Flug verspätet oder annulliert? – Recht auf Entschädigung
Vielleicht kennen Sie das: Sie sitzen bereits seit langer Zeit im Wartebereich eines Flughafens und träumen von Ihrer gebuchten Reise. Doch dann passiert es, das Flugzeug verspätet sich oder fällt sogar aus. Was im ersten Moment ärgerlich ist, kann Ihnen zumindest eine Entschädigung von bis zu 600 Euro einbringen. Auch, wenn Sie bereits im Flugzeug sitzen und es mit viel Verspätung am Zielflughafen ankommt, trifft dies zu. In diesem Text befassen wir uns damit, in welchen Fällen ein Recht auf Entschädigung besteht und mit wie viel Geld Sie rechnen können.
Wann erhält man eine Entschädigung?
Entschädigungen aufgrund von Verspätungen von Flügen oder wenn der Flug annulliert wird,
können nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Befinden sich Start- oder Zielflughafen sowie die Fluggesellschaft in Europa, profitieren Reisende von einem hohen Schutz durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Nach dieser kann das Recht auf Entschädigung bestehen, wenn eine große Flugverspätung vorliegt:
Der Flug muss um mehr als 3 Stunden verspätet sein, wobei die Ankunftszeit ausschlaggebend ist. Dabei handelt es sich um den Moment, in dem ein Flugzeug am Zielflughafen angekommen ist und mindestens eine Tür geöffnet hat, sodass das Aussteigen möglich ist.
Allerdings wird eine Verspätung bei Abflug nicht für den Entschädigungsanspruch berücksichtigt. Wer bereits lange am Flughafen wartet, hat dennoch verschiedene Rechte:
● Ab 2 Stunden Abflugverspätung (Kurzstrecke): Airline muss kostenfreie Getränke und Snacks anbieten
● Ab 3 Stunden Abflugverspätung (Mittelstrecke): Fluggesellschaft hat Versorgungsleistungen anzubieten
● Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung: 250–600 Euro pro Person (nach EU-Fluggastrechte-Verordnung)
● Ab 4 Stunden Abflugverspätung (Langstrecke): Anspruch auf Getränke und Snacks
● Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken): Rücktritt vom Flug möglich und Erstattung der Ticketkosten durch die Airline
● Abflug am nächsten Tag: Anspruch auf Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen
Höhe der Entschädigung
In Abhängigkeit von der Flugdistanz schreibt die EU-Verordnung für Fluggastrechte vier unterschiedliche Beträge vor, die im Entschädigungsfall an Reisende zu zahlen sind:
Wie lange sind die Entschädigungsansprüche gültig?
Die EU-Fahrgastrechte-Verordnung gibt keine Frist vor, innerhalb der eine Flugverspätung gemeldet werden muss. Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Bremen richtet sich die Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Deswegen haben Fahrgäste 3 Jahre Zeit, um eine Entschädigung für die Flugverspätung einzufordern.
In Frankreich oder Spanien sind es sogar 5 Jahre. Allerdings ist die Durchsetzung der Rechte im Ausland für Fahrgäste schwer. Fluggastrechtportale können in solchen Fällen Hilfe leisten, da sie in der Regel über ein großes Netzwerk an Partneranwält/innen verfügen. Mit ihnen lassen sich Entschädigungsansprüche durchsetzen, egal, ob in Deutschland oder im Ausland.
Sonderfall: Außergewöhnliche Umstände
Leider besteht nicht in allen Fällen das Recht auf eine Entschädigung. So ist die Fluggesellschaft nicht dazu verpflichtet, eine Entschädigung für ausgefallene oder verspätete Flüge zu zahlen, wenn sogenannte “außergewöhnliche Umstände” als Gründe dafür vorliegen. Diese können sein:
● Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung
● starker Schneefall, Sturm oder Vogelschlag
● Sperrung des Luftraums
● politische Instabilität/ Terrorgefahr
Es handelt sich bei diesen Umständen also um Gründe, die von der Airline nicht beeinflusst werden können und die eine pünktliche Landung oder den rechtzeitigen Start nicht möglich machen. Dennoch sind die Fluggesellschaften dazu verpflichtet, in solchen Fällen Versorgungsleistungen anzubieten.
Außergewöhnliche Umstände als Ausrede
Leider kommt es auch vor, dass Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände als Gründe vorschieben, um Kunden keine Entschädigung zahlen zu müssen. Für Fluggäste ist es schwer, zu überprüfen, ob es sich dabei nur um eine Ausrede handelt oder nicht. In diesem Fall sollte man sich Hilfe von Fluggasthelfern holen, die Angaben und Ansprüche überprüfen können. Sie haben dabei die Möglichkeit, auf Flugdatenbanken zuzugreifen, um besser beurteilen zu können, ob tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorlagen oder die Fluggesellschaft eine Entschädigung zu zahlen hat.
Fazit
Im Fall von verspäteten oder annullierten Flügen haben Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Die Höhe der zu leistenden Auszahlung ist sowohl von der Flugentfernung als auch von der Verspätungszeit abhängig. Liegt der verspätete oder ausgefallene Flug zeitlich schon etwas zurück, ist auch das kein Problem, denn es gilt eine Verjährungsfrist von bis zu 3 Jahren. (prm)
Agentur Artikel