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Pressemitteilung vom 29.04.2022    

Corona-Infektion: Keine Bescheide des Gesundheitsamtes mehr

Mit dem Monatswechsel treten für Menschen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, Neuerungen bei Absonderung und Genesenennachweisen in Kraft. Darüber informiert das Kreisgesundheitsamt Altenkirchen aktuell.

Symbolbild: Pixabay

Region. Das Gesundheitsamt Altenkirchen verschickt ab sofort keine Bescheinigungen zur Absonderung und keine Genesenennachweise mehr an positiv getestete Personen. Grundlage ist laut Pressemitteilung der Kreisverwaltung Paragraf 7 der Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen. Die Landesverordnung besagt, dass der betroffene Personenkreis für die mögliche Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen ihre Absonderungspflicht mittels des positiven Ergebnisses ihres PoC-Antigentests oder ihres PCR-Tests begründen kann.

Somit können positiv getestete Personen ihre Pflicht zur Absonderung, beispielsweise beim Arbeitgeber, mit ihrem Testergebnis (PoC oder PCR) belegen. Einen weiteren Nachweis seitens des Gesundheitsamtes erhalten sie nicht. Positiv getestete Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind, benötigen zusätzlich ein ärztliches Attest. Einen Genesenennachweis können sich positive Personen zukünftig in der Apotheke oder beim Hausarzt erstellen lassen. Die Bestätigung der Infektion ist hierzu zwingend über einen PCR Test notwendig.




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Isolationszeit wird verkürzt
Ab dem 1. Mai gilt nach der Absonderungsverordnung des Landes: Wer positiv auf Corona getestet wurde, ist verpflichtet, sich unverzüglich für fünf Tage in Isolation zu begeben. Nach Ablauf der fünf Tage kann die Isolation beendet werden, ohne dass ein Freitesten notwendig ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Isolation keine typischen Symptome einer Corona-Infektion mehr auftreten. Halten Symptome wie Fieber oder Husten an, muss auch die Isolation fortgesetzt werden, und zwar bis zu maximal zehn Tagen. Zudem müssen ab diesem Zeitpunkt Kontaktpersonen – unabhängig vom Impfstatus oder Alter – nicht mehr in Quarantäne.

Die neuen Absonderungsregelungen gelten auch für die rheinland-pfälzischen Schulen und Kindertagesstätten. Ein Freitesten von Kontaktkindern ist nicht mehr notwendig.

Für Rückfragen steht das Gesundheitsamt Altenkirchen zur Verfügung (E-Mail: corona-hotline@kreis-ak.de, Tel.: 02681-813838). (PM)


Mehr dazu:   Coronavirus  
Lokales: Altenkirchen & Umgebung
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