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Nachricht vom 25.01.2023    

Scheitern Neubauten von Bundesstraßen im Kreis Neuwied und Altenkirchen am Klimaschutzgesetz?

BUND-Bundesverband hat Klage wegen Untätigkeit des Verkehrsministers Wissing eingereicht. Neubaugegner fordern Planungsstopp auch in Straßenhaus/B256 und Weyerbusch/B8. Werden Verkehrsminister Wissing und die Bundesregierung notfalls per Gericht gezwungen, klimaschädliche Projekte zu unterlassen oder umzugestalten?

Kommt das Aus für die Ortsumgehung Straßenhaus? Archivfoto: Wolfgang Tischler

Region. Wird so zum Beispiel der Bau der Autobahn A1 durch die Eifel oder die äußerst umstrittenen Ortsumfahrungen in Straßenhaus oder Weyerbusch verworfen, weil Berlin seine eigenen gesetzlichen Klimaziele ignoriert? Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND jedenfalls ist zuversichtlich, nun auf juristischem Wege die Bundesregierung zur Verabschiedung eines Klimaschutz-Sofortprogramms zu zwingen, insbesondere bei den Ressorts Verkehr und Bau. Dies betrifft auch Projekte in der Region im nördlichen Rheinland-Pfalz.

"Die Klimabilanz einer ausgebauten B 256 oder B 8 ist verheerend schlecht. Der Ausstoß von Treibhausgasen würde durch den Neubau und den Betrieb der neuen Straßen deutlich erhöht. Kohlenstoffsenken in Wäldern, Wiesen und Boden würden beeinträchtigt, mal ganz abgesehen von der Naturzerstörung", so BUND-Landesvorstandsmitglied Egbert Bialk aus Koblenz.

Der BUND erläutert weiter: "Dies hatten wir bereits in unseren ablehnenden Stellungnahmen zu den Projekten angeführt. Der zugrunde liegende Bundesverkehrswegeplan 2030 ist völlig überholt und nach unserer rechtlichen Einschätzung auch verfassungswidrig und nicht EU-rechtskonform. Jetzt haben unsere Rechtsanwälte darüber hinaus der Bundesregierung klimapolitische Untätigkeit nachgewiesen. Denn sie verstoßen gegen das von ihnen selbst erlassene neue Klimaschutzgesetz, vornehmlich in den Sektoren Verkehr und Gebäude. Weil sie die Reduzierung der Klimagase um 65 Prozent bis 2030 nicht mehr erreichen könnten, wie unabhängige Fachleute bestätigt haben, besteht laut Klimaschutzgesetz die zwingende Notwendigkeit eines Programms von Sofortmaßnahmen für die Ressorts Verkehr und Gebäude/Wärme. Dies wird aber insbesondere von Bundesverkehrsminister Wissing bisher verweigert. Der BUND hatte dies angemahnt, war aber ohne jegliche Reaktion geblieben. Stattdessen will Wissing den Straßenbau noch weiter beschleunigen und verstößt dabei sogar gegen den Koalitionsvertrag der Ampel. Dagegen geht jetzt der BUND-Bundesverband mit seiner Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vor".

BUND fordert Planungsstopp in Straßenhaus und Weyerbusch
Der BUND Rheinland-Pfalz fordert nun bis zu einer juristischen Klärung einen Stopp jeglicher Planfeststellungsverfahren mit Klimarelevanz, also auch in Straßenhaus und Weyerbusch. Auch ein Gang zum Bundesverfassungsgericht dürfte unweigerlich folgen, wenn der alte Bundesverkehrswegeplan 2030 weiterhin von Wissing und seinen Planern als Rechtsgrundlage für Neubauten von Bundesfernstraßen herangezogen wird. Hier müsse das völkerrechtlich verbindliche Paris-Abkommen und das EU-Recht endlich Grundlage sein und "nicht die Freie-Fahrt-für-angeblich-freie-Autobürger-Ideologie eines FDP-Ministers", so Bialk.



Der BUND fordert darum unverzügliche Maßnahmen für eine wirksame Verkehrs- und Wärmewende. Verkehrsvermeidung, bürger-freundlicher und bezahlbarer Schienen- und Busverkehr müssen endlich Vorrang bekommen. Straßenbau habe sich auf die Instandhaltung von bestehenden Straßen, vor allem Brücken, und die Verkehrsberuhigung mit dem Ziel der Verkehrssicherheit zu beschränken. Auch bei der Sanierung von Gebäuden, der Energieeinsparung und der Wind- und Sonnenenergie müsse die Regierung endlich ihre Hausaufgaben machen, sonst sei das 1,5-Grad Ziel in unserem Bereich nicht mehr zu erreichen. Für die schlimmen gesundheitlichen und wetterbedingten Folgen einer ungebremsten Klimakrise trage die Bundesregierung sonst eine klare Mitverantwortung, so der BUND. (PM/red)



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