Werbung

Pressemitteilung vom 15.02.2022    

Unfallkasse: symptomlose Coronainfektion kein meldepflichtiger Versicherungsfall

258 Kitakinder, 54 Schulkinder sowie 34 Erzieher wurden der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zwischen Anfang September 2021 und Ende Januar 2022 als Corona-Erkrankte gemeldet. Steht diese Erkrankung nachweislich im Zusammenhang mit dem Besuch der Bildungseinrichtung, sind Betroffene unfallversichert.

Symbolfoto. (Foto: Pixbay / EvgeniT)

Region. Kita-Kinder, Schüler, Studierende sowie Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, die nachweislich im Zusammenhang mit dem Besuch einer Bildungseinrichtung an Corona erkranken, sind gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) hin. Eine Erkrankung an Covid-19 kann für diese Versicherten als Schülerunfall gewertet werden.

Aufgrund der zunehmenden Zahlen der Infektionen durch die SARS-CoV-2-Omikron-Variante häufen sich die bei der UK RLP eingehenden Anfragen, vor allem mit Blick auf Kitas und Schulen.
Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt im Falle einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Schule oder Kita folgendes Vorgehen:
Eltern sollten die Bildungseinrichtung darüber informieren, dass die nachgewiesene Coronainfektion im Zusammenhang mit dem Besuch der Kita oder Schule vermutet wird. Die Unfallmeldung an die Unfallkasse hat dann durch die Einrichtung zu erfolgen.

Eine Unfallmeldung ist nur erforderlich, wenn die Infektion eine ärztliche Behandlung zur Folge hat. Eine Erkrankung, ohne dass eine ärztliche Behandlung erforderlich wird, ist lediglich in das sogenannte Verbandsbuch der Einrichtung einzutragen.

Zudem erreichen die UK RLP vermehrt Fragen, ob Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 meldepflichtige Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten sind. Bei einer Erkrankung an Covid-19 kann es sich auch um einen sogenannten Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (BK) handeln. Sind Beschäftigte erkrankt und gibt es Anhaltspunkte dafür, dass sie sich bei der Arbeit infiziert haben, sollten sie ihren Arbeitgeber informieren.



Arbeitgebende, Krankenkassen sowie Ärzte müssen Covid-19-Fälle der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter folgenden Voraussetzungen melden:
Der oder die Versicherte ist an Covid-19 erkrankt.
Eine Infektion mit SARS-CoV-2 ist nachgewiesen.
Bei der Arbeit oder in der Schule kam es zu einem intensiven Kontakt mit einer infizierten Person oder einem größeren Infektionsausbruch.

Bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboren ist eine Berufskrankheit anzuzeigen. Hierfür stellen die Unfallkasse Rheinland-Pfalz und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ein eigenes Formular zur Verfügung.

Bei Beschäftigten in anderen Branchen kann eine Erkrankung an COVID-19 ein Arbeitsunfall sein. Meldepflichtig ist dieser, wenn die Erkrankung zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen oder zum Tode geführt hat.
Weitere Infos unter www.ukrlp.de. (PM)


Mehr dazu:   Coronavirus  
Lokales: Wissen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Forst: Festival „Open Arts“ soll auch mit „Crowd-Funding-Kampagne“ finanziert werden

Kulturveranstaltungen auf die Beine zu stellen, kostet viel Geld, und der Trend in puncto Finanzierung ...

Hydranten im Winter freihalten: Ein Appell des Kreisfeuerwehrverbandes Altenkirchen

Der Winter hat auch den Kreis Altenkirchen im Griff. Während die Schneelandschaft malerisch wirkt, birgt ...

Unbekannte Täter beschädigen Raiffeisen-Statue in Hamm (Sieg)

In der Nacht vom 3. auf den 4. Januar ereignete sich in Hamm (Sieg) ein ungewöhnlicher Fall von Vandalismus. ...

Treffen der Tollitäten in Obererbach: Auch im Erbachtal beginnt die Karnevalssession

Traditionell beginnen die Hobby-Carnevalisten Erbachtal (HCE) am ersten Sonntag im Januar mit der "heißen ...

Unfallflucht in Hamm (Sieg): Polizei sucht Zeugen

Am Montagabend ereignete sich in Hamm (Sieg) ein Verkehrsunfall, bei dem ein geparktes Fahrzeug beschädigt ...

Elf Verkehrssünder bei Geschwindigkeitskontrollen erwischt

Am Montag, dem 5. Januar, führte die Bereitschaftspolizei Koblenz Geschwindigkeitskontrollen in den Ortschaften ...

Weitere Artikel


Jahresverdienstbescheinigung für 2021 kommt: Angaben überprüfen

Bis Ende April erhalten alle Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern eine Bescheinigung über den Verdienst ...

Mit Trillerpfeife und klaren Forderungen: 130 "Montagsspaziergänger" in Betzdorf

An dieses Bild muss man sich gewöhnen: 133 Gegner der Corona-Politik trafen sich wieder neben dem Betzdorfer ...

Schafe mit Namen und Charakter leben auf dem Butzelhof Windhagen

Man muss schon viel Tierliebe besitzen, um heutzutage mit Tierzucht zu starten. Tina Haus und ihre Familie ...

Arbeitskreis Suchtprävention informiert: "Cannabis – eine harmlose Droge?"

Der Regionale Arbeitskreis Suchtprävention im Kreis Altenkirchen lädt ein zu einer Infoveranstaltung ...

Leserbrief Ausbau Ost-West-Trasse: "Quo vadis, du schöner Westerwald?"

Der Kampagnenbeirat "Anschluss Zukunft" hat sich für eine schnelle Ost-West-Verbindung zwischen der A3 ...

KG Wissen präsentiert sich in der Stadt: Geschäfte stellen Flächen zur Verfügung

Die Karnevalsgesellschaft Wissen hat in diesem Jahr wieder eine jecke "Ausstellung" organisiert: Die ...

Werbung