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Nachricht vom 20.06.2022    

So erregte betrunkener Rollerfahrer in Güllesheim die Aufmerksamkeit der Polizei

Fahren ohne Helm, dazu mit ausgeschaltetem Licht - sollte es ein Lehrbuch darüber geben, wie man die Aufmerksamkeit von Polizisten im Verkehr auf sich zieht, dieser Tipp dürfte nicht fehlen. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich nicht nur heraus, dass der 18-jährige Fahrer auch zu tief ins Glas geschaut hatte.

Symbolfotos: Archiv

Güllesheim. In der Nacht von Sonntag auf Montag (20. Juni) fiel den Polizeibeamten in der Steinstraße in Güllesheim ein „50ccm Roller“ auf, der mit zwei Personen besetzt war. Der Fahrzeugführer fuhr ohne Helm und hatte das Licht nicht eingeschaltet. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 18-jährige Roller-Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,18 Promille.

Des Weiteren war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, er verfügte lediglich über eine Mofa-Prüfbescheinigung. Ihm wurde in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Zudem sind Strafverfahren wegen des Führens eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet worden. (PM/ddp)


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