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Pressemitteilung vom 07.12.2022    

Energietipp: Dämmung oberste Geschossdecke - Pflicht oder Kür?

Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt nun Tipps für eine richtige Dämmung.

Holzbalkendecken lassen sich von oben optimal mit Mineralwolle zwischen den Deckenbalken dämmen. Durch die Abdeckung mit OSB-Platten wird der Dachraum wieder begehbar. (Foto: Bernhard Andre)

Region. Eine Sonderregelung gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Hier gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre Zeit.
Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann: Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen.

Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz von unten in Form einer Dampfbremse notwendig ist. Dies kann der Fall sein, wenn unterseitig kein Putz oder keine intakte Folie vorhanden ist.
Für nachträgliche Dämmmaßnahmen können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden. Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung.



Die nächsten Beratungstermine der Energieberater finden wie folgt statt:
in Montabaur am Donnerstag, 22. Dezember, von 15 bis 18.45 Uhr. Voranmeldung unter (02602) 126 199 oder –190
in Altenkirchen am Donnerstag, 22. Dezember, von 12 bis 18 Uhr. Voranmeldung unter 02681/850.
in Betzdorf am Donnerstag, 5. Januar 2023, von 12.30 bis 16.15 Uhr. Voranmeldung unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
in Hachenburg am Donnerstag, 12. Januar 2023 von 12 bis 16.30 Uhr. Voranmeldung unter (02662) 801 104
in Rennerod am Donnerstag, 19. Januar 2023, von 16.15 bis 19.15 Uhr. Voranmeldung unter 0800 60 75 600 (kostenfrei)
in Westerburg am Donnerstag, 26. Januar 2023 von 16 bis 18.15 Uhr. Voranmeldung unter 0800 60 75 600 (kostenfrei)
in Bad Marienberg am Dienstag, 24. Januar 2023, von 15.45 bis 18.00 Uhr. Voranmeldung unter 02661 / 6268 303
in Wallmerod am Mittwoch, 25. Januar, von 13.30 bis 18 Uhr. Voranmeldung unter (06435) 508 336

Die Beratung ist kostenfrei. Sie findet telefonisch und an einigen Beratungsorten auch wieder persönlich statt. (PM)


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