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Pressemitteilung vom 11.01.2023    

Bereitschaftspflege: Altenkirchener Kreisjugendamt sucht interessierte Familien

Das Jugendamt der Altenkirchener Kreisverwaltung sucht Bereitschaftspflegefamilien, die Kinder – meist kurzfristig – für einen bestimmten Zeitraum aufnehmen. Welche Voraussetzungen muss man für diese durchaus anspruchsvolle Aufgabe mitbringen?

Das Jugendamt der Altenkirchener Kreisverwaltung sucht Bereitschaftspflegefamilien, die Kinder – meist kurzfristig – für einen bestimmten Zeitraum aufnehmen. (Foto: Victoria Akvarel/pexels.com)

Altenkirchen. Nach vier Jahren Rückgang ist die Zahl der Inobhutnahmen in Deutschland im Jahr 2021 wieder angestiegen. Laut dem Statistischen Bundesamt haben die Jugendämter bundesweit rund 47.500 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Das waren knapp fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Im Kreis Altenkirchen verzeichnete man in den beiden vergangenen Jahren 117 (2022) und 96 (2021) Inobhutnahmen. Grundlage für einen solchen Schritt ist das Sozialgesetzbuch VIII. Neben stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche kommen dann auch sogenannte Bereitschaftspflegefamilien zum Einsatz.

"Manchmal müssen Kinder kurzfristig aus ihrer Familie herausgenommen werden, weil sie von ihren Eltern nicht ausreichend versorgt werden können. Besonders für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren, die in ihrem bisherigen Leben häufig nicht genügend Schutz, Geborgenheit und Wertschätzung erfahren haben, ist die vorübergehende Betreuung in einer Bereitschaftspflegefamilie dann besser geeignet als in einer stationären Einrichtung“, erklärt die zuständige Jugendamts-Mitarbeiterin Rebecca Haubrich. Genau solche Familien sucht das Jugendamt der Kreisverwaltung aktuell.

Flexibilität ist wichtig
Derzeit gibt es kreisweit vier Bereitschaftspflegefamilien, die sich dieser besonderen Herausforderung stellen: Die Kinder verbleiben dort für eine begrenzte Zeit. Das können einige Wochen, manchmal auch einige Monate sein, so das Kreisjugendamt. In dieser Zeit klärt das Jugendamt mit allen Beteiligten, ob das Kind zu seinen Eltern zurückkehren kann oder dauerhaft ein anderer Lebensmittelpunkt gefunden werden muss. Es kann dabei vorkommen, dass die Kinder "von jetzt auf gleich“ in der Pflegefamilie aufgenommen werden müssen. Deshalb sei es wichtig, dass die Hauptbetreuungsperson nicht oder nur eingeschränkt berufstätig ist.

Eine weitere Besonderheit: Die Pflege ist in der Regel nicht auf Dauer angelegt, über die Jahre betreut eine Pflegefamilie eben verschiedene Kinder. "Es ist deshalb besonders wichtig, dass alle Familienmitglieder damit einverstanden sind, dass Kinder in Bereitschaftspflege aufgenommen werden“, so Rebecca Haubrich. Als Voraussetzungen, die eine Bereitschaftspflegefamilie erfüllen sollte, nennt sie Herzlichkeit, Geduld und Flexibilität, Humor und eine positive Lebenseinstellung, Kommunikations- und Lernbereitschaft, Belastbarkeit, Erfahrungen im Umgang mit Kindern, ausreichenden Wohnraum – das heißt, ein eigenes Zimmer für das Pflegekind – und finanzielle Stabilität, hohe Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst, dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie und auch die Bereitschaft, einen Bewerberkurs zu durchlaufen. Ebenfalls wichtig: Für alle Haushaltsangehörigen ab dem Alter von 14 Jahren muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorliegen. Die Familienform spiele für die Eignung als Bereitschaftspflegeeltern keine Rolle, auch Einzelpersonen kämen in Frage.



Wie werden Bereitschaftspflegefamilien unterstützt?
Eine Mitarbeiterin des Pflegekinderdienstes des Jugendamtes informiert, berät und unterstützt die Bereitschaftspflegefamilien in der Vorbereitungsphase, bei der Aufnahme eines Kindes und während der gesamten Zeit der Unterbringung engmaschig. Sie hält regelmäßig Kontakt mit ihnen und kommt bei Bedarf auch kurzfristig zu ihnen nach Hause. Die genaue Art und Ausgestaltung der Zusammenarbeit, beispielsweise Aufnahmemodalitäten, belegungsfreie Zeiten, Weiterbildungs- oder Supervisionsanforderungen werden mit dem Pflegekinderdienst vertraglich geregelt.

Für die grundsätzliche Bereitschaft, als Bereitschaftspflegefamilie zur Verfügung zu stehen, gebe es eine Entschädigung. Für die Zeit, in der ein Kind betreut wird, erhält die Pflegefamilie einen Erziehungskostenanteil. Der Unterhalt des Kindes wird vom Jugendamt bezahlt

Wer macht mit?
Wer Interesse hat, Bereitschaftspflegefamilie zu werden, kann sich für weitere Informationen unverbindlich an die Kreisverwaltung wenden: Kontakt: Rebecca Haubrich, Tel. 02681/812563, E-Mail rebecca.haubrich@kreis-ak.de. (PM)




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