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Pressemitteilung vom 26.09.2023    

Randalierende Personen: Bedrohung, Hausfriedensbruch und Beleidigung

Wenn bereits gegen zwei Personen ein Hausverbot verhängt wurde, dann haben sie normalerweise schon mehrere Regelverstöße begangen und dürften bereits polizeibekannt sein. Wenn sie dann aber einfach so weiter machen und sogar mit dem Einsatz von Waffen andere Menschen bedrohen, stellt dich die Frage, ob die Justiz hart genug durchgreift.

Symbolbild

Schöneberg. Am Montag, dem 25. September, kam es ab etwa 19.15 Uhr in Schöneberg zu mehreren Straftaten durch zwei 18-jährige männliche Personen. Nach bisherigen Erkenntnissen hielten sich die beiden Beschuldigten zunächst auf einem Grundstück auf, obwohl für das Anwesen für die beiden ein Hausverbot bestand.

Im weiteren Verlauf des Abends bedrohten beide Täter mehrere Passanten. Hierbei soll durch die Beschuldigten eine Schreckschusswaffe und ein Messer mitgeführt worden sein. Weiterhin kam es zu Beleidigungen durch die Täter.

Es wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Zeugen und weitere Geschädigte, die Opfer von Straftaten der beiden Männer geworden sind, werden gebeten, sich bei der Polizei Altenkirchen zu melden (Telefon: 02681 946-0). (PM)


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