Werbung

Nachricht vom 10.08.2022    

Haftstrafen nach brutalen Tritten bei einer Geburtstagsfeier in VG Altenkirchen-Flammersfeld

Von Wolfgang Rabsch

Nach dem neunten Verhandlungstag vor der Jugendstrafkammer das Landgericht Koblenz, unter dem Vorsitz von Richter Martin Schlepphorst, wurde kürzlich das Urteil gesprochen. Das Tatgeschehen hatte sich in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ereignet - und darüber hinaus für große Aufmerksamkeit gesorgt.

Das Landgericht Koblenz. (Symbolfoto: W. Rabsch)

Region. Die Staatsanwaltschaft legt den beiden 19- und 21-jährigen Angeklagten zur Last, im Juni 2021 versucht zu haben, den geschädigten Zeugen zu töten. Der 19-jährige Angeklagte feierte am Tattag seinen Geburtstag. Nach aufkommenden Streitigkeiten wollte der später geschädigte Zeuge zusammen mit anderen Gästen die Feier verlassen. Der 21-jährige Angeklagte soll in dem Moment auf den Zeugen zugegangen sein und ihm ohne Rechtfertigung mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Zeuge fiel zu Boden, nun kam der jüngere Angeklagte hinzu und versetzte dem auf dem Boden Liegenden zwei weitere Schläge. Der ältere Angeklagte soll dann weiter auf den auf dem Boden liegenden Zeugen eingeprügelt und mindestens viermal gegen den Kopf getreten haben. Auch der 19-jährige Angeklagte soll einmal gegen den Kopf des Zeugen getreten haben. Als Folge der Schläge und Tritte soll der Geschädigte bewusstlos geworden sein, er erlitt einen Kieferbruch und weitere Verletzungen am ganzen Körper. Angeklagt war demzufolge ein versuchter Totschlag.

Der Prozess zog sich über fast zwei Monate hin, weil immer wieder divergierende Aussagen der Angeklagten und der Zeugen neue Fragen aufwarfen. Dass die Verteidigung versucht, Zeugenaussagen anders zu interpretieren, als es vielleicht das Gericht und die Staatsanwaltschaft sehen, liegt in der Natur der Sache. Vor diesem Hintergrund, bei auseinandergehenden Meinungen, entstand häufig eine aufgeheizte Atmosphäre im Sitzungssaal. Die Verhandlungsführung obliegt schließlich dem Gericht, das versuchen muss, allen Ungereimtheiten nachzugehen, und wenn möglich, aufzuklären. Gerade bei Partys, auf denen auch viel Alkohol im Spiel ist, gehen Beobachtungen von Zeugen häufig weit auseinander. Diese Diskrepanz aufzuklären, fällt nicht immer leicht, weil Geschehnisse aus verschiedenen Perspektiven betrachtet und wahrgenommen werden. Wenn Anklagevorwürfe seitens der Angeklagten bestritten werden, was ihr gutes Recht ist, dann kommt den Zeugenaussagen natürlich eine noch größere Bedeutung bei.



Obwohl der Geschädigte zwischenzeitlich das Bewusstsein verlor, wurde weiter gegen seinen Kopf getreten, wie oft konnte abschließend nicht festgestellt werden. Nach der Tat flohen die beiden Angeklagten, und chatteten anschließend. Der 21-Jährige schrieb an den anderen Angeklagten: "Denk daran zu sagen, wir haben nicht getreten, ansonsten sind wir beide dran."

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme kam die 9. Jugendstrafkammer zu dem Ergebnis, dass kein versuchter Totschlag vorliegt, sondern eine Bestrafung wegen gefährlicher Körperverletzung zu erfolgen hat. Ein entsprechender Hinweis wurde erteilt und die Beweisaufnahme geschlossen.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz forderte in ihrem Plädoyer bezüglich des 21-jährigen Angeklagten eine Einheitsjugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Im Hinblick auf den 19-jährigen Angeklagten lautete der Strafantrag drei Jahre und sechs Monate Einheitsjugendstrafe.

Die Verteidigung war naturgemäß gegenteiliger Auffassung und sprach sogar von einem unter Jugendlichen üblichen Streich. Beide Verteidigerinnen beantragten demzufolge für ihren jeweiligen Mandanten eine Entscheidung nach Paragraf 27 Jugendgerichtsgesetz (JGG), wonach eine Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Nach eingehender Beratung verkündete Richter Martin Schlepphorst das Urteil: Der 21-Jährige wird zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 19-Jährige erhält eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Da der 19-Jährige länger als sechs Monate sich in Untersuchungshaft befand, und die U-Haft auf eine zu verbüßende Freiheitsstrafe angerechnet werden muss, konnte der Strafrest unter entsprechenden Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Altenkirchen mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Lokales: Altenkirchen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion



Aktuelle Artikel aus Region


Achte Eigenproduktion der Tanzschule Witt: "Der verborgene Tanz" im Wissener Kulturwerk

Nein, nicht alle Jahre wieder, sondern im Schnitt alle zwei Jahre wieder betritt die Tanzschule „Dance ...

Unbekannte Diebin stiehlt Schmuck in Rettersen

In Rettersen kam es am Dienstagvormittag (29. April) zu einem dreisten Diebstahl. Eine unbekannte Frau ...

Bundesagentur für Arbeit: Neue Sicherheitsstandards für Online-Accounts

Die Bundesagentur für Arbeit führt ab Dienstag (29. April) eine verpflichtende Multi-Faktoren-Authentifizierung ...

Pflegeangebote in Wissen: GFO Zentrum eröffnet Tagespflege St. Barbara

In der Talstraße 16 in Wissen hat das GFO Zentrum sein umfassendes Pflegeangebot vervollständigt. Mit ...

Versuchter Einbruch in leerstehende Kindertagesstätte in Mudersbach

In Mudersbach kam es zu einem versuchten Einbruch in eine ehemalige Kindertagesstätte. Unbekannte Täter ...

Modell-Truck-Show im Technikmuseum Freudenberg: Ein Erlebnis für die ganze Familie

Am Sonntag, dem 4. Mai, verwandelt sich das Technikmuseum Freudenberg in ein Paradies für Modellbau-Enthusiasten. ...

Weitere Artikel


Kinder-Sommercamp auf dem Gelände der Evangelischen Kirchengemeinde Daaden

Vom 15. bis zum 19. August wird auf dem Gelände der Evangelischen Kirchengemeinde Daaden und der Evangelischen ...

So viel Nachwuchs wie nie zuvor: VG Hamm freut sich über 13 Auszubildende

Hamm (Sieg) ist die kleinste Verbandsgemeinde im Kreis Altenkirchen, bei der Zahl ihrer Auszubildenden ...

Daaden: Das Netz der Jugendrotkreuz-Ortsvereine vergrößert sich

Im Jugendrotkreuz im Kreisverband Altenkirchen gibt es allen Grund zur Freude, denn nach den Sommerferien ...

Weyerbusch: Vollsperrung der Einmündung Kanalstraße / B 8

Vom 22. August bis 2. September wird die Einmündung Kanalstraße / B 8 gesperrt sein. Darüber informiert ...

Kalte Küche - nicht nur für heiße Tage

Sie haben keine Lust, am warmen Herd zu kochen? Sie suchen Partyhäppchen, zum Beispiel als Vorspeise ...

Kirchen: Widerstand eines 30-Jährigen endete mit Tasereinsatz

Laut Polizeimeldung half schließlich nur der Taser, um einen 30-jährigen Mann davon abzuhalten, zu treten ...

Werbung