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Pressemitteilung vom 31.01.2023    

Testkäufe in Altenkirchen: 60 Prozent der Getesteten verkauften an Minderjährige

Am vergangenen Dienstag (24. Januar) wurden durch die örtliche Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld mithilfe einer jugendlichen Person sogenannte Testkäufe durchgeführt. Die Maßnahme wurde durch die Polizeiinspektion Altenkirchen sowie durch das Jugendamt der Kreisverwaltung Altenkirchen begleitet.

(Symbolbild)

Altenkirchen. Die Jugendschutzkontrollen sollen das Verkaufspersonal des Einzelhandels, zuzüglich dessen Betreiber, auf das Thema, Alkohol- und Tabakausgabe an Minderjährige, vor allem in der bevorstehenden Karnevalszeit aufmerksam machen.

Um den Verkauf von Tabakwaren und hochprozentigem Alkohol an Minderjährige im besten Falle zu verhindern, werden regelmäßig präventive Testkäufe durchgeführt. Insgesamt wurden an diesem Tag bei 60 Prozent des getesteten Einzelhandels (wie zum Beispiel Tankstellen, Lebensmitteldiscounter, Kiosk etc.) Verstöße festgestellt. Diese verkauften unerlaubterweise Artikel, welche nach dem Jugendschutzgesetz nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen, an die Testkäuferin.



Eine unverzügliche Auflösung der Testkäufe im Anschluss, die Erörterung und der Austausch über eine solche Situation zwischen den Gewerbetreibenden und den Behörden stellt hierbei eine wichtige Rolle zum Zweck der Sensibilisierung da. Unabhängig davon, ob ein Verstoß festgestellt wurde. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden nicht nur gegenüber dem ausführenden Verkaufspersonal, sondern auch gegenüber dem Betreiber mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.


Mehr dazu:   Blaulicht  
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