Werbung

Nachricht vom 24.01.2022    

Kein Schmerzensgeld für Justizvollzugsbeamten

Das Land muss den Schmerzensgeldanspruch eines Justizvollzugsbeamten gegen einen schuldunfähigen Straftäter nicht erfüllen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Im Juli 2018 erlitt der Landesbeamte nach dem gewalttätigen Übergriff eines Inhaftierten eine Verletzung an der Hand. Er leidet zudem an einer Gürtelrose, die er auf die Straftat zurückführt. Gegen den Täter ordnete das zuständige Strafgericht im Rahmen eines Sicherungsverfahrens die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In diesem Zusammenhang stellte es fest, der Täter habe aufgrund einer psychischen Erkrankung ohne Schuld gehandelt.

In der Folgezeit erhob der Beamte gegen den Täter vor einem Zivilgericht Klage, das dem Beamten durch ein rechtskräftiges Versäumnisurteil unter anderem das von ihm begehrte Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zusprach. Da die Vollstreckung des Urteils gegen den vermögenslosen Straftäter ohne Erfolg blieb, bat der Beamte seinen Dienstherrn um Erfüllung des Schmerzensgeldanspruchs. Dies lehnte die zuständige Justizvollzugsanstalt aber ab. Hiermit war der Beamte nicht einverstanden und erhob beim Verwaltungsgericht Koblenz nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.

Die Klage wurde abgewiesen. Zwar könne das Land Rheinland-Pfalz nach den beamtenrechtlichen Vorschriften, so die Koblenzer Richter, gegenüber einem Beamten, der bei Verrichtung seines Dienstes durch einen Dritten einen Schaden erlitten habe, einen rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldanspruch erfüllen, wenn die Vollstreckung gegen den Schuldner, wie hier, erfolglos geblieben sei.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Gruppenleitung Wohnstätte (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Sanitär-Ausstellungsfachberater (m/w/d) in Andernach

Dr. Kurt Korsing GmbH & Co. KG
56626 Andernach

Gruppenleitung (m/w/d) in der Landschaftspflege

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Meister/Techniker/Obermonteur für Elektrotechnik (m/w/d)

Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
57627 Hachenburg

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Allerdings habe die zuständige Stelle die in ihrem Ermessen stehende Entscheidung fehlerfrei getroffen und die Erstattung der 7.500 Euro zu Recht abgelehnt. Der Schmerzensgeldanspruch sei durch ein Versäumnisurteil festgestellt worden, weil der Straftäter in dem Verfahren keine Einwendungen geltend gemacht habe. Die bei ihm festgestellte Schuldunfähigkeit sei in dem zivilrechtlichen Verfahren nicht berücksichtigt worden. Wäre sie vorgebracht worden, hätte das Zivilgericht den Schmerzensgeldanspruch ablehnen müssen. Der Beamte könne aber von seinem Dienstherrn, der an der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung nicht beteiligt gewesen sei, nicht erwarten, ihm aus öffentlich-rechtlichen Mitteln einen in der Sache unbegründeten Anspruch zu erfüllen. Dies übersteige die Fürsorgepflicht, die das Land für seine Beamten habe.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beantragen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 11. Januar 2022, 5 K 707/21.K0)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Eisheilige unter der Lupe: Sind sie nur ein Relikt vergangener Zeiten?

Jedes Jahr im Mai stellt sich die Frage, ob die sogenannten "Eisheiligen" tatsächlich für plötzliche ...

Stefan Thoma übernimmt Führung der FDP Rheinland-Pfalz

Nach einem deutlichen Rückschlag bei der letzten Landtagswahl hat die FDP in Rheinland-Pfalz einen neuen ...

Jörg Gerharz lehrt Erste Hilfe bei Kindernotfällen in Altenkirchen

Am Dienstag, 2. Juni, bietet der Kinderschutzbund Altenkirchen einen Vortrag zu Kindernotfällen an. Der ...

50 Jahre Loreley-Freilichtbühne "Verdamp lang her…"

Die SWR-Dokumentation über die Loreley-Freilichtbühne weckt bei einem ehemaligen Polizisten lebendige ...

100 Jahre Musikverein Brunken: Vier Tage Jubiläum mit Isi Glück und mehr

ANZEIGE | Vom 22. bis 25. Mai 2026 feiert der Musikverein Brunken im Festzelt an der Hachenburger Straße ...

Bühne frei für das sechste „Open-Arts-Festival“ im „Kunsthaus Wäldchen“ in Forst

Bühne frei für das sechste „Open-Arts-Festival“ im „Kunsthaus Wäldchen“ in Forst: Bei sieben Veranstaltungen ...

Weitere Artikel


Kircheib: Bürgerinitiative gegen Ortsumgehung gegründet

Inspiriert vom Widerstand in Weyerbusch geht nun auch in Kircheib eine Bürgerinitiative an den Start, ...

So erlebte der CDU-Vorsitzende im Kreis Altenkirchen die Wahl von Friedrich Merz

"Ich bin tief beeindruckt", kommentierte CDU-Kreisvorsitzender Michael Wäschenbach das Ergebnis für die ...

Filmreif-Kino im Februar: Plötzlich aufs Land - Tierärztin im Burgund

Im Vormittagsprogramm der besonderen Filmreihe für Menschen in den besten Jahren von Cinexx Hachenburg ...

Verkehrsunfall bei Willroth: Auto überschlägt sich, Fahrer schwer verletzt

Am Sonntag (23. Januar) kam es gegen 21 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 256 bei Willroth: ...

Energiesparmeister 2022 gesucht

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen macht auf den diesjährigen Klimaschutzwettbewerb aufmerksam ...

Verkehrsunfall auf der Kölner Straße in Altenkirchen fordert einen Schwerverletzten

Bereits am Freitag (21. Januar) ereignete sich gegen 19.25 Uhr auf der Kölner Straße in Altenkirchen ...

Werbung