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Nachricht vom 10.11.2022    

Prozess gegen Dealer aus der VG Wissen wird fortgesetzt

Von Wolfgang Rabsch

Zum heutigen (10. November) Fortsetzungstermin war, wie angekündigt, ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden, der den psychischen Gesamtzustand des Angeklagten begutachten soll. Der Angeklagte ist für den Gutachter keine fremde Person, da er diesen bereits 2018 wegen seiner Drogenabhängigkeit begutachtet hatte.

Foto: Wolfgang Rabsch

Wissen/Koblenz. Kurze Zusammenfassung der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz
Im August 2020 soll der Angeklagte 22,85 Gramm Amphetamin und 10,88 Gramm Marihuana besessen haben, um diese Betäubungsmittel unerlaubt gewinnbringend weiterzuverkaufen. Mitte November 2020 soll der Angeklagte zusammen mit einer weiteren unbekannten Person 1,2 Kilogramm Amphetamin sowie Amphetamin-Öl und 38 Gramm Marihuana erworben und an einem unbekannten Ort deponiert haben. Einen Tag später soll er davon 80,3 Gramm Amphetamin und 21 Gramm Marihuana zum Weiterverkauf entnommen haben, wobei er dabei ein Einhandmesser mitführte.

Richterin am Landgericht Annegret Werner, die Vorsitzende der 12. Strafkammer beim Landgericht Koblenz, schilderte den bisherigen Verlauf der Hauptverhandlungstermin, und der Beweisaufnahme, damit der erstmalig anwesende Sachverständige, Kenntnis vom Stand des Verfahrens erhalten konnte. Besondere Aufmerksamkeit fand der Anklagepunkt, in dem der Angeklagte beschuldigt wird, in Köln von einem Dealer namens „PJ“ insgesamt 1,2 Kilogramm Amphetamin erworben zu haben.



Da die Verteidigung und der Angeklagte den Erwerb bereits in der letzten Hauptverhandlung bestritten haben, und der Angeklagte im Falle einer Verurteilung wegen diesem Vorwurf mit einer erheblichen Strafe zu rechnen hat, wird diesem Anklagepunkt besondere Bedeutung beigemessen.

Der Angeklagte bleibt bei seiner ursprünglichen Aussage, dass er mithilfe einer Erwerbsgemeinschaft Geld gesammelt habe, um die genannte Menge Amphetamin in Köln zu erwerben. Da dem Dealer das für seine Ware das mitgebrachte Geld zu wenig war, platzte das Geschäft mit der lakonischen Feststellung „Kein Geld, keine Ware“.

Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, dass er wegen des angeblichen Erwerbs von Amphetamin in Köln, in Kürze Beweisanträge stellen wird, um zu beweisen, dass der Kauf nicht zustande kam.

Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen, und soll am 18. November 2022 fortgesetzt werden. Der AK-Kurier wird weiter berichten.



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