Werbung

Pressemitteilung vom 26.12.2022    

Sicherer Jahreswechsel mit geprüftem Feuerwerk

Wenn Menschen an Silvester feiern, gehört das Silvesterfeuerwerk dazu. Denn das neue Jahr wird mit dem Abschießen von Raketen und Böllern begrüßt. Die SGD Nord empfiehlt die Beachtung einiger Spielregeln, damit einem sicheren Jahreswechsel nichts entgegensteht. Sie ist im nördlichen Rheinland-Pfalz unter anderem für die Marktüberwachung zuständig.

Symbolbild (SGD Nord)

Region. Der Verkauf von Artikeln für ein Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie zwei; unter anderem Raketen, Batterien und Knallkörper) findet in diesem Jahr von Donnerstag, 29., bis Samstag, 31. Dezember, statt. Vorher ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie zwei in den Geschäften nicht gestattet, teilt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit. Feuerwerk der Kategorie eins (etwa Tischfeuerwerk und Wunderkerzen) darf ganzjährig nur an Personen über zwölf Jahre, Feuerwerk der Kategorie zwei nur im Zeitraum des Jahreswechsels und ausschließlich an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Personen unter 18 Jahren dürfen daher Feuerwerkskörper der Kategorie zwei nicht besitzen oder abbrennen.

Anlässlich der Marktüberwachung kontrolliert die SGD Nord stichprobenartig die fachgerechte Lagerung und den Verkauf der Feuerwerkskörper im Handel, denn es dürfen nur geprüfte Feuerwerkskörper abgegeben werden.

Geprüftes Feuerwerk hat eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die Kennnummer 0589 steht für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die Kennzeichnung 0589 - F2 - 1234 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2, 1234 ist eine fortlaufende Nummer. "Außerdem dürfen Feuerwerkskörper nur in Verpackungen abgegeben werden, die eine Gebrauchsanweisung enthalten. Unverpackt dürfen sie nur dann abgegeben werden, wenn die Gebrauchsanleitung auf jeden einzelnen Gegenstand aufgedruckt ist. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten", betont die SGD Nord.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Sachbearbeiter/-in Personal

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Umwelttechnologe für Wasserversorgung (m/w/d)

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen

Examinierte Pflegefachkräfte für Wohnstätte (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Steuerfachangestellte/r (m/w/d)

Ropertz & Gerigk Steuerberater Rechtsanwalt
57537 Wissen

ERP Administrator (m/w/d)

D&M KG
56204 Hillscheid

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Feuerlöscher sollten in Reichweite sein, außerdem sollte bei Gefahr ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleistet sein. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie zwei sei nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt.

Die SGD Nord bittet Eltern, darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sein sollten. Beim Abbrennen sei auf die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung unbedingt zu beachten. "Feuerwerkskörper dürfen nur am Samstag, 31. Dezember und am Sonntag, 1. Januar, abgebrannt werden", erklärt die SGD Nord abschließend. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Großangelegte Übung zeigte: Feuerwehr der VG Betzdorf-Gebhardshain ist gut aufgestellt

Am Samstag (18. April) wurde in der Ortslage Steinebach eine Übung zur "Bekämpfung" von Vegetationsbränden ...

Amy-Winehouse-Cover verzückt Zuhörer im Altenkirchener Kultursalon

Was für ein Abend, was für ein Auftritt! Die Zeit ist „Pi mal Daumen“ um 20 Jahre zurückgedreht, die ...

Gemeinschaftsaktion in Elkhausen: Neue Obstbäume für die Streuobstwiese

In Elkhausen fand kürzlich eine bemerkenswerte Aktion statt, bei der 20 Freiwillige tatkräftig zupackten. ...

Cosima Lindemann als NABU-Landesvorsitzende bestätigt

In Albig wurde auf der Landesvertreterversammlung des NABU Rheinland-Pfalz ein neuer Vorstand gewählt. ...

Frauenpower in Wirges: Zweite Landfrauenmesse versetzte Wirges in den Ausnahmezustand

Wow, so viel Charme und Anmut hat Wirges lange nicht mehr gesehen: Die Landfrauenmesse des Westerwaldkreises ...

Artenvielfalt im Westerwald stärken: So werden Garten und Balkon zum Nützlingsparadies

Insekten sind für das Ökosystem unverzichtbar, doch viele Arten sind bedroht. Mit einfachen Mitteln können ...

Weitere Artikel


Bergbauförderverein VG Altenkirchen-Flammersfeld pflegt bergmännisches Brauchtum

Der Förderverein Bergbau- und Hüttentradition der Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld setzt ...

Ehrenamtliches Engagement des Betzdorfers Wolfgang Herrmann gewürdigt

Der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, Wolfgang Treis, händigte in Vertretung ...

Am Zweiten Weihnachtstag in Altenkirchener Einfamilienhaus eingebrochen

Am Montag (26. Dezember) kam es in der Lise-Meitner-Straße in Altenkirchen zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus. ...

Vorhang auf: Kundenhallen der Sparkasse Westerwald-Sieg wurden zu Theaterbühnen

In der Weihnachtszeit wurden einige Beratungscenter der Sparkasse Westerwald-Sieg traditionell wieder ...

Harald Pietsch als Leitender Notarzt verabschiedet

Wenn es der Ernstfall erforderte, war er immer zur Stelle. Und zwar noch über sein stets hohes berufliches ...

evm-Palettenparty startet: Unterstützung für Karnevalsvereine in der Region

Die evm-Palettenparty startet ins verflixte siebte Jahr. Nach sechs erfolgreichen Wettbewerben will die ...

Werbung