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Nachricht vom 15.09.2022    

AWB Kreis Altenkirchen: Deutlicher Anstieg der Müllgebühren zu erwarten

Propheten sind nicht mehr gefordert: Auch der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Altenkirchen wird sich denjenigen anschließen, die ihre Kunden tiefer in die Tasche greifen lassen. Zwar stehen die Erhöhungen der Entsorgungsleistungen noch nicht fest, vom 1. Januar 2023 an wird die „Müllabfuhr“ in einem ersten Schritt wohl deutlich teurer.

Auf die Müllgefäße im Kreis warten womöglich vom 1. Juli 2024 an Mitarbeiter einer anderen Firma, die sie leeren. (Foto: Archiv AK-Kurier)

Altenkirchen. Die Marschrichtung von Preisen, Gebühren und Entgelten lautet seit geraumer Zeit: nur noch nach oben! Dem Trend, den beispielsweise Lebensmittel oder Energie vorgegeben haben, schließt sich auch der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Altenkirchen an, wie in der Sitzung des Werkausschusses am späten Donnerstagnachmittag (15. September) unmissverständlich deutlich gemacht wurde. So schlug das Gremium dem Kreistag, dem die finale Entscheidung obliegt, einstimmig vor, die Mehrkosten der Oberflächenabdichtung der ehemaligen Hausmülldeponie in Nauroth in die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren vom Jahr 2023 an einzubeziehen. Unter dem Strich müssen 5.651.780 Euro umgelegt und auf fünf Jahre gestreckt werden. Sebastian Blumberg, stellvertretender Leiter des AWB, machte eine fixe Rechnung auf, nachdem Doris John (CDU) um eine Prognose des Plus gebeten hatte: „So kommen pro Jahr und Musterfamilie zwischen 25 und 30 Euro zusammen“, stellte er dar, wobei noch die Größe der Gefäße eine Rolle für die Ermittlung des Anstiegs spielen werde. Derzeit ist ein Musterhaushalt mit knapp 145 Euro angegeben. Blumbergs direkter Vorgesetzter, Werkleiter Werner Schumacher, schloss nicht aus, dass im Laufe der Baumaßnahme, die auf drei bis vier Jahre angesetzt ist, noch höhere Kosten aufgefangen werden müssten. „Alles ist der allgemeinen Kostensteigerung geschuldet. Bislang geht es aber voran wie geplant“, berichtete er, „wir schauen jetzt schon, wo wir Kosten einsparen können.“ Der Auftrag für die gesetzlich geforderte Nachsorge war im Frühjahr des Jahres für 13.798.254 Euro (netto) an die Firma Strabag Umwelttechnik GmbH vergeben worden, nachdem zunächst mit 10.156.602 Euro (netto) kalkuliert worden war.

Landkreisordnung maßgebend
Einem möglichen Ansinnen, die Finanzierung der Mehrkosten auf andere Füße zu stellen, hatte zuvor Thomas Brocker, Geschäftsführer der Mittelrheinischen Treuhand GmbH (Koblenz), eine klare Absage anhand der Landkreisordnung erteilt, denn die Finanzmittelbeschaffung für abfallwirtschaftliche Leistungen des Kreises sei nur aus Entgelten (Gebühren) möglich. Die Streckung auf fünf Jahre bedeute, „es nicht ganz so schrecklich zu machen“. Klaus Schneider, zweiter Beigeordneter, der die Sitzung vertretungsweise leitete anstelle des eigentlich zuständigen dritten Beigeordneten (Gerd Dittmann war als Konsequenz aus der Greensill-Pleite im März vergangenen Jahres mit dem Verlust von noch 3,6 Millionen Euro, die der AWB bei der Bremer Privatbank angelegt hatte, zum 31. August zurückgetreten), fügte an, dass die ADD eine identische Auffassung vertrete. Dass die AWB-Kunden stärker zur Kasse gebeten würden, habe mit dem Greensill anvertrauten Geld nichts zu tun, erläuterte Brocker, dem auch Bernd Becker (SPD) beipflichtete, während Peter Schwan (CDU) darlegte: „Wenn die 3,6 Millionen nicht bei Greensill angelegt worden wären, wäre das Geld noch da.“

Weiterer Beratungsbedarf
Noch weiteren Beratungsbedarf sah das Gremium vor der Abstimmung über die Konzeptionseckpunkte für die Durchführung des Vergabeverfahrens für die Ausschreibungen diverser Entsorgungsdienstleistungen, die nun in einer Sondersitzung des AWB am 13. Oktober erfolgen soll. Zwar ist der 1. Juli 2024 noch gar nicht einmal am Horizont aufgetaucht, stellt er doch für das Unternehmen des Kreises ein eminent wichtiges Datum dar. Viele Hauptentsorgungsverträge beginnen an diesem Datum neu, die Vorarbeiten müssen bereits in diesen Tagen starten, denn befristete Verlängerungsoptionen der alten Kontrakte können nicht mehr gezogen werden. Als Knackpunkt in der Diskussion stellte sich - wie zu erwarten gewesen war - der Bioabfall heraus. Von Schumacher vorgeschlagen, wurde eine Kaskadennutzung (Vergärung mit nachgeschalteter Kompostierung) nicht von allen Mitgliedern der Zusammenkunft gut geheißen. Verbunden mit einer Einführung wäre eine Verteuerung von 10 Euro pro Jahr und Haushalt. Derzeit karrt die Inhalte der brauen Tonnen die Firma Harz-Humus Recycling GmbH (Ditfurt) fast quer durch die Republik an ihren Unternehmensstandort und bedient sich bei der Verwertung des Kompostierungsverfahrens. Durch eine Änderung der Behandlung wäre die Forderung nach einer höherwertigen Verwertung erfüllt, zudem der vielfach geäußerten Kritik an den langen Fahrten der Wind aus den Segeln genommen. Albert Hüsch (CDU) betonte, dass bei der Neuvergabe auch der Preis wichtig sei. Es müsse überlegt werden, ob der Bürger noch mehr zahlen müsse. Zudem gebe es keine rechtliche Vorgabe für die Kaskadennutzung, obwohl sie vom Land präferiert, von allen gepusht werde. Eine reine Kompostierung sei immer noch zulässig, ergänzte Schumacher und meinte: „Die Fahrt in den Harz ist ökologisch nicht sinnvoll, aber preislich schon attraktiv.“



Hilfe aus Mannheim
Hüsch stand mit der Kaskade ein wenig auf Kriegsfuß und wurde allgemeiner, was die Finanzen eines jeden Einzelnen betraf: „Wir müssen darüber noch mal reden. Was kommt denn noch alles auf die Bürger zu?“ Die Frage beantwortete Schumacher - unter einem anderen Gesichtspunkt: „Ich rechne mit weiteren Kostensteigerungen in Höhe von vielleicht zehn Euro, die sich an anderen Stellen ergeben, so dass ein Musterhaushalt möglicherweise knapp unter 200 Euro liegen könnte.“ Als Vergleichszahl nannte er den Kreis Cochem-Zell mit weit über 200 Euro im Jahr. In den nächsten Wochen und Monaten steht dem AWB in Sachen Ausschreibung die Kooperation teamwerk AG/teamiur Rechtsanwälte aus Mannheim zur Seite, um die Verfahrensunterlagen und das Verfahren selbst - einschließlich möglicher Verfahrensrügen - möglichst rechtssicher zu gestalten. Die Kooperation erhielt am 24. August den Zuschlag und darf 21.715 Euro (netto) in Rechnung stellen. Darüber hinaus müssen - neben der Sparte Bioabfall - neu ausgeschrieben werden: Sammlung, Transport und Umladung von Restabfall, von Papier, Pappe und Kartonage (PPK), von Sperrabfällen, von Grünabfällen und Weihnachtsbäumen, Verwertung von Sperrabfällen, Sammlung, Transport und Abladen von Metall- und Elektroschrott sowie Kühlgeräten, Übernahme und Verwertung von Bioabfall, Nachtransport von Restabfall, Vermarktung von PPK, Verwertung von Grünschnitt und Weihnachtsbäumen sowie die mobile Schadstoffsammlung aus Haushalten. Eile ist laut Schumacher inzwischen für die Vorbereitungen geboten: „Wir sind eher schon spät dran. Ich hoffe, dass die europaweiten Ausschreibungen kurz vor oder kurz nach Weihnachgten veröffentlicht sind. Alle neuen Verträge werden wieder eine Laufzeit von sechs Jahren plus zweimaliger, einjähriger Verlängerungsmöglichkeit haben.“ Alles in allem fasste Schneider zusammen: „80 Prozent der Abfallentsorgung ist unstrittig.“

Firma aus Anhausen übernimmt
Schon einen Schritt weiter ist der AWB mit der Dienstleistung „Abholung, Transport und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen“ (inklusive Containergestellung zur Erfassung auf den Wertstoffhöfen des AWB). Einstimmig beauftragte die Zusammenkunft die Firma NaBrHo (Natürlicher Brennstoff Holz) GmbH (Anhausen), sich dieses Metiers vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (ohne Verlängerungsoption) zu widmen. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Wertstoffhof Nauroth mit der Abfallmenge von 700 Tonnen, vier Containern und Transport zur Verwertungsanlage für 99.730 Euro (netto) und Wertstoffhof Altenkirchen mit 350 Tonnen, drei Containern und Transport zur Verwertungsanlage für 48.930 Euro (netto). Derzeit ist noch die Firma Knettenbrech + Gurdulic Recycling GmbH & Co. KG aus Wiesbaden für diesen Part zuständig. (vh)


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