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Nachricht vom 13.06.2023    

Altenkirchener Stadtrat entscheidet final: Bürger zahlen höhere Grundsteuern

Die Stadt Altenkirchen verschafft sich weiteren finanziellen Spielraum und verschließt somit nicht die Tür für Zuwendungen aus der Landeshauptstadt: Bei einer Gegenstimme genehmigte der Stadtrat per erstem Nachtragshaushalt 2023 die neuen Hebesätze für zwei der drei Realsteuern, die rückwirkend zum 1. Januar greifen.

In der Kreisstadt Altenkirchen werden die Grundsteuern rückwirkend zum 1. Januar über die von Mainz vorgegebenen Nivellierungssätze hinaus angehoben. (Foto: vh)

Altenkirchen. Nun hat sich auch die Stadt Altenkirchen den Vorgaben aus Mainz gebeugt: Der Stadtrat gab bei einer Gegenstimme grünes Licht für den ersten Nachtragshaushalt 2023, in dem auch die Erhöhung von zwei der drei Realsteuersätze rückwirkend zum 1. Januar niedergeschrieben ist. Deswegen werden in den nächsten Tagen viele Bürger neue Bescheide erhalten und gebeten, höhere Beträge an die Stadtkasse zu überweisen. Das Gremium trug in seiner Sitzung am späten Dienstagnachmittag (13. Juni) also dem Ansinnen aus der Landeshauptstadt Rechnung, die Nivellierungssätze anzupassen. Wäre das nicht geschehen, hätte die Stadt durchaus mit ablehnenden Worten auf Anträge für Zuschüsse zu Projekten rechnen können, wie aus Kreisen der Landesoberen zu vernehmen gewesen war. Es ist nunmehr bereits die zweite Anpassung in diesem Jahr, nachdem der Rat in seiner Zusammenkunft am 23. März die Grundsteuern A und B mit 345 vom Hundert (v.H.) und 465 v.H. an die vorgegebenen Werte angeglichen hatte. Die Gewerbesteuer war mit 450. v.H. unangetastet geblieben (Mainz legt 380 v.H. als untere Grenze fest). Nunmehr sind in Altenkirchen gültig: Grundsteuer A 400 v.H. und Grundsteuer B 530 v.H. Keine Änderung verfügte das Gremium bei der Gewerbesteuer (450 v.H.). Liegen die Grundsteuern A und B über den vom Land definierten Richtmarken, verbleibt jeder einzelne Euro, der auf diesem Weg eingenommen wird, zu 100 Prozent im lokalen Portemonnaie und wird nicht zum Beispiel für Berechnungen der Umlagezahlungen an Kreis und Verbandsgemeinde herangezogen. Die Erhöhungen der beiden Grundsteuern garantieren Mehreinnahmen in Höhe von 1070 Euro (A) und rund 326.000 Euro (B) und das jeweils pro Jahr. Für einen Beschluss dieser Art war der 30. Juni als allerletztes Datum genannt worden.

Finanzielle Freiheiten erhalten
„Wir mussten uns Gedanken machen über den Haushaltsplan und die Anpassungen der Hebesätze, die noch im zweiten Quartal erfolgen musste“, sagte Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz und betonte, „dass wir unsere finanziellen Freiheiten erhalten wollen“. Die Finanzkraft der Stadt sei gut, das zeige auch, dass die Anhebung der Grundsteuer B nicht 100, sondern nur 80 Prozentpunkte betrage. „Aufgrund der Finanzlage müssen wir zudem die Gewerbesteuer nicht erhöhen“, ergänzte er, das sei ein gutes Zeichen in Richtung Gewerbetreibende. „Wir können“, so das Fazit von Lindenpütz, „die Aufgaben, die wir uns gegeben haben, auch aus dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept, erfüllen.“ Kämmerin Annette Stinner ging kurz noch auf Änderungen in dem Zahlenwerk gegenüber den Ansätzen bei der Verabschiedung ein. So schließt der Ergebnishaushalt mit einem „Guthaben“ in Höhe von 713.417 Euro ab, der Finanzhaushalt fällt mit einem Minus von 2.410.037 Euro aus (vorgesehen war lediglich ein Minus von 272.418 Euro). Das sei dem Fakt der übermäßig gut gesprudelten Gewerbesteuer im Jahr 2022 in Höhe von 8.389.363 nach 6.275.263 Euro in 2021 geschuldet und daraus resultierenden deutlich höheren Umlagezahlungen. Kreditaufnahmen sind, so der derzeitige Stand, bis ins Jahr 2025 nicht geplant, liquide Mittel bereinigen den Verlust. Ende des Jahres 2025 ergibt sich ein Kassenbestand in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro. Stinner listete darüber hinaus wenige kleine Änderungen bei Volumen von Investitionssummen für diverse Projekte auf. Der Gesamtschuldenstand zum 1. Januar 2023 lag bei knapp 4,270 Millionen Euro. Er soll zu Beginn des Jahres 2027 bis auf rund 2,7 Millionen Euro gesunken sein.



„Herausforderung für viele Bürger“
Durch die Bank waren die Sprecher aller Fraktionen einverstanden mit dem überarbeiteten Haushaltsplan. Immer wieder angeführt wurden die zahlreichen Projekte wie Bau des Fachmarktzentrums mit Umgestaltung der Quengelbach-Aue, Sanierung des Postgebäudes, Stadthalle (Sanierung oder Abriss/Neubau) oder die Reparatur von Stadtstraßen (wie gerade „Auf dem Steinchen“), für die Geld benötigt werde. Dr. Kristianna Becker (CDU) sprach von Investitionen, die notwendig seien, damit Altenkirchen „lebenswert und ein attraktiver Wohnort“ bleibe. „Die Erhöhung der Steuern ist eine Herausforderung für viele Bürger“, meinte Daniela Hillmer-Spahr (SPD), „wir wissen, dass wir viele Bürger belasten.“ Nur so könne aber das Mittelzentrum Altenkirchen im Wettbewerb mit anderen Städten attraktiv gehalten werden. Jürgen Kugelmeier (FWG) übte harsche Kritik an der "gescheiterten Finanzpolitik" des Landes und damit an der finanziellen Ausstattung der Kommunen, die vom Land erpresst würden. Für Altenkirchen bedeute dies, da die Schlüsselzuweisung B wegfalle, weniger Geld als früher zu erhalten. „Es ist notwendig, sonst wären wir chancenlos“, wertete Peter Müller (Bündnisgrüne) den Aufschlag bei den Hebesätzen. Auf der anderen Seite habe er noch nie das Gefühl gehabt, „dass wir Geld vom Bürger nehmen, um damit Blödsinn zu machen“. Thomas Roos (FDP) betonte, dass die „Steuererhöhung aus unserer Sicht begründet ist. Wir möchten die Zukunftsfähigkeit der Stadt nicht gefährden“. Walter Wentzien (FWG), der als Einziger dem Zahlenwerk seine Zustimmung versagt hatte, hätte sich gewünscht, bei der Grundsteuer B anstatt auf 530 nur auf 500 v.H. zu gehen, um gegebenenfalls nach Wirksamwerden der Grundsteuerreform im Jahr 2025 noch einmal zu handeln. Zudem habe niemand seine Anregungen zum Sparen übernommen.

Schon 63 Ortsgemeinden abgearbeitet
In der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld muss jede der 67 Ortsgemeinden (inzwischen sind 63 abgearbeitet) sich mit dem Thema der Realsteuersätze befassen. Hintergrund der Neuausrichtung: Der Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte mit Urteil vom 16. Dezember 2020 festgestellt, dass der kommunale Finanzausgleich nicht mehr mit der Landesverfassung vereinbar sei. So wurde dem Land aufgegeben, den Finanzausgleich neu zu regeln und den Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel in einem aufgaben- und bedarfsorientierten System zu sichern. Gleichwohl wurden die Gemeinden aufgefordert, selbst größtmögliche Anstrengungen zur Konsolidierung ihrer Finanzlage zu leisten. Deswegen hob das Land die Nivellierungssätze an. Dadurch wurden die Gemeinden in Zugzwang gesetzt, ihre eigenen Hebesätze ebenfalls anzupassen, da sie andernfalls finanzielle Nachteile erleiden. (vh)


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