einer Straftat.

(Pressemitteilung KV Altenkirchen)


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