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Nachricht vom 01.06.2011    

Kleiner Aufkleber - große Wirkung

Viele wissen es nicht: Anhänger an land- oder fortwirtschaftlichen Maschinen sind im öffentlichen Verkehrraum voll versicherungspflichtig, es sei denn, der Aufkleber "25 km/h" ist angebracht. Darauf hat jetzt die Polizei-Inspektion Westerburg in einer Pressemitteilung hingewiesen.

Region. Im Frühjahr und Sommer, während der Vegetationszeit, sieht man wieder verstärkt land- und forstwirtschaftliche Maschinen mit Anhängern, die, beladen oder auch unbeladen, im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden. Bei der Kontrolle dieser Gespanne durch die Polizei werden verstärkt Verstöße festgestellt, die von den kontrollierten Fahrzeugführern zunächst als "Lappalie" abgetan werden. So werden beispielsweise manchmal Anhänger hinter Traktoren mitgeführt, ohne dass auf den Anhängern eine "25 km/h-Kennzeichnung" angebracht ist. Was viele nicht wissen: Eine Versicherung des Anhängers über die Zugmaschine ist in einem solchen Fall nicht mehr gegeben. In diesen Fällen unterliegt der Anhänger hinter dem Traktor dem Zulassungsverfahren und dem Pflichtversicherungsgesetz. Dies selbst dann, wenn der Anhänger wie vorgesehen, tatsächlich mit weniger als 25 km/h geführt wird.
Bei Feststellung eines solchen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz muss die Polizei, auf Grund ihrer Strafverfolgungspflicht, eine Strafanzeige gegen den Führer des Gespannes vorlegen sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeuges. Viele der Betroffenen reagieren zunächst mit Verärgerung. Doch schützt auch hier die Unwissenheit nicht vor einer Strafe. Man führe sich vor Augen, dass im Falle eines Unfalles das Fahrzeug nicht versichert ist. Wer kommt dann für mögliche Unfallfolgen auf, die im Einzelfall, wie Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit zeigen, gravierend sein können. Fahrer entsprechender Fahrzeuge sollten sich also vor Antritt der Fahrt vergewissern, dass ein Aufkleber mit "25 km/h" hinten auf dem Anhänger aufgebracht ist. Andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen.




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Ohne großes Kopfzerbrechen werden oft auch alte Traktoren, deren letzter TÜV-Termin um 10 Jahre und mehr überschritten ist und Selbstbau-Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr genutzt. Die rechtliche Problematik wird dabei meistens geflissentlich übersehen. In Schadensfällen ist das Erwachen dann umso unangenehmer, denn es müssen meist hohe Kosten reguliert werden, die in solchen Fällen aus der Privatschatulle beglichen werden müssen, weil keine Versicherung dafür aufkommt.

Weil in vielen Fällen kleine Ursachen wie ein nicht angebrachter Aufkleber solch große Folgen haben können, möchte die Polizei für etwas Aufklärung und Sensibilisierung all jener sorgen, die entsprechende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen. Die Polizei möchte, dass ordnungsgemäß ausgestattete Gespanne auf öffentlichen Straßen geführt werden, die entsprechend versichert sind. Wenn dies der Fall ist, muss sie nicht einschreiten.


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