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Pressemitteilung vom 21.07.2022    

Frist für Zensusmeldungen wird im Kreis Altenkirchen von vielen missachtet

Die Erhebungen zum Zensus sind in vollem Gange, doch viele der befragten Personen im Kreis übermitteln ihre Angaben nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so die Zensuserhebungsstelle. Wer seine Daten auch auf die nun ausgehenden Erinnerungsschreiben hin nicht übermittelt, muss im schlimmsten Fall mit Zwangsgeld rechnen.

Symbolbild: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Kreis Altenkirchen. Seit Mitte Mai werden knapp neun Prozent der Haushalte im Landkreis Altenkirchen von sogenannten Erhebungsbeauftragten befragt, die sich an der Haustür entsprechend ausweisen können. Die Zensuserhebungsstelle weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Befragung nicht mit der Zensus-Gebäude- und Wohnungszählung zu verwechseln ist, die Eigentümer von Immobilien betrifft. Insgesamt seien im Landkreis Altenkirchen knapp 11.500 Menschen zu befragen, erklärt Lars Kober, Leiter der Zensuserhebungsstelle Landkreis Altenkirchen. Personen, die ihre Unterlagen von den Erhebungsbeauftragten ausgehändigt bekommen haben, müssen laut den bundesweiten Vorgaben innerhalb von 14 Tagen die Informationen entweder digital oder postalisch übermitteln.



"Aktuell haben wir einen sehr hohen Bestand an noch offenen Rückmeldungen", erzählt Kober. "Diese Personen, teilweise auch ganze Haushalte, werden wir in den kommenden Tagen anschreiben und freundlich an die verpflichtende Abgabe erinnern. Ebenfalls anschreiben werden wir Personen, die von den Erhebungsbeauftragten nicht angetroffen wurden oder die Auskunft verweigert haben." Bleibe trotz des Erinnerungsschreibens eine Rückmeldung aus, erfolge die Androhung eines Mahnverfahrens. Im Extremfall sei laut den gesetzlichen Vorgaben sogar ein Zwangsgeld festzusetzen. "Solche Schreiben möchten weder wir versenden noch der Adressat erhalten", so Kober. (PM)


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