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Pressemitteilung vom 28.09.2023    

Grundkurs "rechtliche Betreuung im Ehrenamt"

Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können dazu führen, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln und auf Hilfe angewiesen sind. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder deren Erteilung nicht mehr möglich ist, ordnet das Gericht eine rechtliche Betreuung an.

Die Vertreter der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine im Kreis laden zu einer Vortragsreihe ein. (Foto: Kreisverwaltung/Andreas Schultheis)

Kreis Altenkirchen. Die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen und die Betreuungsvereine im Landkreis laden dazu zu einer Vortragsreihe ein - am 30. Oktober geben sie einen Überblick über die rechtliche Betreuung und deren Bedeutung für den betreuten Menschen. Am 6. und am 13. November werden die Aufgabenbereiche der Gesundheitssorge und der Vermögenssorge erläutert. Der anschließende Vortrag am 20. November informiert zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung.

Die Veranstaltungen richten sich an alle ehrenamtlichen Betreuer oder an diesen Themen Interessierte. Die Termine können auch einzeln wahrgenommen werden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Alle Vorträge finden ab 18.30 Uhr im Kursraum 4 der Kreisvolkshochschule (Rathausstr. 12, Eingang Parkstraße) in Altenkirchen statt.



Aus organisatorischen Gründen wird um eine Voranmeldung gebeten bei der Betreuungsbehörde, Lisa Spenst oder Birgit Karst, Tel. 02681/81-2431 oder-2432, E-Mail: lisa.spenst@kreis-ak.de beziehungsweise birgit.karst@kreis-ak.de. (PM)


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