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Nachricht vom 20.07.2023    

VG-Rat Altenkirchen-Flammersfeld: Förderprogramm zur Innenentwicklung hoch gelobt

Einen Tag vor vielen Jungen und Mädchen haben sich die politischen Gremien der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld in die Sommerferien verabschiedet. Als vorerst letztes „Halali“ brachte der VG-Rat eine Menge Beschlüsse jeweils auf den Weg.

Die kommunale Holzvermarktung in der VG Altenkirchen-Flammersfeld läuft nun über die Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus. (Foto: Pixabay)

Altenkirchen. In den nächsten Wochen ruht die Arbeit in den politischen Gremien der Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld ähnlich wie der Betrieb in den rheinland-pfälzischen Schulen ob der Sommerferien. Um reinen Tisch zu machen, verabschiedete der Rat in seiner Sitzung am späten Donnerstagnachmittag (20. Juli) viele Dinge (fast alle) einstimmig. Wie schon andere Gebietskörperschaften zuvor, widmet sich Altenkirchen-Flammersfeld nun auch nach einstimmigem Votum einem Förderprogramm zur Innenentwicklung. Unter diesem Gesichtspunkt lobt die VG 5000 Euro (plus je 1000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren/bis maximal drei Kinder) pro Projekt aus. Unterstützt werden können der Erwerb sowie die Sanierung leer stehender Häuser und auch der Kauf von unbebauten Grundstücken. Die Verwaltung rechnet aufgrund Erfahrungen anderer Kommunen mit einer Gesamtsumme pro Jahr zwischen 200.000 und 330.000 Euro. Möglich ist, das Förderprogramm „InnenRaum-Entwicklung“ aus LEADER-Töpfen mit bis zu 65 Prozent (Premium bis zu 75 Prozent) einmalig bezuschussen zu lassen. Eine Unterstützungszusage könnte Anfang des nächsten Jahres vorliegen. Beginnt die VG früher mit der Geldzuweisung, wird dieser Aspekt als förderschädlich betrachtet. „Dieser Tagesordnungspunkt steht unter der Überschrift ,Klimaschutz’ und ist zugleich einer von vielen Bausteinen desselben. Das Thema geht uns alle an“, sagte Bürgermeister Fred Jüngerich, „wer jetzt die Zeichen der Zeit bzw. die Warnschüsse der Natur nicht erkannt hat, dem ist nicht mehr zu helfen.“ Diese klimatischen Veränderungen seien unter anderem das Resultat internationalen staatlichen und kommunalen Handelns während der zurückliegenden vier Jahrzehnte. Daher sei es höchste Zeit, einen Paradigmenwechsel einzuleiten – auch in der Bauleitplanung. Neben diesen ökologischen Gesichtspunkten sei ein „weiter wie bisher“ auch ökonomisch nicht mehr darstellbar.

Lobende Worte aus allen Fraktionen
„Die Innenentwicklung ist ein Motor des Zusammenlebens. Wir werden nach der VG Wallmerod die Vorreiterrolle übernehmen. Das Ziel ist die Stärkung der Ortsmitte“, bemühte sich ein auf sprachliche Euphorie getrimmter Torsten Löhr (CDU), die positiven Aspekte herauszuarbeiten, so dass Jüngerich - ein wenig süffisant lächelnd - die Stellungnahme als durchaus geeignet für einen Werbefilm bewertete. „Innen vor außen ist ein nachhaltiger Beschluss“, meinte Frank Bettgenhäuser (SPD), es sei klasse, „dass wir das als VG unterstützen, wenn jemand ein altes Haus im Ort wieder in Schuss bringt und alte Häuser nicht zu Ruinen werden“. Ein Haus mit Geschichte finde man nur in Ortskernen, meinte Jürgen Salowsky (Bündnisgrüne) und rekapitulierte die Initialzündung für das Förderprogramms in einer Klausurtagung seiner Partei mit dem Referenten Klaus Lütkefedder, dem Bürgermeister der VG Wallmerod, die nunmehr zehn Jahre Erfahrung mit solch einem Prozess habe. „Es ist wichtig, die Ortsgemeinden von innen heraus nach außen zu entwickeln und zu stärken“, merkte Walter Wentzien für die FWG an, räumte aber ein, dass Grundstücke in Ortslagen freigehalten würden von Großeltern für Enkelkinder beispielsweise, so dass was getan werden müsste, damit diese dem Markt zur Verfügung stünden. Christian Chahem (FDP) freute sich, dass nunmehr ein Anreiz bestehe, „den Flächenverbrauch zu minimieren. Dennoch muss es für Ortsgemeinden weiterhin möglich sein, neue Baugebiete auszuweisen“.

Die weiteren Beschlüsse
Was sonst noch abschließend (fast nur einstimmig) beschlossen wurde - eine Übersicht:
Holzvermarktung: Die VG, die eine Beteiligung an der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus (WRT) im Oktober des vergangenen Jahren beschlossen hatte, übernimmt zum 1. Januar 2023 die Verwaltungsgeschäfte zur Holzvermarktung dieser Kommunen: Stadt Altenkirchen und die Ortsgemeinden Berod, Bürdenbach, Burglahr, Eulenberg, Flammersfeld, Güllesheim, Horhausen, Krunkel, Niedersteinebach, Oberlahr, Obersteinebach, Peterslahr, Pleckhausen, Rott, Weyerbusch, Willroth und Zweckverband Kirchspiel Oberlahr-Burglahr.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI): Die Einnahme in Höhe 1.030.078 Euro (44 Euro pro Einwohner), die aus der Landeskasse stammen, werden nicht auf die Ortsgemeinden verteilt, sondern es wird versucht, die Förderung durchaus auch für größere Projekte zu nutzen. Über Einzelmaßnahmen wird im nächsten Sitzungsquartal beraten und beschlossen. 



Flächennutzungsplan der Alt-VG Altenkirchen geändert
Änderung des Flächennutzungsplans der Alt-VG Altenkirchen festgestellt: Sie war erforderlich geworden, um den Bau des Fachmarktzentrums auf dem Weyerdamm in Altenkirchen möglich zu machen. Der Stadtrat Altenkirchen hatte in seiner Zusammenkunft am Mittwoch (19. Juli) bereits die Satzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Areal einstimmig akzeptiert. Die Kreisverwaltung muss der geänderten Version des Flächennutzungsplan noch ihren Segen geben.
Raumbedarf Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ Birnbach: Um die Raumnot zu lindern, wird eine Container-Anlage (sechs Module einschließlich einer Sanitäreinheit) angeschafft, wofür mit Kosten in Höhe von rund 245.000 Euro gerechnet wird. Die Kita ist in der ehemaligen Schule untergebracht und wurde bei der Generalsanierung zwischen 2012 und 2015 bereits um 80 Quadratmeter Grundfläche erweitert. Es handelt sich um über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben.
Raumbedarf Erich-Kästner-Grundschule Altenkirchen: Weil sie ebenfalls aus allen Nähten platzt, wurde Jüngerich ermächtigt, alle Aufträge für den Erwerb, den Bau und die Ausstattung einer Container-Anlage für einen Klassenraum (70 Quadratmeter) an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, soweit die Kostenschätzungen in Höhe von 90.000 Euro (Container), 25.000 Euro für die Nebenkosten und 35.000 Euro für die Möblierung/Ausstattung nicht jeweils mehr als um zehn Prozent überstiegen werden. Bei einer höheren Auftragssumme ist wieder der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gefragt. Darüber hinaus soll (bei diesem Punkt gab es sechs Enthaltungen und eine Gegenstimme) in absehbarer Zeit mit der Schulleitung geklärt werden, ob unter Umständen zum Schuljahr 2024/25 weitere Räume erforderlich werden, die dann ebenfalls in Containern untergebracht werden müssten.

Feuerwehr erhält hauptamtlichen Gerätewart
Hauptamtlicher Gerätewart für die Feuerwehr: Diese Stelle wird geschaffen. Zum Hintergrund: Derzeit sind in den neun Löschzügen 15 Wehrleute mit jeweils den Aufgaben eines Gerätewartes betraut, die nicht „wegrationalisiert“ werden, sondern gemeinsam mit dem „Neuen“ Hand in Hand arbeiten. Das Team wird sich, wie bisher bereits, um die umfangreiche Wartung, die Instandsetzung sowie das Lagern der Geräte kümmern. Eine Ausnahme bilden die Atemschutzgeräte, für die der Atemschutzgerätewart verantwortlich ist und bleibt. Mit der Umstellung erhofft sich nicht nur die Wehrleitung auf Dauer die Konsolidierung der Betriebssicherheit für die rund 380 Einsätze pro Jahr, die jeweils noch eine zweieinhalbstündige „Nachbearbeitung“ zur Folge haben.
Auftragsvergabe Löschgruppenfahrzeug LF 10 für den Löschzug Mehren: Aus drei Losen wird der neue Wagen zusammengesetzt – Los 1 Fahrgestell: MAN Truck + Bus Deutschland GmbH (Siegen) für 135.422 Euro; Los 2 Fahrzeugaufbau: WISS GmbH & Co. KG Feuerwehrfahrzeuge (Herbolzheim) für 262.785 Euro; Los 3 Beladung: Albert Ziegler GmbH (Giengen) für 43.214 Euro. Alle drei Angebote befinden sich noch in der jeweiligen Prüfung. Das Land stellte einen Zuschuss in Form der Festbetragsförderung in Höhe von 75.000 Euro in Aussicht.
Wirtschaftsprüfer VG-Werke: Die Mittelrheinische Treuhand GmbH (Koblenz) übernimmt diese Aufgabe für die Jahre 2023 bis 2025. Das Netto-Prüfungshonorar beträgt pro Jahr 12.300 Euro (Wasserwerk) und 16.000 Euro (Abwasserbeseitigungseinrichtungen). (vh)



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