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Nachricht vom 26.09.2023    

Diedenhofen erinnert: Heizkostenzuschuss für Heizöl und Pellets beantragen

Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, können noch bis zum 20. Oktober diesen Jahres einen Heizkostenzuschuss - die sogenannte Härtefallhilfe für private Haushalte - beantragen.

Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, können noch bis zum 20. Oktober diesen Jahres einen Heizkostenzuschuss beantragen. Der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen (SPD) möchte die betroffenen Bürgerinnen und Bürger motivieren, diese Möglichkeit in den verbleibenden wenigen Wochen noch zu nutzen. (Foto: Martin Schmitz)

Neuwied/Altenkirchen. Der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen (SPD) möchte die betroffenen Bürgerinnen und Bürger motivieren, diese Möglichkeit in den verbleibenden wenigen Wochen noch zu nutzen: "In vielen Bundesländern liegt die Zahl der Anträge auf einen Zuschuss deutlich hinter den Prognosen. Offensichtlich haben nicht alle Bürgerinnen und Bürger, die mit Öl oder Pellets heizen, mitbekommen, dass diese Härtefallhilfe existiert bzw. bald ausläuft. Deswegen möchte ich nochmal dazu aufrufen, dieses Angebot bis zum 20. Oktober zu nutzen. Insgesamt 1,8 Milliarden Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung".

Rheinland-Pfalz nutzt dabei das Antragsportal von Hamburg. Mehr Informationen zur Antragstellung in Rheinland-Pfalz findet man auf der extra eingerichteten Seite: www.heizkostenhilfe.rlp.de. Auch unter der Hotline 0800- 5758100 informiert das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr über das Antragsverfahren. Auf der genannten Seite findet man auch ein FAQ sowie einen Online-Rechner der Bundesregierung, über den jeder ermitteln kann, ob eine Antragstellung in Frage kommt. (PM)


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