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Pressemitteilung vom 01.12.2022    

Zutritts- und Besucherregeln im DRK Krankenhaus Kirchen

Auf der Grundlage der aktuell gültigen, konsolidierten 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz möchten das DRK Krankenhaus auf die Zutritts- und Besucherregelungen des Krankenhaus in Kirchen und den dort angesiedelten DRK MVZ-Praxen hinweisen.

Symbolbild
(Foto: Pixabay)

Kirchen. Grundsätzlich gilt die 1-G-Regel und die Einhaltung der Hygieneregeln AHA + L (Abstandhalten – Hygieneregeln beachten – Maske tragen – Lüften). Zugelassene Masken sind ausschließlich FFP-2-Masken, die immer zu tragen sind, auch in Wartebereichen und auf den Patientenzimmern.

Die 1-G-Regel besagt, dass zum Betreten des Krankenhauses für Personen ab sechs Jahren nur noch ein negativer Testbefund einer zertifizierten Teststelle (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Std. oder PCR-Test nicht älter als 48 Std.) nötig ist. Dies gilt auch für Patientengruppen, die zur Untersuchung und Behandlung, bzw. für ambulante Eingriffe ins Krankenhaus, oder in die MVZ-Praxen kommen. Ebenso für werdende Väter, die bei der Geburt ihres Kindes im Kreißsaal anwesend sein möchten und für Väter die im Mutter-Kind-Zimmer (Rooming-in-System) übernachten. Väter im Mutter-Kind-Zimmer müssen zudem, während des stationären Aufenthaltes, täglich einen Antigen-Schnelltest durchführen und vorlegen.

Die Testergebnisse können sowohl in Papierform als auch digital vorgezeigt werden. Das negative Testergebnis muss mit einem gültigen Ausweisdokument (z.B. Personalausweis Reisepass oder Führerschein) verifiziert werden.

Für diese Personengruppen entfallen der Impf- oder Genesenen-Nachweis sowie die Selbstauskunft bzgl. der Corona-Symptome bei der Eingangskontrolle.
Bei Patienten die lediglich zu Gesprächsterminen, wie ein Vorgespräch zu einer Untersuchung (z.B. Endoskopie) oder die Teilnahme an der BG-Sprechstunde ins Krankenhaus oder ins MVZ einbestellt werden, wird kein Testergebnis, aber die Selbstauskunft, benötigt.



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Die tägliche Besuchszeit ist weiterhin auf max. zwei Stunden in der Zeit von 15 bis 17 Uhr begrenzt. In dieser Zeit ist maximal ein Besucher pro stationären Patient erlaubt. Kinder- und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren wird der Besucherzutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen (i.d.R. ein Elternteil / Großelternteil) gestattet.
Dagegen wird Kindern unter sechs Jahren der Zutritt als Besucher nicht erlaubt.
Das Krankenhaus stellt keine Bescheinigungen für die Patientenbesuche aus. Hierfür gibt es eine den Vorgaben entsprechende Selbsterklärung, die in den zertifizierten Teststellen ausliegt.

Ausnahmen von den vorgenannten Regelungen sind in begründeten Einzelfällen (z. B. bi schweren Notfällen, lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen, Betreuung von Kindern) in Absprache mit den verantwortlichen Ärzten möglich. (PM)



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