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Nachricht vom 06.12.2022    

Die eigene Ernte rechtssicher verkaufen – ein Leitfaden für Gärtner

Über eine üppige Ernte freut sich jeder Gärtner. Wenn Tomaten, Kohl und Kürbis im Überfluss vorhanden sind, muss nicht alles eingeweckt oder an Freunde und Verwandte verteilt werden. Die eigene Ernte lässt sich auch verkaufen und damit die Haushaltskasse aufbessern. Allerdings sind einige Vorschriften zu beachten, sonst drohen Bußgelder.

Foto Quelle: pixabay.com / jillwellington

Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?
Für den Verkauf selbst angebauter Lebensmittel ist nicht zwingend eine Gewerbeanmeldung vonnöten. Werden Früchte, Knollen und Co. unverarbeitet vertrieben, greift die Regelung der sogenannten Urproduktion gemäß § 6 GewO. Diese bezieht sich auf die Gewinnung von wirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Nutzung der Natur und gewährt einen rechtssicheren Verkauf ohne Anmeldung beim Gewerbeamt. Handelt es sich bei den Gütern um verarbeitete Produkte, ist die Art der Herstellung entscheidend. Marmeladen aus geernteten Früchten gehören der ersten Verarbeitungsstufe an und werden ebenfalls als Urproduktion gewertet. Wichtig ist, dass verarbeitete Produkte zum überwiegenden Teil aus Bestandteilen der eigenen Ernte stammen. Wer für die Herstellung Zutaten anderer Herkunft nutzt, muss für den Verkauf des Endprodukts ein Gewerbe anmelden.

Der Verkaufsort spielt außerdem eine Rolle. Für den Vertrieb von Erzeugnissen nach Urproduktion auf eigenem Grund und Boden ist kein Gewerbeschein erforderlich. Der Verkauf auf öffentlichen Flächen ist ohne Anmeldung rechtswidrig und kann Bußgelder nach sich ziehen. Ein Vertrieb auf Parkplätzen von Supermärkten und Marktplätzen der Stadt benötigt eine Zulassung der Gemeinde. Findet der Verkauf im hauseigenen Hofladen statt, ist eine vorgeschriebene Gewerbeanmeldung vom Umfang der Verkaufsstelle und dem Angebot abhängig. Professionell betriebene Läden und Produkte anderer Hersteller im Sortiment setzen eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde voraus. Auf der Seite https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__6.html lässt sich der Anwendungsbereich der Gewerbeordnung einsehen. Wer sich mit den Bestimmungen nicht auseinandersetzen mag und mit seiner Ernte Gewinn dennoch erzielen will, kann Obst wie Äpfel, Birnen und Kirschen zu Mostereien bringen.

Dem Finanzamt müssen Einnahmen gemeldet werden
Unabhängig von einer Gewerbeanmeldung ist das Melden der Umsätze aus dem Verkauf der eigenen Ernte beim Finanzamt Pflicht. Steuern werden aber nur fällig, wenn der Erlös die geltenden Freibeträge übersteigt. Wurde der Vertrieb als Gewerbe beim Gemeindeamt angezeigt, schickt das Finanzamt das Formular "Anmeldung zur steuerlichen Erfassung" zu. Dieses ist zwingend und wahrheitsgemäß auszufüllen und einzureichen. Hofläden mit Verkaufstheke, Warenauslage und Öffnungszeiten, die vergleichbar mit Ladengeschäften sind, erfordern eine tagesaktuelle Buchung der Einnahmen. Damit kann das Finanzamt tägliche Verdienste einzeln abrufen und überprüfen.

Für den Verkauf von Saatgut gelten besondere Regeln
Obst und Gemüse sowie Kräuter und Blumen aus dem eigenen Garten lassen sich problemlos verkaufen, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Saatgut unterliegt einer besonderen Regelung. Nach dem Saatgutverkehrsgesetz ist der Verkauf von Samen nicht gestattet. Auch Setzlinge fallen unter diese Norm. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Verbraucher keine minderwertigen Produkte erwerben. Ferner sieht das Sortenschutzrecht vor, dass nur Inhaber des Sortenschutzes das Saatgut einer Sorte vertreiben dürfen. Die strengen Regelungen dienen als Grundlage für den Schutz und die Zulassung neuer Pflanzensorten. Das Bundessortenamt reglementiert das Vermehrungsmaterial und klassifiziert neue Sorten. Allein für Kartoffeln bestehen 42 Kriterien, nach denen das Gemüse eingeordnet wird. Für private Zwecke ist eine Vermehrung erlaubt. Landwirte dürfen im Rahmen des sogenannten Nachbaus das Saatgut einer geschützten Sorte, das aus eigenem Anbau gewonnen wurde, zur Aussaat auf den betriebseigenen Flächen nutzen. In solchen Fällen ist eine Nachbaugebühr an den Sortenschutzinhaber zu zahlen. Die geltenden Gesetze zum Saatgut und Sortenschutz sind beim Bundessortenamt unter https://www.bundessortenamt.de/bsa/das-bsa/rechtliche-grundlagen abrufbar. Wer gegen die streng geregelten Bestimmungen verstößt, riskiert hohe Bußgelder.

Bei Lebensmittelkontakt aufs Material achten
Beim Lagern Verarbeiten und Verpacken von Obst und Gemüse dürfen keine Schadstoffe auf das Lebensmittel übergehen. Schließlich sind die Güter für den Verzehr gedacht und sollten kein gesundheitliches Risiko darstellen. Daher hat das Bundesinstitut für Risikobewertung auch eine entsprechende Empfehlung dazu ausgesprochen. Ein Blick darauf ist also hilfreich.

Lagerräume müssen sauber und kühl sein, damit die Lebensmittel nicht verunreinigt werden oder verderben. Durch geeignete Lagerungsbedingungen lässt sich der Alterungsprozess verlangsamen und die Ware länger frisch halten. Fehlen passende Aufbewahrungsmöglichkeiten, ist die Erdmiete zu empfehlen. Hier erfolgt der Lagerung von Gemüse wie Kartoffeln, Möhren und Sellerie in einer etwa 60 Zentimeter tiefen Grube. Alternativ ist eine große, mit Erde gefüllte Box nutzbar.

Beim Verarbeiten und Verpacken der Ernte ist auf die Materialien zu achten, mit denen das Lebensmittel in Berührung kommt. Von einigen Komponenten können sich gesundheitsschädliche Substanzen lösen und sich im Produkt anreichern. Substanzen, die den Geruch oder Geschmack des Lebensmittels verändern, sind ebenso bedenklich. Vor allem bei der Verpackung ist Wert auf unbelastete Materialien zu legen. Bei in Kunststoff gehüllten Waren besteht das größte Risiko. Von epoxidiertem Sojaöl als pflanzlicher Weichmacher und Stabilisator für PVC bis zum vermeintlichen Krebs auslösenden Vinylchlorid gibt es einige kritische Stoffe, die besser nicht in der Verpackung zu finden sein sollten. Beschichtete Kartons können Perfluorchemikalien enthalten. Diese stehen im Verdacht, sich beim Kontakt mit dem Lebensmittel darin anzureichern und durch den Verzehr des Produkts in den menschlichen Körper überzugehen. Tierversuche mit Perfluorchemikalien lassen eine schädliche Wirkung der Stoffe vermuten. Unverarbeitetes Gemüse und Obst ist am besten unverpackt zu verkaufen. Ein Appell an den Kunden, eigene Transportmöglichkeiten mitzubringen, empfiehlt sich außerdem.

Das Marketing ist ein wichtiger Baustein
Damit die überschüssige Ernte zahlende Abnehmer findet, ist eine geeignete Distributionspolitik ratsam. Diese entscheidet darüber, wie das Produkt zum Endverbraucher gelangt. Der Absatz kann direkt oder über Zwischenhändler erfolgen. Für den Verkauf von Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten muss kein umfassendes Vertriebssystem aufgebaut werden. Dennoch gilt es, Marktpräsenz zu zeigen, um potenzielle Kunden zu finden. Mit Werbung lassen sich Verbraucher auf die Waren aufmerksam machen und ein Verkauf der Güter ist wahrscheinlicher.

Es ist sinnvoll, auf die Regionalität der Lebensmittel und ihren schonenden Anbau hinzuweisen. Erfolgte die Kultivierung ohne den Einsatz von Pestiziden, gilt dies als Mehrwert fürs Endprodukt und lockt umweltbewusste Kunden an. Das Erwerben von Obst und Gemüse aus einem überschaubaren, nachhaltigen Anbau ist eine tolle Alternative zu Produkten aus dem Supermarkt. Der CO₂-Abdruck ist gering, bedingt kein Roden von Waldflächen und überzeugt durch weniger Schadstoffe. Zudem wissen die Kunden genau, woher die Ware stammt. Diese Vorteile lassen sich gezielt fürs Marketing einsetzen und tragen zur Gewinnsteigerung bei. Durch positive Mundpropaganda erweitert sich der Kundenstamm von allein.

Außenwerbung durch Schilder, Flyer und Poster lohnt sich, es bestehen aber noch mehr Optionen. Ein schneller Absatz der eigenen Ernte ist auf einem Marktplatz möglich. Auf diese Weise wird das Produkt direkt zum Kunden gebracht und eine größere Reichweite geschaffen. Wochenmärkte und Co. haben den Vorteil, dass sich hier zahlreiche potenzielle Käufer tummeln. Regionale Waren kommen gut an, deshalb ist ein deutlicher Hinweis auf die Herkunft der Lebensmittel zu empfehlen. Ein weiterer Absatzmarkt sind Obst- und Gemüseläden der Umgebung. Über diesen Weg lässt sich zwar nicht dieselbe Gewinnmarge erzielen, allerdings gibt es viele mögliche Abnehmer. Insbesondere kleine Bioläden sind an einer Zusammenarbeit interessiert. Die Partnerschaft ist unkompliziert und erspart einen zeitaufwendigen Verkauf. Im Internet lässt sich auf einfache Art auf einen bevorstehenden Verkauf der eigenen Ernte hinweisen. Das Schalten einer entsprechenden Anzeige ist auf vielen Portalen wie eBay Kleinanzeigen kostenlos. In regionalen Foren lässt sich ebenso ein Vertrieb von hochwertigem Obst und Gemüse bekannt machen. Mit Social Media ist wirksame Reklame schnell und kostengünstig im Netz. Wird der Kanal bei Facebook und Instagram professionell betrieben, sind viele Follower und damit mögliche Käufer garantiert.

Effektive Werbung lässt sich durch interessante Kurse im Gärtnern betreiben. Workshops für die ganze Familie sind ein geeignetes Mittel, um mehr Reichweite zu generieren. Vom Feldabstechen über das Aussäen bis zum Ernten lässt sich ein erlebnisreiches und wissensreiches Event veranstalten, das Klein und Groß anspricht. Mit Expertise, zahlreichen Tipps und Tricks sowie der Möglichkeit, sich selbst ausprobieren zu dürfen, ist ein ansprechender Mitmachlehrgang gut umgesetzt. Kunden lassen sich auf diese Weise auch als Erntehelfer einsetzen, die Spaß bei der Sache haben. Selbstpflücken liegt im Trend und vermeidet arbeitsintensives Ernten durch die eigene Hand. (prm)

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur Ralf Greimerath



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