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Nachricht vom 19.07.2022    

Energieversorgung im Kreis: Antworten auf SPD-Fragen streifen viele Aspekte

Wie entwickelt sich die Energieversorgung in den kommenden Monaten? Stehen im Herbst, Winter und Frühjahr genügend Gas und Strom zur Verfügung? Die SPD-Fraktion im Altenkirchener Kreistag hatte die Kreisverwaltung mit vielen Fragen "eingedeckt", die das Thema, das auch viele Bürger umtreibt, aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet wissen wollte.

Beim Ablesen des Gaszählers wird alsbald so mancher Verbraucher das kalte Grauen bekommen, wenn er auf die Schnelle dem Verbrauch die Kosten gegenüberstellt. (Foto: Pixabay)

Kreis Altenkirchen. Tagtäglich erhält die breite Öffentlichkeit von denjenigen, die sich berufen fühlen, Updates in Sachen Energiesicherheit mit Blick auf die kommenden kälteren Monate. Fast gebetsmühlenartig werden Fakten wiederholt, Schlüsse gezogen, Prognosen aufgestellt. Wie ist es nun in puncto Frieren oder nicht um den Kreis Altenkirchen, die kreiseigenen Gebäude oder die Bevölkerung im Allgemeinen bestellt? Die SPD-Fraktion im Altenkirchener Kreistag erhielt in der Sitzung des Kreisausschusses am Montagnachmittag (18. Juli) eine Vielzahl von schriftlichen Antworten auf ihre, an Landrat Dr. Peter Enders gerichteten Fragen. So mist auch geplant, mit den Verbandsgemeinden Kontakt aufzunehmen, um zu prüfen, wo gemeinsam agiert werden kann. Ein Auszug aus den Antworten:

Gibt es im Rahmen des Katastrophenschutzes im Hinblick auf den Winter 22/23 einen Gas-Notfallplan für den Kreis Altenkirchen?
Der Schwere einer Gasversorgungsstörung entsprechend wird nach dem "Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland" zwischen drei Krisenstufen Frühwarn-, Alarm- und Notfallstufe differenziert. Wir befinden uns derzeit in der Alarmstufe. Die Feststellung der Notfallstufe erfolgt durch Verordnung der Bundesregierung und wird im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. … Die in einer Mangellage zu treffenden Entscheidungen sind immer Einzelfall-Entscheidungen, weil die dann geltenden Umstände von so vielen Parametern abhängen, dass sie nicht vorherzusehen sind. Daher bereitet die Bundesnetzagentur keine abstrakten Abschalte-Reihenfolgen vor. Die Sicherstellung der Versorgung von bestimmten Kunden, wie beispielsweise Haushaltskunden und Kunden, die grundlegende soziale Dienste erbringen, hat einen hohen Stellenwert, da diese besonders vulnerabel gegenüber den Folgen einer Versorgungseinschränkung reagieren und möglicherweise Schutz vor den negativen Auswirkungen einer Störung der Gasversorgung benötigen. Für die Versorgung dieser so genannten geschützten Kunden sind die Gasversorgungsunternehmen in besonderer Weise verantwortlich. Im Gegensatz zu einem Stromausfall mit unmittelbaren Auswirkungen auf private Haushalte ist eine großflächige Gasmangellage kein abrupt eintretendes, sondern ein sich langsam aufbauendes Ereignis. Da sich in den Leitungen immer eine entsprechende Menge an Gas befindet, welches mit einem bestimmten Druck durch die Rohrleitungen transportiert wird, können Druckabfälle oder Veränderungen in den Transportmengen schnell erkannt werden. … In einer Gasmangellage wäre die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Verwaltung eine Herausforderung, sowohl hinsichtlich der Liegenschaften als auch personell. Gasversorgte staatliche und soziale Einrichtungen wie Schulen und Gebäude der öffentlichen Verwaltung wären gegebenenfalls auch betroffen.

Wird also in die Überlegungen des Katastrophenschutzes das Szenario mangelnder Gasversorgung mit einbezogen?
Es gibt keine detaillierte Risikoanalyse, welche die Folgen und Auswirkungen einer Gasmangellage aufzeigt. Bei Ausfall der Gasversorgung sind praktische Maßnahmen der Gefahrenabwehr zur Begrenzung der Auswirkungen, wie zum Beispiel die Unterbringung von Personen in Notunterkünften, zu koordinieren. Auch ist die Einrichtung von Wärme- und Betreuungsstellen in den Gemeinden in Betracht zu ziehen. In Bezug auf den Bevölkerungsschutz empfiehlt die Fachabteilung zunächst die Handlungsempfehlungen des Bundes und des Landes abzuwarten. Bei einem solch gravierenden Szenario können und sollten die Landkreise in der Bewertung der Folgen und den daraus folgenden Handlungsempfehlungen einheitlich vorgehen.

Noch kein Maßnahmenkatalog
Gibt es - gemeinsam mit den Gasversorgern - Überlegungen im Hinblick auf die Notwendigkeit von Prioritätensetzungen bei der Gasversorgung?

Die Prioritätensetzung bei der Gasversorgung ist gesetzlich geregelt und liegt nicht im Verantwortungsbereich der kommunalen Behörden.

Gibt es vor diesem Hintergrund Kontakte zu den regionalen Gasversorgern?
Aus Sicht des Katastrophenschutzes sollte der Austausch mit den hiesigen Gasversorgern und staatlichen Stellen auf Basis eines möglichen nationalen Maßnahmenkataloges erfolgen. Dieser liegt zurzeit noch nicht vor.

Worst Case: Wird über die Einrichtung von zentralen "Wärmestuben" für Private nachgedacht?
Die Einrichtung von zentralen Wärmestuben in kommunalen Einrichtungen ist anzustreben, aber noch nicht organisiert. Die Einrichtung kann aber ohne lange Vorlaufzeit organisiert werden.

Die Gasversorger halten sich offenbar an die Verbandsgemeinden. Gibt es zu dem Thema bereits Aktivitäten der Gemeinden und/oder Verbandsgemeinden und wenn ja, sehen Sie einen Unterstützungs- und/oder Koordinierungsbedarf durch den für Katastrophenschutz zuständigen Kreis?
Derzeit sind uns keine Aktivitäten bekannt. Ein Unterstützungs- und/oder Koordinierungsbedarf durch den Kreis ist abhängig von einem Maßnahmenkatalog. Dieser liegt zu Zeit noch nicht vor.

Gibt es Überlegungen, auf welche Weise der Kreis und die Kommunen zur Sensibilisierung von Privathaushalten beitragen könnten?
In einer Reallage bis zur Beseitigung der Versorgungsstörungen bei den Verbrauchern muss eine kontinuierliche und angemessene Information der Bevölkerung zur Lage erfolgen. Im Sinne einer bundesweit oder zumindest landesweit einheitlichen Bewertung der Lage mit entsprechenden Handlungsempfehlungen sehen wir hier die Gasversorgungsunternehmen, Bund und Land in der Pflicht.



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Szenario nicht einschätzbar
Welche Überlegungen gibt es darüber hinaus?

Das Szenario Gasmangellage ist in seiner Wirkung und den Folgen nicht einschätzbar. Für einen solchen nationalen Krisenfall gibt es nur wenig fachliche Expertise beziehungsweise Erfahrungen. Die Fachabteilung wertet derzeit den "Notfallplan Gas" und den Bericht zur Übung LÜKEX 18 des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus.

Wie stellt sich die Situation bei der Erzeugung von Wärme für Heizung und Warmwasser in den kreiseigenen Liegenschaften dar?
Im Einzelnen: circa 55 Prozent der verbrauchten Heizenergie 2021 erfolgt mit Gas. Circa 5 Prozent der verbrauchten Heizenergie 2021 erfolgt mit Öl. Als Spitzenlastkessel oder als Notfallkessel, wenn regenerative Heizungssysteme ausfallen. Circa 40 Prozent der verbrauchten Heizenergie 2021 erfolgt mit Holz. Als Spitzenlastkessel oder als Notfallkessel waren sowohl Öl als auch Gas eingesetzt.

Und der Anteil an Heizungen mit Wärmepumpentechnik mit und ohne Erdwärme?
Zurzeit keine. Bei der Neubaumaßnahme "Erweiterung Förderschule am Alserberg" in Wissen ist eine Wärmepumpenanlage vorgesehen.

Sehen Sie kurz-, mittel- und langfristig Möglichkeiten, von fossilen auf erneuerbare Energieträger umzurüsten?
Mittel- und langfristig kann die Umrüstung erfolgen. Voraussetzung ist aber immer auch, dass die Liegenschaft entsprechend energetisch aufgestellt ist.

Stromverbräuche deutlich niedriger
Sehen Sie - außerhalb des Themas Wärme - Möglichkeiten zur Einsparung elektrischer Energie? Werden im Zuge von Neu- und Umbaumaßnahmen berücksichtigt, zum Beispiel LED-Beleuchtung, Bewegungs- und Präsenzmelder.

Die zunehmende Digitalisierung bringt immer mehr und ständige Verbraucher. Der flächenbezogene Strombedarf hat eine leicht abnehmende Tendenz in den letzten zehn Jahren. In den letzten beiden Kalenderjahren lagen die Stromverbräuche sogar deutlich niedriger, dies dürfte aber zu erheblichen Anteilen auf temporäre Schulschließungen aufgrund der Corona-Maßnahmen zurückzuführen sein. Grundsätzlich sehen wir an den Kreisliegenschaften, dass Steigerungen der Energieeffizienz (insbesondere im Bereich der Beleuchtung) zum Teil durch die generell zunehmende Digitalisierung egalisiert werden.

Wie ist die Situation im Kreis beim Thema "Strom aus Erneuerbarer Energie"? Gibt es (noch) Potenziale für Photovoltaik auf kreiseigenen Gebäuden oder Liegenschaften?
Auf Kreisliegenschaftsdächern sind insgesamt 25 PV-Anlagen mit einer Leistung von 713 kWp installiert; davon sind 12 Eigenverbrauchsanlagen (eine mit stationärem Stromspeicher) mit 406 kWp, 7 Volleinspeisungsanlagen mit 43 kWp und 6 Pachtanlagen mit 264 kWp. Nahezu jede Liegenschaft ist mit mindestens einer Photovoltaikanlage ausgestattet. 2019 produzierten diese PV-Anlagen bilanziell über 30 Prozent des Stromverbrauchs der Kreisliegenschaften. Weitere 3 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 131 kWp sind an dem Betriebs- und Wertstoffhof in Nauroth des Abfallwirtschaftsbetriebs Altenkirchen installiert. Nahezu jede Liegenschaft ist mit mindestens einer PV-Anlage ausgestattet. Ob unter den dynamischen Rahmenbedingungen (hohe Strompreise; hohe Anlagekosten; Volleinspeisungsanlagen als neue Förderklasse im EEG), aber auch vor dem Hintergrund gebäudetechnischer Restriktionen sich neue Potenziale ergeben, wird stetig geprüft wer-den. Die Dynamik im PV-Bereich ist gerade extrem hoch. Bei Umbau-/Neubaumaßnahmen prüft das Gebäudemanagement stets die Einbindung von Photovoltaik.

Planungshoheit der Verbandsgemeinden
Wie schätzen Sie die Situation bei der Erschließung von Flächen für die Windenergie ein?
Hier verweisen wir zunächst auf die Planungshoheit der Verbandsgemeinden. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, in dem Flächenziele für die Windkraft für jedes Bundesland definiert werden und beispielsweise die Mindestabstandsregeln zur Wohnbebauung unter bestimmten Bedingungen an Bedeutung verlieren. Zudem sind Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes angekündigt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu vereinfachen. Angesichts dieser Entwicklungen ist es nicht ausgeschlossen, dass mögliche Windkraft-Standorte neu bewertet werden.

In diesem Kontext: Wann wird die Zuständigkeit für die Genehmigung von Windenergie von der Kreisverwaltung auf die Struktur- und Genehmigungsdirektion übergehen?
In der letzten allgemeinen Landrätekonferenz am 9. Juni wurde berichtet, dass der zu dieser Thematik eingerichtete "Runde Tisch" auf Landesebene das zweite Mal getagt und fachliche Dinge geklärt hat. Wie das Verfahren zukünftig konkret aussehen solle und ab wann dieses umgesetzt werde, müsse vom zuständigen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität noch final festgelegt werden. Derzeit liegt dem Landkreistag noch kein konkreter Entwurf hierzu vor.

Gibt es Überlegungen im Hinblick auf eine kommunale Beteiligung an Projekten zur Produktion von Strom aus Wind oder Sonne; könnten Sie sich eine kommunale Beteiligungsgesellschaft auf Ebene des Kreises vorstellen, in der alle Kommunen gebündelt werden?
Derlei Überlegungen gibt es aktuell nicht. Hier müssten sich die Kreisgremien entsprechend positionieren und mit den Kommunen abstimmen. (vh)


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