Werbung

Pressemitteilung vom 22.11.2023    

Räumpflicht bei Schnee und Eis: Wer ist verantwortlich?

Winterzeit = Unfallzeit - auf und neben den Straßen. Auch wenn die Schneemengen in unserer Region nicht so ausgeprägt sind wie in anderen Teilen Deutschlands, gibt es für Immobilienbesitzer einige Pflichten zu beachten, um im Schadensfall nicht von langen Gerichtsprozessen und Schadensersatzansprüchen überrascht zu werden.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht innerhalb ihres Grundstücks und auch auf den angrenzenden Wegen für die Schnee- und Eisräumung sorgen, um Fußgängern nicht in Gefahr zu bringen. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., sagt dazu: "Vermieter können Räum- und Streupflichten an Mieter übertragen. Das muss dann im Mietvertrag oder der Hausordnung klar festgehalten werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Trotzdem hat ein Immobilienbesitzer dafür Sorge zu tragen, dass sein Mieter dieser Pflichten auch nachkommt."

Wer die Kosten für das Streugut übernimmt, sollte ebenfalls im Mietvertrag festgeschrieben sein. Kommunen geben die erlaubten Einsatzmittel vor, meistens handelt es sich dabei um Granulat und Split, nur an gefährlichen Stellen darf Salz gestreut werden. Werktags besteht je nach Satzung der Kommune zwischen 6.30 und 21.00 Uhr Räumpflicht. Dazu zählen alle Zugänge zu Häusern, Tiefgaragen, Mülltonnen sowie die angrenzenden Gehwege eines Grundstückes. Den Schnee dürfen Eigentümer oder Mieter nicht auf der Straße oder auf dem Nachbargelände entsorgen, er sollte bestenfalls an die Gehwegseiten geräumt werden. Dabei haben sie allerdings einen Durchgang von mindestens einem Meter für Fußgänger, Kinderwagen oder Ähnliches freizuhalten.



Befindet sich auf beiden Straßenseiten kein befestigter Bürgersteig, muss entlang des Grundstücks ein etwa 1,20 Meter (festgelegt in der Satzung der Kommune) breiter Streifen geräumt werden, um sich bei Stürzen von Fußgängern nicht schadensersatzpflichtig zu machen. Von der Räumpflicht ausgenommen sind "Trampelpfade", die Fußgänger für Abkürzungen nutzen. Hier haftet der Passant im Schadensfall selbst. Schilder mit dem Hinweis "Privatgelände, kein Winterdienst - Betreten auf eigene Gefahr" entbinden den Besitzer übrigens nicht völlig von seiner Verkehrssicherungspflicht. Trotzdem haben sich auch Passanten in der Winterzeit angepasst zu verhalten, da ihnen bei Unfällen durchaus eine Mitschuld übertragen werden kann. Eigentümergemeinschaften beauftragen über die Hausverwaltung für den Winterdienst oft einen Dienstleister oder Hausmeisterservice. Die Kosten werden dann anteilig über die Jahresabrechnung abgerechnet. (PM)



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Altenkirchen mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Feedback: Hinweise an die Redaktion



Aktuelle Artikel aus Region


Kurzzeitige Sperrung des Bahnübergangs in Altenkirchen

Am 21. Juli wird der Bahnübergang in der Frankfurter Straße in Altenkirchen aufgrund von Gleisarbeiten ...

Single-Wanderung im Westerwald: Natur trifft auf neue Bekanntschaften

Im Westerwald gibt es eine besondere Gelegenheit für Singles, die abseits von Dating-Apps echte Begegnungen ...

Notartermin bestätigt: Diakonie in Südwestfalen übernimmt beide Kliniken im Kreis

Nun herrscht final Klarheit in Sachen ehemalige DRK-Krankenhäuser im Kreis Altenkirchen: Die Diakonie ...

Polizei sucht Messer-Angreifer in Bonn

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht, einen 51-Jährigen in der Bonner Innenstadt mit einem ...

Familienabenteuer im Westerwald: Wandern mit Kindern leicht gemacht

Der Westerwald bietet in den Sommerferien ein ideales Ziel für Familien, die gemeinsam die Natur erkunden ...

OMAS GEGEN RECHTS feiern ein Jahr Engagement im Kreis Altenkirchen

Seit einem Jahr setzt sich die Gruppe OMAS GEGEN RECHTS im Kreis Altenkirchen für kulturelle Vielfalt ...

Weitere Artikel


Heizungsanlagen im Vergleich: Gasheizung oder Fernwärmeanschluss?

Eine Fernwärmeheizung bietet einige Vorteile, doch Kostentransparenz und Verbraucherschutz müssen bei ...

Freie Wähler: Landesregierung hat keinen Überblick über Aufenthaltsorte von Ausländern ohne Duldung

Rund 7.600 Männer und Frauen befinden sich derzeit in Rheinland-Pfalz, deren Asylantrag endgültig abgelehnt ...

Geisweider Flohmarkt in Siegen zum letzten Mal in diesem Jahr

Der nächste Geisweider Flohmarkt findet am Samstag, 2. Dezember, unter der Hüttentalstraße (HTS) in Siegen-Geisweid ...

Eichelhardter Kita „Goldwiese“ wartet auf Erweiterung und Generalsanierung

Die Kindertagesstätten, die die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld betreibt, sind ständige Investitionsobjekte. ...

Weihnachtszauber in Hamm: Frühester Weihnachtsmarkt der Region eröffnet bald!

ANZEIGE | Am Dienstag, 28. November, erstrahlt Hamm (Sieg) im Glanz eines weihnachtlichen Hüttendorfs, ...

Handwerkskammer Koblenz stellt neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor

Chancen und Grenzen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes standen bei einer Info-Veranstaltung im ...

Werbung