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Nachricht vom 19.04.2023    

Jugendhilfeausschuss erfährt: Im Kreis gibt es 5549 Plätze in Kitas

Der Kindertagesstättenbedarfsplan, den das Jugendamt der Planungsbehörde, der Kreisverwaltung Altenkirchen, vor Beginn eines jeden neuen Kindergartenjahres (1. September) vorlegt, gibt einen Überblick, wie die 82 Einrichtungen zwischen Willroth und Niederschelderhütte ausgelastet sein könnten.

In der Kindertagesstättenbedarfsplanung steckt eine Menge Arbeit. (Foto: Pixabay)

Altenkirchen. Es gilt, sich einen Überblick zu verschaffen, auch wenn er eine nur sehr kurze Halbwertzeit hat, weil er sich dauernden Änderungen gegenübersieht: Der Kindertagesstättenbedarfsplan beleuchtet vor dem Beginn eines jeden neuen Kindergartenjahres (Start 1. September), wie die Auslastung in jeder der 82 Einrichtungen im gesamten Land an Sieg und Wied sich darstellen wird und wo die Schuhe dank Wartelisten, also zusätzlicher Platzbedarfe, oder räumlicher Probleme drücken. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Altenkirchen verabschiedete die Analyse in der jüngsten Zusammenkunft am späten Dienstagnachmittag (18. April) einstimmig. Die Planungshoheit obliegt grundsätzlich der Kreisverwaltung, die teils von gleich gelagerten Ausarbeitungen der Verbandsgemeindeverwaltungen unterstützt wird. „Die Bedarfsplanung ist eine der wichtigsten Aufgaben“, erklärte Stephan Wagener, Referatsleiter Kindertagesbetreuung, Planung und Vormundschaften, der gemeinsam mit Jessica Kortus (Sachgebietsleitung Kindertagesbetreuung) das knapp 180 Seiten umfassende Werk in Auszügen vorstellte. „Wir möchten sehen, was sich da entwickelt“ fügte er an und zeigte unterschiedliche Faktoren auf, die die Konzeption beeinflussen wie beispielsweise Geburten- und Flüchtlingszahlen, die Entwicklung von Baugebieten mit Zuzug junger Familien oder das unterschiedliche Elternverhalten. In der Summe passe es, „wenn wir auf einzelne Standorte blicken, ist das nicht immer der Fall“. Und schnell könne nicht reagiert werden. Der Bedarf sei ad hoc da, „Planung und Bau einer Kita dauern drei Jahre“, rechnete Wagener vor.

5549 Plätze in Kitas
Im AK-Land stehen aktuell 5549 Plätze in Kindertagesstätten (Kita) zur Verfügung (in Klammern Ü2/U2): VG Altenkirchen-Flammersfeld 1596 (1536/42/18 integrativ), VG Betzdorf-Gebhardshain 1112 (1067/27/18 integrativ), VG Daaden-Herdorf 703 (687/16), VG Hamm 550 (546/4), VG Kirchen 920 (894/26) und VG Wissen 668 (606/23/21 Hort/18 integrativ). In der Nutzung von U-2-Plätzen liege der Landkreis unter dem Landesdurchschnitt, verdeutlichte Wagener. Derzeit fehlen rechnerisch im Ü2-Bereich 301 Plätze, fürs kommende Kindergartenjahr wurden 291 ermittelt. Im U2-Sektor sind es nach aktuellen 100 nunmehr künftig 85. Von der genehmigten Spitzenbelegung in Höhe von 5384 Plätzen sind 5210 vergeben. Die Trägerschaft für die 82 Kitas stellt sich so dar: 52 werden von den Kommunen und 25 von den beiden großen Konfessionen (17 katholisch, 8 evangelisch) betrieben. Für fünf zeichnen freie Träger wie die Lebenshilfe im Kreis Altenkirchen verantwortlich. Diese Plätze sind Bestandteil der Bedarfsplanung, werden indes überregional belegt und bleiben bei den Standortplanungen außen vor.

Tagespflege: Bedarfe für U3-Kinder
„Bedarfe für Kinder in der Alterskohorte U3, insbesondere jedoch für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr, sind bevorzugt zu planen“, zog Kortus ein Fazit aus ihrer sehr umfassenden Analyse der Situation der Kindertagespflege, der ohne Widerspruch der Ausschussmitglieder stattgegeben wurde. Zwar bestünden in den Verbandsgemeinden teilweise noch erhöhte Bedarfe während der Kernbetreuungszeit am Vormittag für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt, jedoch resultierten diese aus noch zu gering vorhandenen Plätzen in den örtlichen Kitas. Insofern dürften diese Bedarfe bis zum vollständigen Inkrafttreten des Kindertagesstättengesetzes 2028 sukzessive immer geringer werden. Das gleiche Bild ergebe sich für Bedarfe, die derzeit noch für Grundschulkinder in den Nachmittagsbetreuungszeiten bestünden. „Mit sukzessivem Inkrafttreten des Ganztagsausbauförderungsgesetzes und entsprechendem Ausbau der Grundschul-Ganztagsbetreuung dürften auch diese Bedarfe in den nächsten Jahren bis 2030 immer geringer werden, sodass für die Alterskohorten 3 bis 14 Jahre allenfalls eine Randzeitenbetreuung in der Kindertagespflege noch relevant sein könnte“, blickte Kortus voraus, „für die Alterskohorte der Kinder über zwei Jahren werden die stetigen Ausbauten an Ü2-Plätzen und die bestehende Beitragsfreiheit des Kindertagesstättenbesuchs dazu führen, dass die Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr immer stetiger in den örtlichen Kindertagesstätten betreut werden.“

Inklusive Strukturen schaffen
„Für die Kindertagespflege wird sich somit das Augenmerk der Betreuung auf Kinder im Alter von unter zwei Jahren fokussieren. Für diese Kinder sollten nicht nur in quantitativer Hinsicht, sondern auch in qualitativer Hinsicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Eine Weiterentwicklung der Kindertagespflege, hin zur Spezifizierung auf die Betreuung von Kleinstkindern sollte geboten und vom Kreisjugendamt aktiv gefördert werden - in finanzieller Art als auch in pädagogisch unterstützender Art durch die Fachberatungen des Kreisjugendamtes“, legte Kortus dar. Weiterhin ließen sich insbesondere in den Kita-Strukturen in den zurückliegenden Monaten vermehrt Herausforderungen in der Betreuung von Kindern mit ausländischem Familienhintergrund als auch von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf verifizieren. Diese Entwicklungen sollten in einer inklusiven Kindertagespflege-Struktur zukünftig verstärkt Berücksichtigung finden und entsprechende Angebote geplant werden. Eine Fortschreibung des Kindertagespflege-Bedarfsplans, so kündigte Kortus an, werde künftig jährlich erfolgen.



Organisatorische Neuausrichtung
Der Renteneintritt zweier erfahrener Referatsleiter, so berichtete Zweiter Kreisbeigeordneter Klaus Schneider als Geschäftsbereichsleiter Jugend und Familie, sei zum Anlass genommen worden, eine organisatorische Neuausrichtung des Jugendamtes vorzunehmen, die insbesondere die Steuerungs- und Funktionsstellen im Blick gehabt habe und die zum 1. Mai greife. So wurde die Zahl der Referate von fünf auf vier reduziert, dafür in allen Referaten eine neue Steuerungsebene (Sachgebietsleitung) eingezogen. Zudem wurde eine zusätzliche Funktionsstelle (Vertragswesen) neben den bereits bestehenden Funktionsstellen (Controlling und Jugendhilfeplanung) geschaffen. Auch inhaltlich wurden die Referate neu geordnet mit dem Ziel, eine fachlich intensivere Befassung mit Themen zu ermöglichen. „Erste Verwaltungen in Rheinland-Pfalz gehen dazu über, das Jugendamt in zwei Abteilungen aufzuteilen, um so überhaupt noch eine Steuerbarkeit sicherzustellen“, wusste Mark Schneider als Abteilungsleiter Jugend und Familie. „Das Aufgabenfeld des Jugendamtes hat sich steig erhöht, wir haben organisatorisch und personell reagiert“, fasste Klaus Schneider den „Umbau“ zusammen. Knapp über 100 Mitarbeiter (über 80 Vollzeitstellen) sind fürs Jugendamt tätig.

Zuschuss: 40 Prozent ohne Obergrenze
Einstimmig geändert wurden die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus der Kreiskasse zu den Baukosten für Kitas, denen noch der Kreistag zustimmen muss. Waren bisher 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer definierten Obergrenze die Regel, fällt die Deckelung nunmehr flach, zahlt der Kreis nach wie vor 40 Prozent der Gesamtsumme, nachdem der Landeszuschuss abgezogen wurde. Eine Generalsanierung einer Kita wird indes nicht finanziell unterstützt. Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz als Folge der Klage einer Verbandsgemeinde, für die nach der 40-Prozent-Regel mit Obergrenze lediglich ein Zuschuss in Höhe von 11,6 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übrig geblieben war.

Weitere halbe Stelle für die BBS
Das neue Förderprogramm „Schulsozialarbeit im BVJ“ (Berufsvorbereitungsjahr) nahm der Ausschuss als Grundlage, sich für die Einrichtung einer zusätzlichen Halbtagsstelle an der Berufsbildenden Schule (BBS) Betzdorf-Kirchen einstimmig auszusprechen. Sie soll, wenn möglich, zum 1. September (Schuljahresbeginn) besetzt werden. Die Personalkosten (36.150 Euro) teilen sich Kreis (20.850 Euro) und Land (15.300 Euro). Ebenfalls ohne Widerspruch genehmigte das Gremium die Einrichtung von mobiler aufsuchender Kinder- und Jugendarbeit (Streetwork) in Hamm (0,5er-Stelle) und in Wissen (1,0er-Stelle) und befürwortete jeweils eine Landesförderung. Laut Erklärung zum Beschlussvorschlag „weisen die Sozialbelastungsindikatoren die Standorte Hamm und Wissen als belastete Sozialräume aus. Die Standorte Hamm und Wissen lagen seit Etablierung des Sozialbelastungsindikators im Jahr 2016 jährlich unter den Top 5 der belastetsten Gemeinden im Landkreis Altenkirchen“. Gerechnet wird mit Kosten für den Kreis in Höhe von jährlich rund 9210 Euro (Hamm) und 17.163 Euro (Wissen). (vh)


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