Werbung

Pressemitteilung vom 30.10.2023    

Halloween-Streiche: Was darf ich, was darf ich nicht?

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird es wieder schaurig-schön: Denn dann ist Halloween und Scharen an Menschen ziehen verkleidet von Haus zu Haus und fordern "Süßes, sonst gibt's Saures". Damit jedoch am Morgen danach kein böses Erwachen droht, sollten auch beim Streichespielen gewisse Regeln eingehalten werden. Denn so mancher Scherz sei nicht gesetzeskonform, betont das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz aufgrund zahlreicher Erfahrungen.

Ein Halloween-Streich kann teuer werden. (Foto: Pixabay)

Region. Damit die Anwohner am Morgen nach Halloween keine böse Überraschung erleben, sollten sich die Feiernden danach richten, was erlaubt ist und was nicht. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz appelliert, Streiche zu vermeiden, die als Straftat gelten und somit Ärger heraufbeschwören.

Müll im Vorgarten verteilen, die Hauswand mit Farbe beschmieren oder Autos zerkratzen: All das seien keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören zum Beispiel demolierte Parkbänke und zerkratzte Scheiben in Zügen.

"Was viele nicht wissen: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen - denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die Schadenswiedergutmachung", erklärt die Behörde. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können - entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. "Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es darf und was es nicht darf", rät das Landeskriminalamt.



Halloween-Streiche: Was ist erlaubt?
Damit die Streiche der Kinder und Jugendlichen nicht als Sachbeschädigung enden, könne man die Kinder darüber aufklären, dass Eier an Hauswände werfen oder Böller in Briefkasten stecken keine Streiche sind, sondern eine Sachbeschädigung. Im schlimmsten Fall folge eine Anzeige. Auch empfehle es sich, ein Auge darauf zu halten, welche Gegenstände Kinder mit auf Halloween-Tour nehmen. Kindern könne Mut gemacht werden, trotz Gruppendruck nicht bei üblen Streichen mitzumachen. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Bürgermeister-Raiffeisen-Grundschule Weyerbusch: Marc Hassel ist neuer Rektor

Die Bürgermeister-Raiffeisen-Grundschule in Weyerbusch hat wieder einen Rektor: Marc Hassel übernahm ...

Aktualisiert: Tödlicher Jagdunfall bei Dürrholz - Staatsanwaltschaft ermittelt

Ein tragischer Jagdunfall erschüttert den Westerwald. Wie auf unsere Nachfrage von der Staatsanwaltschaft ...

Kinder außer Rand und Band: Elternseminar in Siegen

Am 14. September lädt die DRK-Kinderklinik Siegen zu einem kostenfreien Elternseminar ein. Der Psychologe ...

Kamillus Klinik in Asbach erweitert ihr medizinisches Angebot

Die Kamillus Klinik in Asbach hat durch eine Entscheidung des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung ...

Pedelecfahrerin und Kinder bei Unfall in Bonn-Endenich verletzt

Am Montagabend kam es in Bonn-Endenich zu einem Unfall, bei dem eine Pedelecfahrerin und ihre zwei kleinen ...

Neuer KI-Coach aus Siegen unterstützt Deutschlehrkräfte

Das Forschungsprojekt KIMADU der Universität Siegen hat einen KI-Coach für Deutschlehrkräfte entwickelt. ...

Weitere Artikel


270.000 Euro gehen an die Franziskus-Grundschule Wissen für Gebäudeumbau

Mit einem Landeszuschuss von 270.000 Euro unterstützt die SPD-geführte Landesregierung den Umbau an der ...

Sam (6) aus Hamm bei "Klein gegen Groß - Das unglaubliche Duell" im Ersten zu sehen

Am 4. November lädt Kai Pflaume zu einer taufrischen Ausgabe von "Klein gegen Groß - Das unglaubliche ...

KG Wissen startet in die fünfte Jahreszeit: Proklamation der Tollität(en) bildet den Auftakt

Traditionsgemäß bleibt der Name der neuen Tollität oder aber der neuen Tollitäten der Karnevalsgesellschaft ...

Zwei Diebstähle aus Pkw im Stadtgebiet Altenkirchen

In der Nacht von Samstag (28. Oktober) auf Sonntag (29. Oktober) kam es in Altenkirchen zu zwei Diebstahlsdelikten. ...

Wärmewende vor Ort: Martin Diedenhofen besichtigt Sport- und Seminarhotel Glockenspitze

So geht Wärmewende vor Ort: Der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen (SPD) besichtigte ...

Apollo-Theater Siegen: Mysteriöser Grusel zum Picknick

Am 8. November lässt die in Siegen bereits bekannte Bühne Cipolla um 19.30 Uhr die neugierigen Apollo-Besucher ...

Werbung