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Pressemitteilung vom 02.08.2022    

VG Wissen informiert: Ist mein Personalausweis oder Reisepass noch gültig?

Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Der Antrag für einen neuen Personalausweis oder Reisepasses sollte rechtzeitig gestellt werden. Wie die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen mitteilt, liegt die Wartezeit bis zur Ausstellung aktuell bei rund 4 bis 6 Wochen.

Symbolfoto: mohamed Hassan auf Pixabay

Wissen. Auch auf weitere Aspekte rund um Personalausweis und Reisepass weist die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen hin: Die Gebühr für ein neues Ausweisdokument ist demnach im Vorfeld zu entrichten. Wichtig sei auch: Wer ein Ausweisdokument verloren hat, muss den Verlust unverzüglich bei der hiesigen Passbehörde anzuzeigen. Zum Ausweisen sind dann andere Ausweispapiere vorzulegen. Falls kein Dokument vorhanden sein sollte, ist eine Geburtsurkunde vorzulegen.

Besonderheiten bei Kinderreisepässen:
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird ein Kinderreisepass ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Verlängerung oder Aktualisierung bis zum 12. Lebensjahr ist nur möglich, wenn der Pass noch nicht abgelaufen ist. So werden gegebenenfalls das Lichtbild und die Daten des Passes aktualisiert. Dies empfiehlt sich besonders vor Reisen außerhalb Europas.

Zur Beantragung muss das Kind anwesend sein. Außerdem sind ein biometrietaugliches Passbild, ein altes Ausweisdokument (falls nicht vorhanden: Geburts- oder Abstammungsurkunde), Ausweise der Erziehungsberechtigten sowie Unterschriften der Erziehungsberechtigten (gegebenenfalls durch Vollmacht beziehungsweise Einverständniserklärung) mitzubringen. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist dies mittels geeigneter Unterlagen vorzuweisen.

Eingetragen werden auch die Augenfarbe und Körpergröße des Kindes. Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13 Euro und für eine Verlängerung oder Aktualisierung fallen 6 Euro Gebühr an.

Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt. Wird der Kinderreisepass bei einem Reiseziel nicht anerkannt, kann wahlweise ein Personalausweis oder ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.

Besonderheiten bei Personalausweisen:
Der Personalausweis ist nicht verlängerbar, das heißt, dass der Ausweis nach Ablauf neu ausgestellt werden muss. Auf Antrag kann ein Ausweis ab Geburt ausgestellt werden. Er ist für unter 24-Jährige sechs Jahre gültig, wobei eine Gebühr von 22,80 Euro anfällt. Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, ist das Dokument zehn Jahre gültig, hier fällt eine Gebühr von 37 Euro an.

Der Antrag ist persönlich unter Vorlage des Personalausweises und eines biometrietauglichen Passbildes zu stellen. Für die Beantragung eines ersten Personalausweises werden zusätzlich die gleichen Unterlagen wie beim Kinderreisepass benötigt.

Braucht der Ausweisbewerber ein vorübergehendes Dokument, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten und es wird eine Gebühr von 10 Euro fällig. Zu beachten: Hierzu wird ebenfalls ein biometrietaugliches Bild benötigt sowie das alte Ausweisdokument.



Besonderheiten bei Reisepässen:
Der Reisepass kann wie der Personalausweis ab Geburt ausgestellt werden und ist ebenfalls nicht verlängerbar. Für Reisepässe, die unter dem 24. Lebensjahr ausgestellt werden, fällt eine Gebühr von 37,50 Euro an. Die Gültigkeit von diesen Pässen beträgt sechs Jahre. Der Reisepass, der eine 10-jährige Gültigkeit hat, wird für Personen ausgestellt, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Eine Gebühr von 60 Euro muss entrichtet werden.

Sollten kurzfristig Reisen anstehen, kann gegen einen Aufschlag von 32 Euro ein Expressreisepass ausgestellt werden. Dieser ist in der Regel in vier bis fünf Werktagen produziert und ist ein ganz normaler Reisepass, der nur in einem beschleunigten Verfahren gefertigt wird. Ebenfalls ist es für Vielreisende möglich, einen 48-seitigen Reisepass zu erhalten, welcher zusätzlich 16 Seiten für Visaeinträge besitzt. Ein Aufschlag von 22 Euro muss gezahlt werden.

Der Antrag ist persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes und eines biometrietauglichen Passbilds zu stellen. Für die Beantragung eines ersten Reisepasses werden zusätzlich die gleichen Unterlagen wie beim Kinderreisepass benötigt.


Europäische Vorgaben:
Kindereinträge im Reisepass ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben wird allen Eltern empfohlen, die noch über einen Reisepass mit Kindereinträgen verfügen, bei geplanten Auslandsreisen im Sommer rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder kämen Kinderreisepässe, Reisepässe und je nach Reiseziel auch Personalausweise in Betracht.

Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise für den so genannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Reisedokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes erhalten auf www.auswaertiges-amt.de unter dem Menüpunkt Reise und Sicherheit.

Das Passamt der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 31, 33 und 34, erteilt gerne weitere Auskunft (Tel. 02742/939 -200; E-Mail: buergerbuero@rathaus-wissen). (PM)


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