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Nachricht vom 15.07.2022    

Schockierender Angriff auf Auto und Beifahrer in Wissen: Täter verurteilt

In der Nacht auf Sonntag, den 19. September 2021, warf ein bislang Unbekannter einen 12 Kilo schweren Kanaldeckel in die Windschutzscheibe eines Autos, das in Wissen unterwegs war. Der Beifahrer erlitt dadurch Verletzungen. Der Täter und sein Begleiter konnten zunächst unerkannt fliehen. Doch die Strafverfolgung blieb offenbar hartnäckig.

Die beschädigte Windschutzschreibe gibt einen Eindruck über die Gefahr, die von dieser Tat ausging. (Foto: Polizei)

Wissen. In der Nacht auf Sonntag, den 19. September 2021 warf ein zunächst unbekannter Täter offenbar grundlos einen durch ihn zuvor an anderer Stelle entnommenen 12 Kilo schweren Gullideckel auf die Windschutzscheibe eines an ihm in der Stadionstraße in Wissen vorbeifahrenden Pkw. Nur dem Zufall war es hierbei überlassen, dass der Deckel, nachdem er die Windschutzscheibe vollständig durchschlug, den Beifahrer lediglich leicht verletzte. Das passierte laut der ursprünglichen Polizeimeldung konkret: Die Geschädigten hatten die Geschwindigkeit des Autos aufgrund eines Mannes reduziert, der am Straßenrand stark am Torkeln war. Was sich daraufhin ereignete, lässt den Atem stocken.

Denn plötzlich warf eine weitere, am rechten Fahrbahnrand befindliche Person, einen Kanaldeckel in die Windschutzscheibe des Autos. Der Kanaldeckel durchschlug die Windschutzscheibe und fiel dem Beifahrer auf die linke Hüftseite, was starke Schmerzen verursachte. Durch die Glassplitter erlitt er weiterhin Verletzungen am rechten Auge. Trotzdem stieg er aus dem Auto aus und verfolgte den nun flüchtenden Täter im Affekt. Der wiederum drehte sich nach einigen Metern der Flucht um – und schlug dann mit einer Eisenstange auf den Geschädigten ein. Hierdurch erlitt er zusätzlich eine Prellung am linken Ellenbogen, woraufhin er von einer weiteren Verfolgung absah. Der Täter und sein Begleiter konnten zunächst unerkannt fliehen. Die Betonung liegt auf „zunächst“.

Die Polizeiinspektion Betzdorf führte daraufhin nämlich unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz und in enger Zusammenarbeit mit dieser ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB). Es wurde unmittelbar eine Ermittlungsgruppe, bestehend aus Beamten der Polizei- und Kriminalinspektion Betzdorf sowie der Polizeiwache Wissen, eingerichtet, die im Anschluss mit Hochdruck die Ermittlungen aufnahm.



Durch umfangreiche Nachbarschaftsbefragungen, Auswertungen von Überwachungskameras sowie weitere strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen -hier seien insbesondere die Spurenauswertungen am Gullideckel und der Eisenstange hervorzuheben - konnte sodann ein dringender Tatverdacht gegen einen 33-Jährigen, bereits erheblich straffällig gewordenen Mann aus der Region, begründet werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde gegen diesen ein Untersuchungshaftbefehl erlassen, der am 8. Februar vollstreckt werden konnte.

Zudem wurde die Wohnung des Tatverdächtigen durch Angehörige der Ermittlungsgruppe durchsucht und der 33-Jährige festgenommen. Im Rahmen einer richterlichen Vorführung wurde der Untersuchungs-Haftbefehl verkündet und der Tatverdächtige wurde bis zur Hauptverhandlung in die Justizvollzugsanstalt Koblenz verbracht. Im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Betzdorf wurde der nun Angeklagte am 15. Juni unter anderem wegen dieser Tat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt. (PM/ddp)

Lesen Sie auch den ursprünglichen Artikel zu dieser Tat hier.


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