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Nachricht vom 23.03.2022    

Forderung der "DSTG Rheinland-Pfalz": Schneller finanzieller Ausgleich bei Dienstfahrten

Die "DSTG Rheinland-Pfalz" fordert aufgrund der derzeit hohen Kraftstoffpreise die im Außendienst der Finanzverwaltung anfallenden dienstlichen Fahrtkostenerstattungen entsprechend anzupassen. Für dienstliche Fahrten verwenden die Beschäftigten der Finanzverwaltung ihre privaten PKW. Dafür erhalten sie eine Reisekostenentschädigung.

Symbolfoto.

Region/Rheinland-Pfalz. Schon vor dem kriegsbedingten Anstieg der Kosten hätten diese jedoch schon nicht zur Deckung ausgereicht, weshalb momentan bei den Reisekosten draufgelegt werde. Die "DSTG" fordert deshalb eine schnelle Anpassung des Reisekostenersatzes. "Es kann und darf nicht sein, dass unsere Kollegen ihr Privatfahrzeug zur Verfügung stellen und dann noch auf den hohen Kosten sitzen bleiben", so Landesvorsitzender Stefan Bayer. "Immerhin sorgen sie im Außendienst für hohe Steuereinnahmen!". Ein Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel ist in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz nur sehr eingeschränkt möglich, sodass die Betroffenen auf den PKW angewiesen sind.



Wegfall der Staffelungen gefordert
Außerdem fordert die "DSTG" eine Vereinfachung des Reisekostenrechts und damit den Wegfall der Staffelungen. Den Höchstsatz von 35 Cent erhielten momentan nur die Vielfahrer und das auch nur für die ersten 10000 Kilometer. Ansonsten würden momentan zwischen 15 und 30 Cent pro Kilometer gezahlt. Die "DSTG" kann sich spontan durchaus eine temporäre, flexible Anpassung der Reisekostenerstattung vorstellen, die sich am Benzinpreis orientiert und für diese hoffentlich nicht dauerhaft bleibende Ausnahmesituation Ausgleich schafft. Im Anschluss soll eine grundlegende Neuregelung her. (PM)


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