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Pressemitteilung vom 22.10.2022    

Für Praxen der ambulanten Versorgung stellt sich Existenzfrage

Anlässlich des am Donnerstag (20. Oktober) im Deutschen Bundestag verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes stellt sich für viele Praxen der ambulanten Versorgung immer akuter die Existenzfrage. Statt die wertvollen ambulanten Versorgungsstrukturen weiter zu schwächen, müssen diese nach Ansicht des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) finanziell gestärkt werden.

Der ambulante Sektor bildet das Rückgrat der Gesundheitsversorgung. (Ligamenta/Pixelio)

Mainz/Region. "Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zur kurzfristigen Sicherung von fast hundert gesetzlichen Krankenkassen dokumentiert nur das Scheitern von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Statt dringend notwendige Reformen im Gesundheitswesen endlich anzugehen, sollen Spargesetze ein System stabilisieren, das mit voller Wucht gegen die Wand fährt“, warnt der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Andreas Bartels. Der ambulante Sektor bilde das Rückgrat der Gesundheitsversorgung – alleine in Rheinland-Pfalz gäbe es 4860 ärztliche und psychotherapeutische Praxen. Vor allem während der Coronavirus-Pandemie hätten die ärztlich Niedergelassenen die Kollegen in den Krankenhäusern deutlich entlastet. Zu Beginn wurden etwa neun von zehn Patienten ambulant behandelt, später waren es sogar mehr, teilt die Kassenärztliche Vereinigung mit. Diese bewährten Strukturen würden durch die Sparpolitik im Gesundheitswesen in hohem Maß beeinträchtigt.

"In unseren Praxen werden 90 Prozent der medizinischen Versorgung geleistet. Die fehlenden finanziellen Mittel in der ambulanten Patientenversorgung, eine seit 30 Jahren bestehende Budgetierung, eine völlig inadäquate Gebührenanhebung von zwei Prozent für das kommende Jahr bei massiven Kostensteigerungen und hoher Inflationsrate werden das Praxissterben weiter beschleunigen. Dies wird lange Wartezeiten und sehr weite Wege für unsere Patientinnen und Patienten zur Folge haben. Daran werden auch noch so viele Spargesetze von Gesundheitsminister Karl Lauterbach nichts ändern", macht Dr. Bartels deutlich.



Der Vorstand der KV RLP werde in Zusammenarbeit mit den anderen KVen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auch weiterhin auf die schwerwiegenden Folgen "dieser völlig verfehlten Sparpolitik" hinweisen. Was es jetzt brauche, sei ein finanzieller Ausgleich in Form eines separaten Inflationsausgleichs, um die ambulanten Strukturen und die Patientenversorgung zu wahren. (PM)


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