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Pressemitteilung vom 02.06.2022    

Freifahrten für Ukraine-Flüchtlinge gelten nicht mehr flächendeckend

Wie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mitteilt, gilt die kostenfreie Beförderung von aus der Ukraine Geflüchteten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) seit dem Monatswechsel nicht mehr flächendeckend. Die Regelung ist in vielen Verkehrsverbünden abgelaufen, in einzelnen besteht sie jedoch weiter.

Symbolbild: Mario Venzlaff auf Pixabay

Kreis Altenkirchen/Region. Bundesweit konnten Geflüchtete aus der Ukraine bislang ohne Ticket den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen ("Pass = Ticket-Regelung"). Diese Regelung ist in den Tarifgebieten vieler Verkehrsverbünde, darunter im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS), zum 31. Mai ausgelaufen. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass die Bundesregierung inzwischen weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung der Geflüchteten im Rahmen der Grundsicherung getroffen hat. Hierzu zählen insbesondere finanzielle Hilfen, die auch Leistungen für den ÖPNV umfassen.

Seit dem 1. Juni dieses Jahres steht mit dem von der Bundesregierung beschlossenen 9-Euro-Ticket zudem eine sehr preisgünstige Alternative zur Verfügung. Der Kauf dieses Tickets berechtigt zur bundesweiten Nutzung des Nah- und Regionalverkehrs. Kinder unter sechs Jahren benötigen generell kein Ticket im ÖPNV.




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Im Kreis Altenkirchen gilt die Freifahrt-Regel bis Ende Juni
Wichtig: Im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM), zu dem auch der Landkreis Altenkirchen gehört, gilt die Freifahrt-Regelung noch bis 30. Juni. Der VRM hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um zu gewährleisten, dass alle Betroffenen angemessen informiert werden können. (PM)


Mehr dazu:   Ukraine  
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