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Pressemitteilung vom 23.03.2023    

Führen von Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis - dafür unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Nicht viel gelernt hatte ein 40 Jahre alter Verkehrsteilnehmer. Am Vormittag musste er sich noch bei einem Gericht wegen des Vorwurfes "Fahren ohne Fahrerlaubnis" verantworten. Am Abend des selbigen Tages kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung dann gegen 20.29 Uhr ein Fahrzeug in Neitersen in der Rheinstaße im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle.

(Symbolbild)

Neitersen. Am Steuer saß der oben genannte Mann, der zunächst falsche Personalien angab. Weitere Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Fahrer um die Person handelt, die morgens noch auf der Anklagebank saß. Ferner wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt der Kontrolle unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Folglich wird er sich abermals strafrechtlich zu verantworten haben. (PM)



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