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Pressemitteilung vom 31.05.2023    

Beginn des Wahlvorschlagsverfahrens für die Presbyteriumswahl 2024

Am Sonntag, 4. Juni, beginnt das Wahlvorschlagsverfahren für die Presbyteriumswahl 2024 in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Alle Mitglieder einer evangelischen Kirchengemeinde sind dazu aufgerufen, Kandidaten für das neu zu wählende Presbyterium vorzuschlagen. Wahlvorschläge können bis einschließlich 15. Juni bei der eigenen Kirchengemeinde abgegeben werden.

Region. Die eigentliche Presbyteriumswahl findet nach Angaben des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen am 18. Februar 2024 statt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt sind. Kandidierende müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Neben den Gemeindemitgliedern werden auch Mitarbeitende der Gemeinde ins Presbyterium gewählt. Außerdem gehören die Pfarrerinnen und Pfarrer zum Presbyterium.

Die Leitung einer Kirchengemeinde heißt in der EKiR Presbyterium, die Mitglieder des Presbyteriums sind Presbyterinnen und Presbyter. Diese Amtsbezeichnung leitet sich vom griechischen Wort für "Älteste“ ab, da früher Leitungsaufgaben eher älteren und erfahreneren Menschen aus der Gemeinde übertragen wurden. Das Presbyterium leitet und verwaltet die Gemeinde. Es trifft Entscheidungen zum Beispiel über die Schwerpunkte der Gemeindearbeit, die Gottesdienstordnung, die Verteilung der Gelder, die Einstellung von Mitarbeitenden oder die Wahl des Pfarrers oder der Pfarrerin. (PM)


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