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Nachricht vom 16.10.2007    

Kreis-SPD will Lohndumping verhindern

Auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) hatte die Kreiskonferenz im September einen Beschluss zur Vermeidung von Lohndumping gefasst. Die SPD-Kreistagsfraktion hat jetzt diesen Antrag aufgegriffen und richtet an Landrat Michael Lieber Fragen und Forderungen zu diesem Thema. Es geht um Reinigungsleistungen in kreiseigenen Gebäuden. Im Folgenden wird dieser Fragenkatalog dokumentiert.

Kreis Altenkirchen. Der Brief der SPD-Kreistagsfraktion an Landrat Michael Lieber im Wortlaut: "Der Landkreis Altenkirchen hat vor einigen Jahren aus Wirtschaftlichkeitsgründen die Privatisierung der Reinigungsleistungen in kreiseigenen Gebäuden beschlossen. Gleichzeitig wurde gefordert, dass sich diese Reinigungskräfte in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen befinden müssen.
Nunmehr sind mehrere Rechtsentwicklungen in Gang gekommen (TVöD, Tariftreuegesetz, Entsendegesetz), aber auch praktische Erfahrungen gemacht worden. Die SPD-Kreistagsfraktion bettet deshalb die Verwaltung, insbesondere um rechtzeitig vor einer Neuausschreibung eine Diskussionsgrundlage zu haben, um Informationen zu folgenden Punkten:
- Gab es im Zuge der Privatisierung der Reinigungsleistungen bei der Umsetzung der Forderung nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen Schwierigkeiten?
- Gab es Qualitätsprobleme bei der Reinigungsleistung?
- Wurden zwischenzeitlich Rentabilitätsprüfungen vorgenommen, ob die damalige Wirtschaftlichkeitsberechnung noch zutrifft? Sind insbesondere Vergleiche angestellt worden, ob durch den neuen TVöD auch ein Reinigen durch eigenes Personal (Insourcing) in Frage kommt?
- Wie wird die Kreisverwaltung bei der Neuausschreibung das geplante Tariftreuegesetz von Rheinland-Pfalz umsetzen?
- Wie wird - bereits durch die Ausschreibung - sicher gestellt, dass das Verhältnis der zu reinigenden Fläche und der zur Verfügung stehenden Zeit so ausgeglichen ist, dass mit normaler Arbeitsleistung auch der tariflich vereinbarte Lohn erreicht werden kann? Erfahrungen aus der Praxis zeigen nämlich, dass die eingeräumte und bezahlte Zeit oft nicht ausreicht, um die vorgegebenen Flächen zu reinigen, so dass die Reinigungskräfte unbezahlte Überstunden machen müssen, um das Reinigungsziel zu erreichen. Dies wiederum führt zur Untertarifentlohnung. Es ist nach unserer Auffasung auch eine Aufgabe des Auftragsgebers, diesen Umständen Rechnung zu tragen.
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, bei der nächsten Ausschreibung der Reinigungsleistung (dies gilt auch, wennn die Verwaltung wieder zur Eigenreinigung zurückkehren sollte) ein geeignetes Schul- oder Verwaltungsgebäude von dieser Ausschreibung (oder Eigenreinigung) auszunehmen und im Wege der (erlaubten) freihändigen Vergabe durch einen Integrationsbetrieb reinigen zu lassen.
Die Reinigung von Gebäuden ist ein Aufgabenfeld, auf dem Integrationsbetriebe mit den ihnen anvertrauten Menschen gute Leistungen zu wirtschaftlichen Konditionen erbringen. Gleichzeitig wird den Menschen mit Behinderungen eine sinnvolle Arbeit unter zumutbaren Bedingungen ermöglicht. Dies ist sozial- und wirtschaftspolitisch sinnvoller, als diesen Personenkreis vom Arbeitsmarkt auszuschließen."



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