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Pressemitteilung vom 10.11.2023    

Gefahr von Wildunfällen steigt - Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Wildunfall

Mit Beginn der "dunklen Jahreszeit" steigt wieder das Risiko von Wildunfällen. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden und somit zu Zeiten des Berufsverkehrs sind viele Wildtiere auf der Suche nach Futter und überqueren die Straße. Wie verhält man sich richtig, wenn man tatsächlich in einen Wildunfall verwickelt wurde?

Wildtiere können vor allem in den Morgenstunden oder der Abenddämmerung die Fahrbahn kreuzen. (Symbolbild: Archiv)

Kreisgebiet. Die Unfallzahlen der Polizeidirektion Neuwied zeigen: Vom 1. Oktober bis 9. November wurden bereits 150 Wildunfälle registriert, davon 96 im Kreis Neuwied und 54 im Kreis Altenkirchen. Bei einem Unfall am 8. Oktober im Kreis Altenkirchen wurde sogar ein Kradfahrer leicht verletzt, der mit einem Reh zusammenstieß und stürzte. Darum gilt es jetzt wieder besonders aufmerksam zu sein. Vor allem auf Streckenabschnitten, die durch den Wald oder an Feldern vorbeiführen, rät die Polizei zu einer vorausschauenden Fahrweise. Das heißt, runter vom Gas und die Straßenränder im Blick behalten.

80 Kilometer pro Stunde sollten nicht überschritten werden. Besser sei es, noch langsamer zu fahren, so die Polizei. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit verkürzt den Bremsweg und mindert bei einem Zusammenstoß die Folgen. Außerdem empfiehlt die Polizei,
Gefahrenzeichen, die an unfallträchtigen Stellen auf erhöhten Wildwechsel hinweisen, unbedingt zu beachten.

Tauchen Wildtiere am Straßenrand oder auf der Fahrbahn im Scheinwerferlicht auf, gilt es abzubremsen und bei Fernlicht abzublenden. Gegebenenfalls kann durch Hupen das Wildtier zum Weglaufen bewegt werden. Aber Vorsicht: Wildtiere, die bereits die Fahrbahn überqueren oder überquert haben, könnten unerwartet umdrehen und wieder zurücklaufen. Auch mit Nachzüglern muss gerechnet werden, selbst wenn diese nicht zu sehen sind. Kann ein Zusammenstoß trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindert werden, Vollbremsung einleiten und das Lenkrad festhalten. Keinesfalls ausweichen, denn das könnte im schlimmsten Fall zu einem folgenschweren Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr führen oder an einem Baum enden.

Totes Tier von der Straße ziehen und Jagdpächter verständigen
Nach einem Wildunfall ist sofort das Warnblinklicht einzuschalten. Wird das Fahrzeug verlassen, ist zwingend eine reflektierende Warnweste zu tragen. Diese sollte sich immer griffbereit in einer Ablage im Innenraum des Fahrzeugs befinden. Bei einem Unfall ist zusätzlich ein Warndreieck aufzustellen. Auf Landstraßen sind das mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle. Den Verkehr sollte man dabei immer im Blick behalten und die Fahrbahn nicht unnötig betreten werden. Das gilt auch für den Weg zurück zum Auto.



Das tote Tier ist zügig von der Straße zu ziehen und neben der Fahrbahn oder im Straßengraben abzulegen, aber nur, wenn Größe und Gewicht des Tieres sowie das Verkehrsaufkommen ein Entfernen von der Fahrbahn zulassen. Anschließend den zuständigen Jagdpächter verständigen. Weil man diesen aber oft nicht kennt, sollte die Polizei benachrichtigt werden. Die Beamten kennen in der Regel die Jagdberechtigten und werden diese auch informieren.

Abstand von verletzten Tieren halten
Auf keinen Fall noch lebende Wildtiere anfassen oder mitnehmen. Abstandhalten ist die Devise. Selbst verletzte Rehe können noch schlimmste Verletzungen verursachen. Auch nicht das Tier verfolgen, wenn es wegrennen sollte. Besser ist es, sich die Stelle und die Richtung zu merken, in die das Tier weggelaufen ist und auf das Eintreffen des Jägers oder auf die Polizei warten. Der Jäger wird dann später nach dem Tier suchen.
Tote Wildtiere dürfen auch nicht mitgenommen werden. Wer dies trotzdem macht, begeht eine Straftat. Es besteht dann der Verdacht der Jagdwilderei.

Auch sollte das tote Tier nicht ungesichert auf der Fahrbahn zurückgelassen und einfach weitergefahren werden. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um größere Wildtiere handelt. Kommt es dadurch zu einem Unfall, werden strafrechtliche Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Unterlassen gegen den Verursacher des Wildunfalles eingeleitet. (PM)


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