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Nachricht vom 20.06.2023    

VG Wissen geht ersten Schritt zur kommunalen Wärmeplanung

Von Katharina Behner

Wie das Gebäudeenergiegesetz ist auch die kommunale Wärmeplanung bundesweit in aller Munde. Was in Baden-Württemberg bereits Pflicht ist, soll deutschlandweit etabliert werden. Aufgrund noch ungewisser Finanzierungshilfen stimmte der Wissener Verbandsgemeinderat dafür, jetzt einen Förderantrag für die Wärmeplanung zu stellen.

Schnelles Handeln in Sachen "Kommunale Wärmeplanung" soll in der Verbandsgemeinde Wissen mögliche Kosten sparen und dem Klimaschutz schnell zu Gute kommen. (Foto: Pixabay)

Wissen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Kimaschutz beabsichtigt die flächendeckende Einführung der kommunalen Wärmeplanung. Dies einhergehend mit einer deutschlandweiten einheitlichen Verpflichtung der Kommunen zu derselben. Die entsprechenden Gesetzgebung auf Landesebene in Rheinland-Pfalz wird für Ende 2024 erwartet. Ziel der Wärmeplanung ist die Planungssicherheit für alle öffentlichen und privaten Investitionen zu erhöhen, die sich auf die Wärmeplanung auswirken. Weiterhin bietet die Wärmeplanung die Möglichkeit den Klimaschutz strategischer angehen zu können.

So war dies auch Thema auf der jüngsten Sitzung des Wissener Verbandsgemeinderates. Einstimmig wurde beschlossen einen Förderantrag bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft zu stellen. Denn derzeit besteht im Rahmen der Kommunalrichtlinie für finanzschwache Kommunen ein Förderung in Höhe von 100 Prozent für die Kosten der derzeit noch nicht verpflichtenden Wärmeplanung. Voraussetzung ist die Antragstellung bis Ende 2023.

Schnelles Handeln soll Kosten sparen
Warum Wissen hier schnell reagiert liegt auf der Hand: Wird die Wärmeplanung aufgrund einer Verpflichtung durch das Bundesland erstellt, ist keine Förderung mehr im Rahmen der bestehenden Kommunalrichtlinie möglich. Zudem ist unklar, inwiefern das Land Rheinland-Pfalz einen finanziellen Ausgleich für die neue Pflichtaufgabe bereit stellen wird.

Die Transferstelle Bingen gibt für die zu erwartenden Kosten einen Richtwert von drei bis 4,5 Euro je Einwohner an. Im Falle der Verbandsgemeinde würde dies bis zu rund 70.000 Euro außerplanmäßige Ausgaben bedeuten. Daher war man sich im Gremium des Verbandsgemeiderates wie zuvor schon im Haupt- und Finanzausschuss der VG über zwei Aspekte einig: Das Instrument der Wärmeplanung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele durch bessere Planungsmöglichkeiten. Zudem herrschte geschlossene Einigkeit darüber, die Chance auf eine mögliche 100-prozentige Förderung durch Antragstellung zu nutzen. Bereits auf freiwilliger Basis erfolgte Wärmeplanungen werden laut der Energieagentur Rheinland-Pfalz sowie dem Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende bei einer späteren Verpflichtung anerkannt.




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In diesem Zusammenhang erinnerte Jürgen Linke (SPD) an mögliche Geothermie-Nutzung in Verbindung mit den vielen Gruben, die ehemals im Wisserland bestanden.

Als weiteren Punkt stimmte der Verbandsgemeinderat einstimmig der Antragstellung zur Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP). PEK-RP richtet sich ausdrücklich an die besonders mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen und befreit diese unmittelbar und effektiv von einem Teil ihrer Schuldenlast.

Über weitere Themen aus der Sitzung des VG-Rates berichteten wir bereits hier. (KathaBe)



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