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Pressemitteilung vom 09.02.2023    

Bund hilft mit zusätzlichen 50 Millionen Euro, kulturelles Erbe zu erhalten

Für die Fortsetzung des Denkmalschutz-Sonderprogramms sind im Bundeshaushalt 2023 zusätzliche 50 Millionen Euro bereitgestellt worden. Darauf macht der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen aufmerksam.

(Symbolbild: Pixabay)

Kreis Altenkirchen/Kreis Neuwied. "Denkmalschutz trägt zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei. Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass davon auch Projekte in meinem Heimatwahlkreis profitieren. Deswegen setze ich mich in Berlin für Förderanträge ein“, betont Martin Diedenhofen. In Deutschland gebe es schätzungsweise 1,3 Millionen Kulturdenkmäler, ein Drittel davon gilt als gefährdet oder dringend sanierungsbedürftig. "Neben Ländern und Gemeinden hilft auch der Bund, dieses kulturelle Erbe zu erhalten“, sagt Diedenhofen.

Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Antragssteller oder Projektträger können die Länder beziehungsweise andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen sein. Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der Förderfähigkeit wird von der jeweiligen Landesdenkmalschutzbehörde festgesetzt, heißt es in der Pressemeldung. Die Finanzierung der verbleibenden Kosten müsse anderweitig organisiert werden, zum Beispiel durch Mittel des Landes, der Kommune, von Stiftungen oder privater Dritter.




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Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Für Rheinland-Pfalz ist die GDKE – Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz in Mainz zuständig. Hier sind weitere Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie die aktuellen Antragsformulare erhältlich. Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms können bis zum 31. März bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. (PM)


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