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Nachricht vom 26.04.2022    

Früher in Altersrente und ohne Abschläge?

Wer früher in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Mit Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr kann man diese ausgleichen. In diesem Jahr ist das zu besonders günstigen Bedingungen möglich. Denn um einen Entgeltpunkt bei der späteren Rente auszugleichen, sind 2022 zwischen 500 bis 600 Euro weniger zu zahlen als noch 2021.

Symbolbild: pixabay

Region. Grund dafür: Wegen der Corona-Pandemie sind die diesjährigen Berechnungswerte im Vergleich zu 2021 gesunken.

Besondere Rentenauskunft nötig
Wer plant, vorzeitig in Altersrente zu gehen und Abschläge auszugleichen, benötigt von der Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft. Diese informiert über alles, was zum Ausgleich von Abschlägen gewusst werden muss. Auch sollte eine allgemeine Rentenauskunft angefordert werden, damit man weiß, ab wann Anspruch auf eine Altersrente besteht. Beide Rentenauskünfte können online auf www.drv-rlp.de angefordert werden.

Zusätzlich ist es ratsam, sich persönlich beraten zu lassen. Einen Beratungstermin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach, Trier, Koblenz oder Andernach kann telefonisch direkt bei der Beratungsstelle vereinbart werden.

Höhere Rente und mögliche Steuerersparnis
Auch wenn sich die Pläne ändern und doch nicht früher in Altersrente gegangen werden sollte, gehen die Sonderzahlungen nicht verloren. Im Gegenteil: Sie erhöhen die spätere Rente.
Außerdem können sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte hierzu erteilen Lohn-steuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.




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So hoch sind die Abschläge
Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns betragen die Abschläge 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein. Dies gilt dann für die gesamte Zeit des Rentenbezugs und auch für eine anschließende Hinterbliebenenrente. Nur die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit gibt es ohne Abschläge.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de. (PM)


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