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Pressemitteilung vom 29.11.2022    

Heusinger: Wichtige Investitionen im Landkreis Altenkirchen möglich

Die Landesregierung hat ihre Pläne vorgestellt, die Kommunen mit einem 250 Millionen Euro schweren Investitionsprogramm und einem deutlichen Ausbau der Beratung massiv in ihren Bemühungen für mehr Klimaschutz zu unterstützen. 180 Millionen Euro will das federführende Klimaschutzministerium von Ministerin Katrin Eder den Kommunen im Rahmen dieser kommunalen Klimaoffensive zur Verfügung stellen.

Mit Fördermitteln ließe sich zum Beispiel die Elektromobilität finanzieren. (Symbolbild)

Kreis Altenkirchen. Die Förderung soll unbürokratisch anhand eines Förderkatalogs für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beantragt werden können. Das teilt Carl-Bernhard von Heusinger, Stellvertretender Fraktionssprecher von Bündnis 90/ Die Grünen im Landtag Rheinland-Pfalz, in einer Pressemitteilung mit. Das Land ermögliche damit eine 100-prozentige Förderung der angebotenen Maßnahmen, ohne eine Eigenbeteiligung der Kommunen vorzuschreiben. Weitere 60 Millionen Euro sollen über einen Wettbewerb an Kommunen und Unternehmen vergeben werden. Eine umfangreiche und dauerhafte Beratung für jede Kommune, die Teil des neuen kommunalen Klimapakts wird, runde die kommunale Klimaoffensive des Landes ab.

Carl-Bernhard von Heusinger, Landtagsabgeordneter aus Koblenz, erklärt dazu: "Der Landkreis Altenkirchen sollte die umfangreichen Unterstützungsangebote des Landes im Rahmen der kommunalen Klimaoffensive dringend annehmen. Sie stellen eine riesige Chance für den Klimaschutz dar. 180 Millionen Euro will das Land direkt und unbürokratisch für Klimaschutz und Klimaanpassung vergeben. Bis zu 1,89 Millionen Euro kann der Landkreis Altenkirchen gemäß den Plänen vom Land für Klimaschutz und Klimaanpassung erhalten, ohne dass das Land eine Eigenbeteiligung vorschreibt. Weitere 60 Millionen Euro Förderung sollen über einen Wettbewerb vergeben werden. Von diesen nie dagewesenen Investitionen in den Klimaschutz sollte unbedingt auch der Landkreis Altenkirchen profitieren. Förderanträge könnte der Landkreis Altenkirchen etwa für energetische Sanierungen, Investitionen in klimafreundliche Mobilität oder für eine nachhaltige kommunale Energieversorgung stellen".

Alle Kommunen, die Teil des neuen kommunalen Klimapakts werden, würden zusätzlich eine umfangreiche und dauerhafte Beratung durch die Energieagentur des Landes und das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen erhalten. Für den Beitritt zum kommunalen Klimapakt sei ein Ratsbeschluss nötig. Diesen sollte der Landkreis Altenkirchen nach Meinung des Politikers rasch herbeiführen. Der Beitritt zum kommunalen Klimapakt könne dann ab 1. März 2023 erfolgen.



Die kommunale Klimaoffensive des Landes sorge dafür, dass ein engagierter und effizienter Klimaschutz vor Ort ankommt. Die kommunale Klimaoffensive unterstütze die Kommunen auf ihrem Weg hin zur Klimaneutralität, sie helfe beim Senken der Energiekosten und beim Aufbau einer langfristig sicheren Energieversorgung. "Das Förderprogramm des Landes bedeutet damit eine große Chance für den Klimaschutz und für den kommunalen Haushalt gleichermaßen. Es ist mir wichtig, dass der Landkreis Altenkirchen diese Chance ergreift und die Angebote des Landes im größtmöglichen Umfang wahrnimmt.“

Der Politiker erläutert den Hintergrund: Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, Städte und Landkreise sollen die direkt zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) voraussichtlich ab dem 1. Juli 2023 beantragen können. Aus dem Fördervolumen von 180 Millionen Euro ergäbe sich eine Förderung von bis zu rund 44 Euro je Einwohner von Rheinland-Pfalz. Die kreisfreien Städte können basierend auf ihrer Einwohnerzahl die Summe der Förderung vollständig beantragen. Bei kreisgebundenen Kommunen werde eine Aufteilung von einem Drittel für den Landkreis und zwei Dritteln für die kreisgebundene Stadt oder Verbandsgemeinde vorgesehen. Das Programm sei auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt. Das Land erlaube das Kombinieren der Förderung mit anderen Förderprogrammen, sofern deren Urheber dies nicht ausschließen.

Der Beitritt zum kommunalen Klimapakt sei kostenfrei und könne ab dem 1. März 2023 erfolgen. Voraussetzung für den Beitritt sei ein entsprechender Ratsbeschluss. Die erforderlichen Informationen und Dokumente werden auf der Homepage des federführenden Klimaschutzministeriums des Landes zur Verfügung gestellt. (PM)


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