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Nachricht vom 28.03.2023    

Kreisausschuss: 49-Euro-Tickets für Schüler werden am 1. Mai eingeführt

Die Tücken des Tickets: Die Einführung des bundesweit einheitlichen 49 Euro kostenden Billetts für den ÖPNV zum 1. Mai hat hektische Betriebsamkeit in den Verkehrsverbünden als auch in der heimischen Kreisverwaltung ausgelöst.

Freie Fahrt im ÖPNV für 49 Euro im Monat: Die neue Ticketvariante, die deutschlandweit gilt, wird am 1. Mai eingeführt. (Foto: Pixabay)

Altenkirchen. Mit heißer Nadel gestrickt ohne weiterführende Gedanken zu verschwenden: Was in dieser Republik inzwischen gang und gäbe ist, ist auch für das „Deutschlandticket“ gültig, das für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bundesweit zum 1. Mai eingeführt wird und 49 Euro kostet. Wie der Kreisausschuss des Altenkirchener Kreistages in der Zusammenkunft am späten Montagnachmittag (27. März) erfuhr, werden der Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) als Aufgabenträger für den ÖPNV und die Kreisverwaltung als Organisationsorgan vor Ort die Vorarbeiten wohl termingerecht abschließen können. So gilt es in erster Linie, die derzeit ausgegebenen rund 7800 Schülerfahrkarten (inklusive Kitafahrberechtigungen) anzupassen vor dem Hintergrund, dass der VRM alle aktivierten für die Monate Mai bis August für ungültig erklären wird. Als grundlegende Entscheidung sprach sich der Ausschuss einstimmig für eine durchgehende Bezahlung des Abonnements über 12 Monate - also auch inklusive der Ferien - aus. Eine Unterbrechung, wie in diesem Jahr für einen Monat (kompletter August ist Ferienmonat), hätte einen immens hohe Bearbeitungsaufwand zur Folge gehabt.

Bundesrat muss noch zustimmen
Noch ist in Sachen 49-Euro-Ticket längst nicht alles in trockenen Tüchern. „Der Bundesrat muss der Gesetzesvorlage am 31. März noch zustimmen“, beschrieb VRM-Geschäftsführer Stephan Pauly den Stand der Dinge. Grundsätzlich stelle das Deutschlandticket einen hohen Kaufanreiz dar. Er rechnete durch die Einführung mit einem Umsatzrückgang für den VRM in Höhe von rund 40 Millionen Euro und damit etwas mehr als die Hälfte des Gesamtvolumens, denn „Zeitkarten können nicht mehr erworben werden, weil jeder Kunde auf das 49-Euro-Ticket wechseln wird“. Dennoch müsse das Wabensystem für Einzelfahrscheine beibehalten werden, die wohl nicht mehr bei „lang laufenden Linien“ gekauft werden dürften. Wie es mit der Finanzierung von 2024 an weitergehe, sei noch nicht geklärt, denn Bund und Länder hätten sich nur bis zum 31. Dezember 2023 festgelegt. Vom 15. April werde über die VRM-App die Möglichkeit bestehen, das spezielle Ticket zu erwerben. „Kaufen Sie es bei uns, dann bleibt das Geld auch bei uns“, appellierte Pauly, „kaufen Sie es in Hamburg, bleibt das Geld in Hamburg.“ Nur noch für das Jahr 2023 sei die Ausgabe von Papiertickets (Grundschüler und Kinderkartenkinder ohne Smartphone) vorgesehen, danach sei nur die digitale Variante (ggf. Chipkarten) erlaubt. Holger Telke, Sachbearbeiter ÖPNV und Schülerbeförderung im Kreishaus, gab grünes Licht: „Wir sind zum 1. Mai startklar.“ Auf den Kreis könnten für die Schülerbeförderung nach Vorgaben der Entfernungsrichtlinien (zwei Kilometer Grundschule und vier Kilometer weiterführende Schule) Mehrkosten in Höhe von 150.000 Euro zukommen.

„Tele-Notarzt“ stößt auf positive Resonanz
Auch in Sachen „medizinische Versorgung“ bietet die fortschreitende Digitalisierung immer mehr Möglichkeiten, Ärzten unterstützend zur Seite zu stehen. Deswegen stand das Gremium zunächst einmal dem Ansatz, dass ein „Tele-Notarzt“ einem „richtigen“ Notarzt helfen kann, positiv gegenüber. Landrat Dr. Peter Enders ging in seiner Auffassung sogar soweit festzustellen, dass sich die vier rechtsrheinischen Landkreise (Altenkirchen, Neuwied, Rhein-Lahn und Westerwald) gemeinsam über die Einrichtung einer solchen Position Gedanken machen sollten, da sie eine gemeinsame Rettungsleitstelle betreiben würden. „So wird das arztfreie Intervall verkürzt“, begründete Enders, „außerdem wird die Zahl der Fehleinsätze reduziert.“ In Südwestfalen inklusive des Oberbergischen Kreises werde ein solches System in Betrieb genommen, in Bayern und Nordrhein-Westfalen seien bereits positive Erfahrungen gemacht, „gewaltige Erleichterungen“ registriert worden. Er wisse auch, dass sich eine Arbeitsgemeinschaft im Innenministerium mit dem Aspekt beschäftige. Enders zeigte gleichfalls Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes auf, die im ländlichen Raum zu Problemen führen könnten. 15 Minuten nach Eingang eines Notrufes müsse der Rettungsdienst, aber nicht der Notarzt, am Ort des Geschehens eintreffen, der an einer öffentlichen Straße liegen müsse. Hubert Wagner (FWG) betonte, dass „alle Ansätze, die zur Verbesserung beitragen können, verfolgt werden sollten“. Als „absolut notwendig und sinnvolle Geschichte“ stufte Anna Neuhof (Bündnisgrüne) die Aussicht auf Umsetzung ein, ein Tele-Notarzt könne wichtige Schritte erledigen, ehe der eigentliche Notarzt eintreffe. Bernd Becker (SPD) sprach von einem „super Gedanken, um besser zu werden bei Notfalleinsätzen“. Dennoch solle in der Fraktion das Thema noch zunächst noch einmal besprochen werden. So verständigte sich das Gremium, dass die von der CDU-Fraktion vorgelegte Anfrage als Antrag in der nächsten Sitzung des Kreistags behandelt werden soll. Wikipedia erklärt zur Arbeitsweise eines Tele-Notarztes: „Mithilfe von Kommunikations- und Informationstechnologien kann medizinische Expertise über räumliche Distanzen verfügbar gemacht werden und somit das Rettungsfachpersonal unterstützt als auch der Patient bestmöglich versorgt werden.“



Partnerschaft mit Kreis in der Ukraine
Der Kreis strebt über seine polnischen Partner in Krapkowice ein engeres Verhältnis mit dem westukrainischen Kreis Iwano-Frankiwsk mit gleichnamiger Gebietshauptstadt an, die im Karpatenvorland liegt und rund 1400 Kilometer vom AK-Land entfernt ist. „Die Region ist relativ befriedet“, stellte Enders mit Blick auf den russischen Angriffskrieg dar. Eine Delegation werde im September nach Krapkowice reisen und könne dort die Dreier-Partnerschaft besiegeln, wenn Vertreter aus der Ukraine auch hinzukommen könnten. Für das verstorbene Kreistagsmitglied Frank Rüther (zunächst AfD, dann die „Unabhängigen“) rückt Petra Klein (Altenkirchen) für die AfD nach. Angelika Buske (Friesenhagen) wird von Christian Greb (Steineroth) in der SPD-Fraktion abgelöst. Im Land an Sieg und Wied wurden in der Spitze rund 2500 Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen, „derzeit sind es rund 1900, weil 600 jeweils wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind“, berichtete Enders. Dazu seien im Vorjahr 292 Menschen aus anderen Nationen gekommen, bis zum 31. März wurden 100 registriert. „Bisher ist es immer gelungen, die Menschen in dezentralen Wohneinheiten unterzubringen“, verdeutlichte er und deklarierte „Sporthallen und Bürgerhäuser als allerletzte Lösung und am liebsten gar nicht“. Enders ergänzte: „Die Ergebnisse vom Flüchtlingsgipfel in Berlin waren ernüchternd. Wir wollen helfen, brauchen aber Mittel von Bund und Land.“ Derzeit würden noch Containerlösungen ins Auge gefasst.

In der Schweiz untergetaucht
Leicht echauffierte sich Enders noch immer, als er über die geplante Aufnahme eines Mannes aus Afghanistan berichtete, der unter Führungsaufsicht hätte untergebracht werden sollen und der wegen einer Straftat mit „schwerstem“ pädophilem Hintergrund bereits eine Gefängnisstrafe abgesessen hatte. „Da ist mir beinahe die Hutschnur geplatzt“, blickte Enders zurück, „er wäre hier nicht untergebracht worden. Dann hätte ich zivilen Ungehorsam gezeigt.“ Mit Hilfe von vor allem Sabine Bätzing-Lichtenthäler, der Fraktionsvorsitzenden der SPD im Mainzer Landtag, wurde der Mann schließlich in die Schweiz abgeschoben, wo er inzwischen untergetaucht sein soll. Über den Fall als solches wurde auch schon überregional berichtet. Das Landgericht Koblenz erläutert den Begriff „Führungsaufsicht“ auf seiner Website: „Das Institut der Führungsaufsicht ist eine der im Strafgesetzbuch geregelten ,Maßregeln der Besserung und Sicherung’. Hierbei handelt es sich nicht um eine Strafe im Sinne der deutschen Strafgesetze, sondern um eine Maßnahme zum Schutze der Bevölkerung. So zählen neben der Führungsaufsicht etwa auch die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie das Berufsverbot zu den nicht sind
freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung. Demgegenüber sind freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung etwa die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.“

Landgericht Koblenz: Fast 700 Menschen
„Die genannten Maßregeln der Besserung und Sicherung sind in die Zukunft gerichtet, sollen eine erneute Straffälligkeit verhindern und auf diese Art und Weise die Allgemeinheit schützen“, heißt es weiter, „die beiden Aspekte der Führungsaufsicht - Hilfe und Kontrolle - finden bei der Ausgestaltung gleichermaßen Berücksichtigung, können aber abhängig vom Einzelfall durchaus unterschiedlich gewichtet werden. Damit hat die Führungsaufsichtsstelle eine hohe Verantwortung im Rahmen der Sicherungs- und Resozialisierungsaufgaben der Justiz. Durch eine strikt überwachte Führungsaufsichtsmaßnahme wird das Rückfallrisiko minimiert und die Sicherheit für die Bevölkerung erhöht. Um die beschriebenen vielfältigen Aufgaben zu bewältigen, gibt es in Rheinland-Pfalz vier Führungsaufsichtsstellen. Dabei ist beim Landgericht Koblenz die größte Führungsaufsichtsstelle eingerichtet. Hier werden fast 700 Menschen von einem Richter und zwei Angehörigen des Sozialdienstes betreut. Die Führungsaufsicht arbeitet eng mit der Polizei zusammen, um Rückfälle zu verhindern. Insbesondere können polizeiliche Beobachtungen angeordnet werden.“ (vh)


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