Werbung

Pressemitteilung vom 30.10.2023    

Halloween-Streiche: Was darf ich, was darf ich nicht?

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird es wieder schaurig-schön: Denn dann ist Halloween und Scharen an Menschen ziehen verkleidet von Haus zu Haus und fordern "Süßes, sonst gibt's Saures". Damit jedoch am Morgen danach kein böses Erwachen droht, sollten auch beim Streichespielen gewisse Regeln eingehalten werden. Denn so mancher Scherz sei nicht gesetzeskonform, betont das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz aufgrund zahlreicher Erfahrungen.

Ein Halloween-Streich kann teuer werden. (Foto: Pixabay)

Region. Damit die Anwohner am Morgen nach Halloween keine böse Überraschung erleben, sollten sich die Feiernden danach richten, was erlaubt ist und was nicht. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz appelliert, Streiche zu vermeiden, die als Straftat gelten und somit Ärger heraufbeschwören.

Müll im Vorgarten verteilen, die Hauswand mit Farbe beschmieren oder Autos zerkratzen: All das seien keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören zum Beispiel demolierte Parkbänke und zerkratzte Scheiben in Zügen.

"Was viele nicht wissen: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen - denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die Schadenswiedergutmachung", erklärt die Behörde. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können - entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. "Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es darf und was es nicht darf", rät das Landeskriminalamt.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Umwelttechnologe für Wasserversorgung (m/w/d)

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen

Leiter/-in Personal (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Sachbearbeiter/in Infrastruktur, Umwelt und Bauen (m/w/d)

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen

ERP Administrator (m/w/d)

D&M KG
56204 Hillscheid

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Halloween-Streiche: Was ist erlaubt?
Damit die Streiche der Kinder und Jugendlichen nicht als Sachbeschädigung enden, könne man die Kinder darüber aufklären, dass Eier an Hauswände werfen oder Böller in Briefkasten stecken keine Streiche sind, sondern eine Sachbeschädigung. Im schlimmsten Fall folge eine Anzeige. Auch empfehle es sich, ein Auge darauf zu halten, welche Gegenstände Kinder mit auf Halloween-Tour nehmen. Kindern könne Mut gemacht werden, trotz Gruppendruck nicht bei üblen Streichen mitzumachen. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Fit für den Asphalt: Der ADAC-Leitfaden für Biker

Mit den steigenden Temperaturen beginnt für viele Motorradfahrer die lang ersehnte Saison. Doch ohne ...

Amy Winehouse Tribute: Ein musikalisches Highlight in der Stadthalle Altenkirchen

Am 18. April wird die Musik von Amy Winehouse im "KulturSalon" der Stadthalle Altenkirchen lebendig. ...

Wiedervereidigung von 106 Sachverständigen bei der Handwerkskammer Koblenz

In der Handwerkskammer Koblenz fand eine Veranstaltung statt, bei der 106 Sachverständige feierlich wiedervereidigt ...

Wieder freie Fahrt auf der Nistertalstraße: Felssicherung durch Stahlnetz abgeschlossen

Nach einem Felssturz im März 2025 auf der Nistertalstraße (K133) bei Roth-Thal kam es zu Verkehrsbeschränkungen. ...

Verkehrsunfallflucht auf der L267 zwischen Forst und Bitzen: Fahrer flieht zu Fuß

Am Donnerstagabend (2. April) kam es auf der L267 zwischen Bitzen und Forst zu einem schweren Verkehrsunfall. ...

Ostereier, Osterhase und Osterfeuer: Was haben die Ostermysterien für eine Bedeutung?

Am morgigen Tag werden wohl viele Kinder Ostereier sammeln, sowie mit strahlenden Augen ihr Osternest ...

Weitere Artikel


270.000 Euro gehen an die Franziskus-Grundschule Wissen für Gebäudeumbau

Mit einem Landeszuschuss von 270.000 Euro unterstützt die SPD-geführte Landesregierung den Umbau an der ...

Sam (6) aus Hamm bei "Klein gegen Groß - Das unglaubliche Duell" im Ersten zu sehen

Am 4. November lädt Kai Pflaume zu einer taufrischen Ausgabe von "Klein gegen Groß - Das unglaubliche ...

KG Wissen startet in die fünfte Jahreszeit: Proklamation der Tollität(en) bildet den Auftakt

Traditionsgemäß bleibt der Name der neuen Tollität oder aber der neuen Tollitäten der Karnevalsgesellschaft ...

Zwei Diebstähle aus Pkw im Stadtgebiet Altenkirchen

In der Nacht von Samstag (28. Oktober) auf Sonntag (29. Oktober) kam es in Altenkirchen zu zwei Diebstahlsdelikten. ...

Wärmewende vor Ort: Martin Diedenhofen besichtigt Sport- und Seminarhotel Glockenspitze

So geht Wärmewende vor Ort: Der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen (SPD) besichtigte ...

Apollo-Theater Siegen: Mysteriöser Grusel zum Picknick

Am 8. November lässt die in Siegen bereits bekannte Bühne Cipolla um 19.30 Uhr die neugierigen Apollo-Besucher ...

Werbung