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Nachricht vom 01.04.2023    

Rückwirkende Preisbremsen für Heizöl, Pellets und Co. kommen

Die Entlastungen für die Menschen, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, kommen - und zwar rückwirkend für 2022. Darauf haben sich Bund und Länder jetzt verständigt. Darauf weisen die Politiker Martin Diedenhofen, Lana Horstmann und Sabine Bätzing-Lichtenthäler in einer gemeinsamen Presseerklärung hin.

Fotocollage: SPD

Region. Insgesamt 1,8 Milliarden Euro stehen hierfür zur Verfügung. Der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen: "Nach der Strom- und der Gaspreisbremse wird diese Entlastung jetzt höchste Zeit. In unserer ländlichen Region wird deutlich häufiger mit Öl, Pellets und Co. geheizt als in großen Städten."

Wer im vergangenen Jahr viel Geld für das Heizen mit Öl, Pellets und Co. ausgeben musste, kann nun eine Unterstützung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Konkret sollen die Haushalte entlastet werden, die im Jahr 2022 mindestens den doppelten Preis gegenüber dem Vorjahr 2021 gezahlt haben. Sie können 80 Prozent der darüberliegenden Summe erstattet bekommen.

In Rheinland-Pfalz werden Verbraucher der genannten Brennstoffe die Entlastungen über eine Antragsplattform erhalten können. Der genaue Ablauf wird zeitnah von der Landesregierung bekannt gegeben, die den Prozess gut vorbereitet hat. "Wir stehen in den Startlöchern, um die Entlastungen schnellstmöglich an die Menschen weiterzugeben", betont Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. Ihre Kollegin und Neuwieder Landtagsabgeordnete Lana Horstmann fasst zusammen: "Die rheinland-pfälzischen SPD-Abgeordneten in Bund und Land haben sich für die Einführung der rückwirkenden Preisbremsen mit Nachdruck eingesetzt. Die Ampel hat den ländlichen Raum im Blick." (red)


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