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Nachricht vom 20.09.2023    

IKK Südwest weitet Grippeimpfung in Apotheken aus

Ab sofort können sich alle Versicherten der IKK Südwest ab 18 Jahren nicht nur in Arztpraxen, sondern auch in Apotheken kostenlos gegen die Virusgrippe (Influenza) impfen lassen. Davon profitieren können Versicherte aller Bundesländer, um sich vor einem schweren Verlauf der Virusgrippe zu schützen.

(Symbolbild: Pixabay)

Region. Die World Health Organisation (WHO) schätzt, dass jährlich zehn bis 20 Prozent der Weltbevölkerung am Grippevirus erkranken. Der beste Schutz vor einer Infektion und einem schweren Verlauf ist dabei die Impfung. Die kostenlose Grippeschutzimpfung in Apotheken richtete sich bisher an Personen ab 60 Jahren und an Personengruppen, die zum Beispiel aufgrund einer Grunderkrankung, einer Schwangerschaft oder aufgrund ihres Berufs an einem erhöhten Infektionsrisiko leiden.

Versicherte ab 18 profitieren
Ab sofort ermöglicht die IKK Südwest allen Versicherten ab 18 Jahren die Grippeschutzimpfung in Apotheken und übernimmt damit die Kosten über die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hinaus. "Die Grippeimpfung in Apotheken wurde bei uns bisher sehr gut angenommen," erklärt Julia Ehm-Kornab, Geschäftsbereichsleiterin Versorgungsmanagement/Verträge bei der IKK Südwest. "Wir wollen für die anstehende Grippesaison sicherstellen, dass jeder, der sich gegen die Influenza impfen lassen will, dies auch möglichst unkompliziert machen lassen kann. Gleichzeitig wollen wir einen Beitrag leisten, die Arztpraxen zu entlasten. Mit Blick auf die hohen Infektionszahlen vergangener Winter ist die Ausweitung dieses Versorgungsangebots also der richtige und notwendige Schritt, von dem viele unserer Versicherten profitieren werden."

Zahlen des Deutschen Apothekerverbands bestätigen den bisherigen Erfolg des Impfangebots in Apotheken: In der Saison 2022/2023 wurden in 1.200 Apotheken mehr als 60.000 Menschen gegen die Virusgrippe geimpft. Damit bestätigt sich der Ansatz, dass die Apotheken die von Ärzten angebotene Grippeimpfung nicht ersetzen, sondern im Kampf gegen die Influenza optimal ergänzen können.



Impfung gegen Vorlage der eGK möglich
Die IKK Südwest und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben hierzu eine Ergänzungsvereinbarung zur kostenlosen Grippeschutzimpfung ihrer Versicherten geschlossen. Die Ergänzungsvereinbarung zur Grippeschutzimpfung in der Apotheke ist ab sofort für alle ab 18 Jahren unter Vorlage der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) möglich.

Um eine teilnehmende Apotheke in der Nähe zu finden, die die Grippeschutzimpfung anbietet, empfiehlt das Apotheken-Portal "aponet.de" die Suchfunktion unter www.mein-apothekenmanager.de. Ein Termin kann anschließend ganz einfach mit der gewünschten Apotheke abgestimmt werden.

Unkompliziertes und sicheres Impfen in der Apotheke
Um die Sicherheit der Versicherten zu gewährleisten, verläuft eine Grippeimpfung in der Apotheke mit den denselben Standards wie die Impfung beim Hausarzt: Sie darf ausschließlich durch einen qualifizierten Apotheker oder eine Apothekerin für eine öffentliche Apotheke durchgeführt werden. Als qualifiziert gilt, wer hierfür eine ärztliche Schulung absolviert hat. Bei Unsicherheiten, zum Beispiel im Hinblick auf Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder auf zu erwartende Nebenwirkungen, empfiehlt die IKK Südwest im Vorfeld ein Gespräch mit dem Hausarzt. Auch bei der Grippeimpfung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss weiterhin ein Impf-Termin beim Arzt vereinbart werden. (PM)


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