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Nachricht vom 12.10.2022    

Zwischen Weyerbusch und Birnbach: Markierungen hätten nicht erneuert werden dürfen

Von Fehlern kann sich niemand frei sprechen. Wenn denn mal einer passiert, lässt sich über ihn trefflich schmunzeln, vielleicht zieht er aber auch ein gewaltiges Donnerwetter nach sich. In diesem aktuellen Fall trifft wohl eher ersteres zu.

Versehentlich wurden auf dem zu sanierenden Abschnitt der B 8 zwischen Weyerbusch und Birnbach die Fahrbahnmarkierungen erneuert. (Foto: privat)

Weyerbusch: Da staunen Autofahrer, die auf der B 8 zwischen Weyerbusch und Birnbach unterwegs waren und sind, nicht schlecht. Per Verkehrsschilder wurde auf Markierungsarbeiten hingewiesen. Und das, obwohl der Abschnitt noch in diesem Jahr saniert werden soll. Vor diesem Hintergrund erreichte uns die Zuschrift eines Lesers, der meinte, die Berichterstattung im AK-Kurier über die alsbaldige Instandsetzung sei nicht aktuell. Vielmehr noch: Die Reparatur sei mit der Zeichnung der weißen Linien zudem wohl abgeschlossen. Schön wäre es allemal, wenn eine Großbaustelle, die das Abfräsen und den Neueinbau bituminöser Schichten über mehrere Hundert Meter nun einmal darstellt, über Nacht Geschichte werden könnte und das ganz ohne Vollsperrung, die ja immer massiven Einfluss auf den Verkehrsablauf hat.

Lapidarer Kommentar: „Übereifrig“
Des Rätsels Lösung, warum Gevatter „Anstreicher“ unterwegs war, ist viel simpler: Dass der Streckenabschnitt markiert wurde, ist auf einen Fehler einer Firma aus Norddeutschland zurückzuführen, die - entgegen der ausdrücklichen Anweisung der Straßenmeisterei - dennoch ihre Maschine losschickte, damit sie die weiße Farbe auf den schwarzen Untergrund aufbringen konnte, hieß es aus gut unterrichteter Quelle. „Übereifrig“, lautete der Kommentar aus berufenem Mund, es in einem Atemzug parallel aber gleichfalls ein Lob für die sehr genaue Ausführung gab, denn das sehe doch gut aus. Ursprünglich hätte die B 8 auch in diesem Streckenabschnitt frische Linien erhalten sollen, sei aber angesichts der sich abzeichnenden Verbesserung aus dem Gesamtplan der zu tätigenden Kennzeichnungen herausgenommen worden. Womöglich müsse sich der Vorarbeiter nun gegenüber der Unternehmensleitung wegen nicht regelkonform eingesetzter Manpower und übermäßigen Farbverbrauchs verantworten. Quintessenz: Nach erfolgter Aufarbeitung darf wieder „gepinselt“ werden, wie es der Ablaufplan vorschreibt. Apropos Kosten: Der Steuerzahler wird gewiss nicht mit ihnen nach Hause gehen. (vh)


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