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Nachricht vom 15.03.2022    

Rheinland-Pfalz verschiebt Lockerung der Corona-Regeln

Von Katharina Kugelmeier

Doch kein Freedom Day in Rheinland-Pfalz. Der eigentlich für den Bund für den 20. März angesetzte Termin der Lockerungen der Corona-Regeln wurde vom Land auf den 2. April verschoben. Dies ist den aktuell sehr hohen Zahlen im Land geschuldet.

Symbolfoto

Region. Eigentlich hätten sie am 20. März größtenteils wegfallen sollen, die Corona-Regeln. So hat es der Bund vor mehreren Wochen entschieden. In Rheinland-Pfalz sind die Zahlen allerdings so hoch, dass Clemens Hoch, Gesundheitsminister in Rheinland-Pfalz, von der für die einzelnen Länder möglichen Übergangsfrist Gebrauch machen möchte. Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat dem zugestimmt.

Was bedeutet das für die nächsten Wochen?
An allen Orten, an denen der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, muss keine Maske getragen werden.
Wird nicht kontrolliert, wie beispielsweise im Einzelhandel, ist weiterhin eine Maske zu tragen.
In weiterführenden Schulen muss auch weiterhin eine Maske am Platz getragen werden.
Auch anlasslose Tests werden weiterhin zweimal die Wochen an allen Schulen durchgeführt.

In Krankenhäusern oder öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht ohnehin bestehen, dies wäre auch bei den häufig als “Freedom Day“ bezeichneten Lockerungen der Fall.




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Kinder in Grund- und Förderschulen bleiben bei der aktuellen Regelung, sie dürfen ja bereits auf Masken am Platz verzichten.

Was dennoch am 20. März entfällt
Auch wenn die Lockerungen nicht so umfassend wie erhofft sind, gibt es ab dem 20. März einige neue Regelungen. So entfallen Abstandsgebote und auch Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen sind nicht mehr notwendig. Zudem verkürzt sich die Möglichkeit, sich als Kontaktperson oder bei einer Infektion freizutesten, um zwei Tage. "Fällt beispielsweise Dienstag der Corona-Test positiv aus, so ist bereits am Montag darauf eine Freitestung möglich", erklärte Hoch.

Rheinland-Pfalz ist mit dieser Entscheidung nicht alleine. Auch andere Bundesländer gaben bereits bekannt, nicht vor dem 2. April zu lockern. Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen verlängern die geltenden Maßnahmen ebenfalls bis zum 2. April, das Saarland bis zum 31. März.



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