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Pressemitteilung vom 27.11.2023    

Mit Tempo 132 durch die Ortschaft: Gericht verurteilte Raser von Güllesheim rechtskräftig

Vor rund drei Monaten ist ein Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen mit 132 Kilometer pro Stunde durch die Ortschaft Güllesheim gefahren. Ihm konnte ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen nachgewiesen werden. Wie die Polizei mitteilt, wurde er jetzt rechtskräftig verurteilt.

(Symbolbild: woti)

Güllesheim. Am Samstagabend (26. August 2023) erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus Kenntnis, dass im Bereich Güllesheim ein grauer Sportwagen in gefährdender Weise und mit überhöhter Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb der Ortslage geführt wurde. Aufgrund des telefonischen Hinweises eines Zeugen ergab sich der Anfangsverdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Der Fahrer des Porsche Carrera 4 GTS wurde am Kreisverkehr am Ortseingang Güllesheim einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten stellten fest, dass der Beifahrer die Fahrt mit seinem Mobiltelefon gefilmt hatte. Wegen des Tatvorwurfs wurde das Mobiltelefon zum Zwecke der Beweissicherung sichergestellt. Auf der Rückbank des Fahrzeuges befanden sich noch zwei weitere Personen.

Im Zuge der ersten Ermittlungen konnten folgende Verstöße und Straftaten gegen den 27-jährigen Autofahrer festgestellt werden:
- 132 Kilometer pro Stunde innerhalb geschlossener Ortschaft
- mehrfacher geschwindigkeitsbedingter Kontrollverlust innerhalb
von Kurven
- Überholen über durchgezogene und Sperrflächen (teilweise im
uneinsehbarem Bereich)
- 192 Kilometer pro Stunde bei erlaubten 100 Kilometer pro Stunde außerhalb geschlossener
Ortschaften
- 170 Kilometer pro Stunde bei erlaubten 100 Kilometer pro Stunde außerhalb geschlossener
Ortschaften
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.



Die Sicherstellung des Führerscheins wurde durch die Staatsanwaltschaft angeordnet. Nun erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus eine Mitteilung, dass der 27-jährige Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen rechtskräftig jetzt verurteilt wurde.
Aufgrund der vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fehlverhalten beim Überholen in Tateinheit mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen erhielt er einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 3500 Euro. Zudem wurden ihm laut Polizei eine einjährige Fahrerlaubnissperre verhängt. (PM)


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