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Nachricht vom 18.01.2022    

VG Altenkirchen-Flammersfeld: KEAM wird Strom- und Gaslieferant für kommunale Gebäude

Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld setzt nach der Hochzeit vor gut zwei Jahren ihren Weg fort, Dinge anzugleichen, die die beiden ehemals eigenständigen Alt-VGs unterschiedlich handhabten. Nunmehr wurden die Energiebelieferungen einem regionalen Anbieter anvertraut.

Die KEAM liefert über das Netz der EAM vom Beginn des kommenden Jahres an den Strom für die Gebäude der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindewerke. (Foto: Pixabay)

Altenkirchen/Neitersen. Der Verschmelzungsprozess ist noch lange nicht abgeschlossen. Nach und nach arbeitet die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld die Felder ab, die nach der Fusion (1. Januar 2020) angeglichen werden müssen und die die beiden ehemals selbstständigen Alt-VGs unterschiedlich bewerkstelligten. In einer gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungs- sowie des Werkausschusses am Dienstagabend (18. Januar) in der Neiterser Wiedhalle wurde die Energiebelieferung jeweils einstimmig von beiden Gremien auf neue gemeinsame Füße gestellt. Vom 1. Januar des kommenden Jahres an und zunächst bis 31. Dezember 2025 übernimmt die KEAM (Kommunale Energie aus der Mitte), eine Tochtergesellschaft der EAM-Gruppe (Energie aus der Mitte), die Versorgung der kommunalen Liegenschaften der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindewerke sowie, wenn gewünscht, die der Ortsgemeinden der Alt-VG Altenkirchen (Einzelbeschlüsse müssen erfolgen) mit Strom und Gas. Zieht eine Ortsgemeinde nicht mit, muss sie sich den Bündelausschreibungen des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) anschließen. Die KEAM wurde extra gegründet, um Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Landkreisen in ihrem Netzgebiet Energie anbieten zu können. Zu den „Abnehmern“ zählen beispielsweise Rat-, Feuerwehr-, Dorfgemeinschaftshäuser, Grundschulen, Kindertagesstätten, Kläranlagen und auch die Straßenbeleuchtung.

„Zwei weise Entscheidungen“
Bürgermeister Fred Jüngerich sprach nach dem Votum von „zwei weisen Entscheidungen“. Laut Ulrich Konter, Leiter des Fachbereichs Infrastruktur, Umwelt und Bauen der VG-Verwaltung, „ist die KEAM für das Jahr 2022 günstiger in den Preisen als der GStB mit der Bündelausschreibung. Sie ist sogar im Mittel der zurückliegenden fünf Jahre günstiger gewesen“. Derzeit habe die KEAM teilweise schon für die Jahre 2022 und 2023 Strom und Gas eingekauft. Jüngerich ergänzte, dass die Kommunalaufsicht keine Bedenken gegen eine Entscheidung zugunsten der KEAM angeführt habe. Auch bestehende Einspeiseverträge mit der EAM über in verbandsgemeindeeigenen Fotovoltaikanlagen produzierten Strom blieben von dem Schritt unberührt. Vor der Beschlussfassung hatten Jüngerich und mehrere Mitarbeiter der VG-Verwaltung die Ortsbürgermeister in einer Dienstbesprechung über den möglichen Wechsel zur KEAM mit all seinen Facetten informiert. Aktuell drängt die Zeit ein wenig, denn bis zum 28. Februar müssen die Ortsgemeinden, die an den Bündelausschreibungen teilnehmen wollen, diese Absicht kundtun.



Unterschiedliches Vorgehen
Die Alt-VG Altenkirchen (inklusive ihrer Ortsgemeinden) hatte ihren Strom- und Gasbedarf durch die Teilnahme an den Bündelausschreibungen des GStB Rheinland-Pfalz bzw. deren Servicepartnern gedeckt. Hingegen hatte die Alt-VG Flammersfeld im Jahr 2017 einen Gesellschaftsanteil an der KEAM (Wert 2250 Euro) erworben und sie mit der Lieferung der beiden Energieträger beauftragt. Zudem hatten ihre Ortsgemeinden die Aufgabe der Energiebeschaffung auf die VG übertragen (weshalb aktuell kein Handlungsbedarf mehr besteht), was in der Alt-VG Altenkirchen nicht erfolgte. Inzwischen wurden von den Lieferanten die in der vierten „Bündelausschreibung Strom“ geschlossenen Lieferverträge zum Ablauf des Jahres 2022 vorzeitig gekündigt, während die der zweiten „Bündelausschreibung Gas“ zum Jahresende 2022 auslaufen. Für beide Sparten offeriert der GStB neue Bündelausschreibungen.

Neue Variante bietet Vorteile
Vor diesem Hintergrund bietet, so die Experten im Rathaus, die Energiebeschaffung über die KEAM Vorteile, zumal kein weiterer Geschäftsanteil erworben werden muss. Zu den Pluspunkten zählen: regelmäßige Beschlussfassungen in den Gremien entfallen, Konflikte zwischen Lieferanten und Netzbetreiber (die EAM ist über eine Tochtergesellschaft in der Region selbst vielfach der Netzbetreiber) werden reduziert, die Zusammenarbeit beschränkt sich lediglich auf einen Vertragspartner, der Personalaufwand in der Verwaltung reduziert sich. In der VG beläuft sich der Stromzukauf auf rund 2,7 Millionen Kilowattstunden im Jahr. Die via eigenen Fotovoltaikanlagen produzierte Elektrizität ist herausgerechnet. (vh)


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