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Nachricht vom 18.02.2022    

Vergewaltigung in Betzdorfer Tiefgarage? Prozess wirft Fragen auf

Von Wolfgang Rabsch

Beim Landgericht in Koblenz fand der inzwischen vierte Hauptverhandlungstermin wegen der von der Staatsanwaltschaft Koblenz angeklagten Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens in einer Betzdorfer Tiefgarage statt. Der Ausgang des Verfahrens ist nach wie vor ungewiss.

Der Prozess vor dem Koblenzer Landgericht geht weiter. (Foto: Wolfgang Rabsch)

Koblenz. Triggerwarnung: Der folgende Text beinhaltet Themen um den sexuellen Missbrauch und Nötigung von Minderjährigen und kann auf einige Menschen verstörend wirken.

Rechtsanwalt Daniel Walker, der die Nebenklage vertritt, beantragte zunächst, die für den nächsten Hauptverhandlungstermin avisierte Videovernehmung der 15-Jährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortzuführen. Der vorsitzende Richter Thomas Metzger ließ durchblicken, dass dem Antrag wohl stattgegeben wird, da schutzwürdige Interessen der Zeugin öffentlich zur Sprache kommen könnten, die Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich der Zeugin zum Inhalt haben könnten.

Weitere Zeugen sagten vor der Strafkammer aus
Die Sitzung wurde mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Zunächst wurde ein Zeuge befragt, der unmittelbar nach der angeblichen Vergewaltigung mit den beiden Mädchen und dem Angeklagten an der Tiefgarage zusammengetroffen war. Der Zeuge berichtete: „Ich hatte mein Auto in der Tiefgarage abgestellt und wollte die Tiefgarage über eine Rampe verlassen, als mir ein Mädchen entgegenkam, welches mehrmals ‚Hilfe, Hilfe‘ rief. Augenblicke später kam ein weiteres Mädchen hinzu. Das erste Mädchen war ziemlich aufgeregt und weinte. Sie stammelte, dass sie ihn nur um eine Zigarette gebeten habe, und er ihr in der Tiefgarage an den Po gefasst habe. Nun kam auch noch der vermeintliche Täter hinzu, dem ich sofort sagte, er solle abhauen, was er auch widerstandslos tat.“

Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Ritter, der den Angeklagten vertritt, erklärte der Zeuge nochmals, dass von einer Vergewaltigung keine Rede gewesen sei. Das Mädchen hätte nur gesagt, dass sie von jemanden an den Po gefasst worden wäre. Der vermeintliche Täter hätte auf den Zeugen einen leicht alkoholisierten Eindruck gemacht.

Als nächste Zeugin wurde die Mutter der 15-Jährigen aufgerufen, die sehr emotional und häufig von Weinkrämpfen geschüttelt aussagte. „Ich arbeite in einem Krankenhaus und habe dort durch ein Telefonat von dem Geschehen in der Tiefgarage erfahren. Ich erfuhr, dass meine Tochter sich bei der Polizei befinden würde und ich solle doch eine Wechselbekleidung mitbringen, weil die getragene Kleidung auf mögliche DNA-Spuren untersucht werden müsste. Meine Tochter wurde bei der Polizei auch ärztlich untersucht, um mögliche Spuren und Verletzungen zu dokumentieren. Meine Tochter war total aufgelöst, vor allen Dingen, als ihr Lichtbilder vorgelegt wurden und sie den Täter erkannte, fing sie stark an zu weinen. Es ging ihr immer schlechter. Zuhause klagte meine Tochter über starke physische Schmerzen, darum brachte ich sie ins Krankenhaus. Dort wurde sie untersucht und musste eine Nacht im Krankenhaus verbringen.“



Von der Staatsanwaltschaft befragt, gab die Zeugin an, dass sie nicht gewusst hätte, dass ihre Tochter rauchen würde. Warum ihre Tochter mit dem Angeklagten den über 300 Meter langen Weg bis in die Tiefgarage gegangen sei, könne sie sich auch nicht erklären. „Meine Tochter leidet auch heute noch physisch und psychisch unter dem Geschehen. Sie isst nicht mehr richtig und hat stark abgenommen, ich muss sie regelrecht zum Essen zwingen. Zuhause schließt sie sich meistens in ihrem Zimmer ein, was sie vorher nie getan hat“, so die Worte der Zeugin.

Mit welchem Urteil endet der Prozess am 24. Februar?
Man darf gespannt sein, wie die Strafkammer beim Landgericht die unterschiedlichen Aussagen wertet. Der Richter erklärte, dass versucht werden soll, das Verfahren im nächsten Termin am Donnerstag, 24. Februar, zum Abschluss zu bringen. Wie eingangs erwähnt, sollen zu Beginn des Verhandlungstermins die Videovernehmungen der 15-Jährigen bei der Polizei unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgeführt werden. Da außerdem auch noch zwei Gutachter in der Hauptverhandlung anwesend sein werden und anschließend die Plädoyers mit anschließender Urteilsverkündung gehalten werden sollen, ist mit einer langen Hauptverhandlung zu rechnen, die sich auch bis in den Abend hineinziehen kann. (Wolfgang Rabsch)



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