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Pressemitteilung vom 30.11.2023    

Verkaufsoffene Sonntage: IHK Altenkirchen und örtlicher Einzelhandel fordern Regelüberarbeitung

Die Diskussion um eine Überarbeitung der geltenden Regelungen bezüglich verkaufsoffener Sonntage in Rheinland-Pfalz bleibt weiterhin intensiv. Die IHK-Regionalgeschäftsstelle Altenkirchen und die örtlichen Einzelhändler bekräftigen erneut ihre Forderung nach unverzüglichen Anpassungen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels zu gewährleisten.

IHK und Einzelhandel fordern dringende Anpassungen. (Foto: IHK Altenkirchen)

Altenkirchen. Laut Kristina Kutting, IHK-Regionalgeschäftsführerin für den Landkreis Altenkirchen, ist die derzeitige Regelung, die vier verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde und Jahr erlaubt, mit erheblichen Problemen verbunden: "In der Praxis haben Kommunen mit großer Rechtsunsicherheit zu kämpfen, so dass immer wieder kurzfristig verkaufsoffene Sonntage abgesagt werden müssen. Die restriktive Rechtslage und die Erfordernis eines so genannten Anlassbezugs erschweren die rechtskonforme Durchführung solcher Veranstaltungen enorm," erklärt Kutting.

Volker Hammer, Geschäftsinhaber des Sportfachgeschäfts Wäller Sport in Altenkirchen, ergänzt und äußert seine Frustration: "Es ist äußerst enttäuschend, dass wir dieses Problem immer wieder ansprechen, aber seitens der Politik keine wirklichen Maßnahmen ergriffen werden. Es entsteht fast der Eindruck, als würde das Land den Einzelhandel vernachlässigen. Es ist an der Zeit, dass die Politik diese Anliegen ernst nimmt und den Einzelhändlern mehr Flexibilität einräumt".



Die IHK sieht die Landesregierung in der Verantwortung, dringende Anpassungen vorzunehmen. Ziel sei eine rechtssichere und unbürokratische Regelung der Sonntagsöffnung an bis zu vier Sonntagen (davon ein Adventssonntag, wobei hiermit ein Sonntag im Dezember vor dem 24. Dezember gemeint ist), die zugleich der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Rechnung trägt.

Auch die IHK-Regionalgeschäftsstelle Altenkirchen appelliert erneut an die Politik, diese dringenden Anliegen des Einzelhandels ernsthaft zu prüfen und zeitgemäße Maßnahmen zu ergreifen, um die Zukunftsfähigkeit des stationären Handels und die Attraktivität der Innenstädte zu gewährleisten. Denn es gehe hier nicht um einen zusätzlichen Sonntag, sondern nur um die Möglichkeit, den vierten verkaufsoffenen Sonntag auch im Dezember durchführen zu können - so wie es in anderen Bundesländern auch betrieben werde. (PM)


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