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Pressemitteilung vom 05.02.2023    

Kostümspaß zu Karneval - aber sicher? Kein Problem mit diesen Tipps!

Prinzessin, Tiger oder Superheld? Die Auswahl an Karnevalskostümen ist schier unendlich. Damit Jecken sich dabei nicht unnötig in Gefahr bringen, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, im nördlichen Rheinland-Pfalz für die Marktüberwachung zuständig, einige Tipps zusammengestellt, worauf beim Kostümkauf geachtet werden sollte.

(Fotos: Symbolfoto / SGDN)

Region. Grundsätzlich sollte man bei allen Karnevalsartikeln die Warnhinweise ernst nehmen. Kostüme und Accessoires sollten von offenem Feuer ferngehalten werden, denn sie können leicht entflammbar sein. Textilien sollten, vor allem wenn sie direkt auf der Haut getragen werden, vor dem ersten Gebrauch gewaschen werden.

Für Kleinkinder können verschluckbare Kleinteile an den Kostümen zu einer Gefahrenquelle werden. Kinderkostüme dürfen zudem zum Schutz vor Strangulationsgefahren keine langen Schnüre, Bänder, Schärpen und Weiteres aufweisen. Auch Schnüre im Saum- oder Taillenbereich können für Kinder gefährlich werden, da sie sich beispielsweise beim Schließen der Türen in Bussen oder Rolltreppen einklemmen können.

Die meisten Kinderkostüme sind mit einem CE-Kennzeichen versehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kostüme ausschließlich für den Gebrauch beim Spielen durch Kinder unter 14 Jahren bestimmt oder gestaltet sind. Diese Produkte müssen dann der Spielzeugrichtlinie entsprechen, dürfen nur schwer entflammbar sein und haben hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Den Maßstab gibt hier die europäische Norm für Sicherheit von Spielzeug (EN 71) vor.



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Vorsicht beim Zubehör!
Auch beim Zubehör ist Vorsicht geboten: Masken, die stark chemisch riechen, sollten nicht verwendet werden. Sie enthalten oft schädliche Weichmacher, die beim Einatmen oder auf der Haut gesundheitsschädlich sein können. Wenn sie Mund und Nase bedecken, müssen sie ausreichend große Atemöffnungen haben.

Auch Knallpistolen sollten nicht zu leichtfertig verwendet werden, da sie das Gehör und auch die Augen schädigen können.Wenn das ausgewählte Produkt nicht den Kriterien entspricht, die in der Beschreibung angegeben sind, ist es wichtig, schon beim Kauf auf die Angabe der Anschrift des Herstellers zu achten, damit es beanstandet werden kann. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, die Sicherheit der Karnevalsartikel zu gewährleisten.

Eine unabhängige Prüfung der Artikel durch Sachverständigenorganisationen – wie beispielsweise der TÜV-Rheinland – ist in Europa nicht vorgeschrieben. Wenn auch fröhliche Narren die Warnhinweise beachten, steht einem unbeschwerten Feiern nichts mehr im Wege.

(Pressemitteilung der SGDN)



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